sitze gerade an einer Einsendeaufgabe zur Bilanzierung und komme bei einem Fall nicht so richtig weiter. Es geht um den Kauf einer Software-Lizenz plus einer individuellen Anpassungsprogrammierung für ein Projekt. Meine Frage: Muss das zwingend als immaterieller Vermögensgegenstand aktiviert werden oder kann man das auch komplett als sofortigen Aufwand verbuchen?
Was ich bisher verstanden habe: Bei entgeltlich erworbener Software (also nicht selbst entwickelt) besteht ja grundsätzlich eine Aktivierungspflicht nach § 246 HGB, weil es sich um einen erworbenen immateriellen Vermögensgegenstand handelt. Aber bei der Anpassungsprogrammierung bin ich mir unsicher, ob die automatisch mit aktiviert werden muss, weil sie ja eng mit der Lizenz zusammenhängt, oder ob man die separat als Aufwand (z. B. als Dienstleistung) behandeln kann.
- Spielt es eine Rolle, ob die Anpassung die Software wesentlich verändert oder nur „einrichtet“?
- Gibt es eine Wertgrenze, ab der man gar nicht erst aktivieren muss?
Hat jemand von euch sowas schon mal in einer Klausur oder Einsendeaufgabe gehabt und kann mir sagen, worauf die Korrektoren da besonders achten?