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Beiträge von golondrina

  • Frage zu Produktionstypen

    • golondrina
    • 24. Mai 2007 um 08:54

    Hallo,

    ich sitze gerade vor folgender Aufgabe:

    Der Gartenmöbelhersteller Herbert Holiday produziert eine einheitliche Ausführung einer Gartenliege in großer Stückzahl. Dies ist möglich, weil er einen langfristigen Abnahmevertrag mit einem Versandhaus hat, dessen Katalog diese Liege übernommen wurde und die neben anderen Fabrikanten mit großem Erfolg verkaufen wird. Außerdem fertigt Holiday noch andere übliche Gartenmöbel, die in jeweils geringer Stückzahl direkt an die Möbelgeschäfte und Warenhäsuer geliefert werden. In einem anderen Bereich der Fertigung werden Luxus-Hollywood-Gartenschaukeln handwerklich hergestellt. Hierbei können induviduelle Kundenwünsche berücksichtigt werden.

    Unterscheiden Sie die hier verwendeten Produktions- und Organisationstypen.
    Hier habe ich nur eine Frage: Ist der Produktionstyp bei der Gartenliege in großer Stückzahl Massen- oder Serienfertigung? Ich könnte mir hier beide Möglichkeiten vorstellen.

    Könnte mir jemand sagen, welcher Produktionstyp hier angewandt wird?

    LG,
    Daniela

  • Aufgabe zur Deckungsbeitragsrechnung

    • golondrina
    • 18. Mai 2007 um 08:36

    Hallo Kerstin,

    ich habe die Aufgabe inzwischen gelöst.

    Trotzdem vielen Dank für Dein Angebot.

    LG,
    Daniela

  • Aufgabe zur Deckungsbeitragsrechnung

    • golondrina
    • 19. April 2007 um 08:01

    Hallo,

    kann denn hier wirklich niemand weiterhelfen?

    Grüße,
    Daniela

  • Aufgabe zur Deckungsbeitragsrechnung

    • golondrina
    • 18. April 2007 um 08:21

    Hallo,

    ich hänge bei der beigefügten Aufgabe fest:

    Die Kranbau GmbH stellt unter anderem Baukräne in den drei Ausführungen A, B. C her. Man geht davon aus, dass ein Verkäufer pro Jahr 12 Aufträge hereinholt, die sich bislang gleichmäßig auf die drei Typen A. B. C verteilten. Die Entlohnung der Außendienstler besteht in einem Fixum zzgl. Spesen für Fahrten und auswärtige Unterbringung. Anstelle einer fälligen Erhöhung des Fixums soll nun eine leistungsorientierte Entlohnung eingeführt werden. Zwei Möglichkeiten sind zu prüfen:

    a) Umsatzprovision (neues Entgelt = Fixum + v. H. vom Umsatz)
    b) Deckungsbeitragsprovision (neues Entgelt = Fixum + v. H. Deckungsbeitrag).

    Es ist davon auszugehen, dass die Verkaufszahlen mit insgesamt 12 Einheiten pro Verkäufer und Jahr konstant bleiben. Jedoch kann sich durch die Aktivität der Außendienstler die Auftragszusammensetzung ändern:
    - Bei besonderen Bemühungen zugunsten eines bestimmten Types können anstelle von 4 Einheiten fünf Einheiten pro Jahr verkauft werden.
    - Ohne besondere Bemühungen geht der auf einen Verkäufer entfallende Absatz pro Typ und Jahr auf drei Einheiten zurück.

    Untersuchen Sie die Auswirkungen beider Entlohnungsformen auf den Betriebsgewinn unter Berücksichtigung der nachfolgend angegeben Zahlen:

    Baukran A Absatzmenge je Verkäufer: 4 Stück pro Jahr / p: 250 TEUR pro Stück / kv: 125 TEUR pro Stück / d: 125 TEUR pro Stück / D: 500 TEUR pro Jahr

    Baukran B Absatzmenge je Verkäufer: 4 Stück pro Jahr / p: 500 TEUR pro Stück / kv: 400 TEUR pro Stück / d: 100 TEUR pro Stück / D: 400 TEUR pro Jahr

    Baukran C Absatzmenge je Verkäufer: 4 Stück proJahr / p: 800 TEUR pro Stück / kv: 750 TEUR pro Stück / d: 50 TEUR pro Stück / D: 200 TEUR proJahr

    Gesamtdeckungsbeitrag je Verkäufer 1.100 TEUR/Jahr

    Ich weiß nicht, wie ich hier herangehen soll. Muß der Absatz pro Kran 4 bleiben oder sich erhöhen bzw. senken?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Grüße,
    Daniela

  • Berechnungen zur Steuererklärung

    • golondrina
    • 27. März 2007 um 09:16

    Hallo hayfu,

    vielen Dank für Deine Hilfe. Ich hatte die Aufgaben gestern bereits abgeschickt. Mal schauen, was dabei herauskommt.

    LG,
    Daniela

  • Berechnungen zur Steuererklärung

    • golondrina
    • 26. März 2007 um 17:10

    Hallo hayfu,

    vielen Dank für Deine Hilfe!

  • Betriebvermögen

    • golondrina
    • 22. März 2007 um 08:54

    Hallo,

    ich habe noch einmal eine Frage zu diesem Thema: Wenn ich die folgenden Positionen gegeben habe:
    Betriebsgrundstück
    Waren
    Kasse
    Verbindlichkeiten
    Foderungen
    privat Auto
    privat Haus
    betreibliches Bankdarlehen

    zählen für mich Betriebsgrundstück, Waren, Kasse und Forderungen zum Betriebsvermögen.

    Meine Frage ist: Muß ich die Beträge der Verbindlichkeiten und des betrieblichen Bankdarlehens vom Betriebsvermögen abziehen oder ist das Betriebsvermögen einfach die Summe von Betriebsgrundstück, Waren, Kasse und Forderungen, ohne Verbindlichkeiten und Bankdarlehen abzuziehen?

    Grüße,
    Daniela

  • Berechnungen zur Steuererklärung

    • golondrina
    • 19. März 2007 um 16:30

    Hallo,

    ich habe Probleme bei der folgenden Aufgabe:

    Der steuerpflichtige Dieter, verheiratet, hat folgende Einnahmen:

    aus Arbeitsverhältnis 50.000
    Zinsen aus Spareinlagen 15.000
    Verkauf seines PKW 8.000
    Lottogewinn 10.000

    Er möchte folgende Ausgaben geltend machen:

    Gewerkschaftsbeitrag 180
    Beitrag für Kegelclub 100
    Beitrag für ADAC 60
    Krankenhaustagegeldvers. 200
    Lebensvers. 1.200
    Privathaftpflicht 150
    PKW-Haftpflicht 500
    Hausratvers. 100
    Parteibeitrag SPD 120
    Spenden 200
    100 Tage mit dem Auto zur Arbeit (einfache Fahrt 25 km)
    der Rest ÖPNV 500

    Von seinem Arbeitslohn werden neben 8.00 Lohnsteuer noch 11.000 Sozialversbeiträge einbehalten

    Fragen:

    - Wie hoch sind seine steuerpflichtigen Einnahmen?
    - Welche geltend gemachten Ausgaben sind Werbungskosten, welche Sonderausgaben und welche evtl. gar nicht abzuziehen?
    - Wie hoch sind die beschränkt und die unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben? Wie errechnen sich diese Beträge?

    Bei der ersten Frage komme ich auf 63.398 (Einnahmen aus Arbeitsverhältnis und Zinsen aus Spareinlagen abzüglich Sparerfreibe-trag und Werbungskostenpauschbetrag).

    Bei der 2. Frage weiß ich nicht, ob ich als Werbungskosten die 500 € nehmen soll oder die Km-Pauschale. Die SV-Beiträge habe ich als Sonderausgaben.

    Bei der 3. Frage komme ich gar nicht weiter. Ich habe als Summe der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben 12.550 €. Ich weiß aber nicht, wie ich jetzt hier das mit der Vorsorgepauschale zu rechnen habe. Und was sind die unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben? Sind das der Parteibeitrag und die Spende?

    Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Grüße,
    Daniela

  • Sollgemeinkosten und Normalgemeinkosten

    • golondrina
    • 13. März 2007 um 08:52

    Hallo Dörte,

    vielen Dank für Deine Hilfe.

    Grüße,
    Daniela

  • Sollgemeinkosten und Normalgemeinkosten

    • golondrina
    • 12. März 2007 um 12:02

    Hallo,

    ich habe folgende Frage: Sind Sollgemeinkosten und Normalgemeinkosten dasselbe? Ich habe im Internet folgende Aussage gefunden: „Die Gemeinkosten der letzten Abrechnungsperioden werden als Soll- oder Normalgemeinkosten be-zeichnet.“ Wenn nicht, wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kostenarten?

    Vielen Dank im voraus.


    Grüße,
    Daniela

  • Berechnung von Beschaffungs- und Lagerkosten

    • golondrina
    • 27. Februar 2007 um 08:36

    Hallo,

    kann mir hier wirklich niemand weiterhelfen? Sind die verwendeten Formeln richtig?

    Grüße,
    Daniela

  • Berechnung von Beschaffungs- und Lagerkosten - BLW01

    • golondrina
    • 26. Februar 2007 um 14:20

    Hallo an alle,

    ich habe die Tabelle zur Aufgabe BLW01 ausgefüllt, komme aber bei folgenden Aufgaben nicht weiter:

    1) Wie hoch sind die quartalsmäßigen Lagerkosten für beide Varianten, wenn der Preis des Rohstoffes € 5.000,00/ME beträgt und mit einem auf das Jahr bezogenen Lagerkostensatz von 20 % gerechnet wird?

    Muß ich hier mit der Formel Wert des durchschnittl. Lagerbestands x Lagerkostensatz rechnen? Ich habe es beim Bestellpunktverfahren versucht und als durchschnittl. Lagerbestand den Anfangsbestand + Endbestand des 1. Quartals geteilt durch 2 genommen:

    (30 x 5.000) x 20 % = 23.800 / 4 = € 7.500

    Oder muß ich mit dem in der Tabelle ermittelten Wert von 23,8 rechnen? Habe ich mit der richtigen Formel gerechnet?

    2) Wie hoch sind die quartalsmäßigen Bestellkosten bei beiden Verfahren, wenn jede Bestellung durchschnittl. Kosten von € 55,- verursacht?

    Wenn ich die Formel Beschaffungskosten pro Lieferung x Lieferhäufigkeit nehme und das Ergebnis durch 4 teile, komme ich natürlich wieder auf € 55. Ist das richtig?

    Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen? Ich blicke hier nicht richtig durch.

    Vielen Dank im voraus.

    Grüße,
    Daniela

  • Berechnung von Beschaffungs- und Lagerkosten

    • golondrina
    • 24. Februar 2007 um 19:46

    Hallo an alle,

    ich habe die beigefügte und ausgefüllte Tabelle vorliegen und komme bei folgenden Aufgaben nicht weiter:

    1) Wie hoch sind die quartalsmäßigen Lagerkosten für beide Varianten, wenn der Preis des Rohstoffes € 5.000,00/ME beträgt und mit einem auf das Jahr bezogenen Lagerkostensatz von 20 % gerechnet wird?

    Muß ich hier mit der Formel Wert des durchschnittl. Lagerbestands x Lagerkostensatz rechnen? Ich habe es beim Bestellpunktverfahren versucht und als durchschnittl. Lagerbestand den Anfangsbestand + Endbestand des 1. Quartals geteilt durch 2 genommen:

    (30 x 5.000) x 20 % = 23.800 / 4 = € 7.500

    Oder muß ich mit dem in der Tabelle ermittelten Wert von 23,8 rechnen? Habe ich mit der richtigen Formel gerechnet?

    2) Wie hoch sind die quartalsmäßigen Bestellkosten bei beiden Verfahren, wenn jede Bestellung durchschnittl. Kosten von € 55,- verursacht?

    Wenn ich die Formel Beschaffungskosten pro Lieferung x Lieferhäufigkeit nehme und das Ergebnis durch 4 teile, komme ich natürlich wieder auf € 55. Ist das richtig?

    Könnte mir hier bitte jemand weiterhelfen? Ich blicke hier nicht richtig durch.

    Vielen Dank im voraus.

    Grüße,
    Daniela
    [Attachment=736]

    Dateien

    Tabelle Rohstoffverbrauch.doc 64,51 kB – 378 Downloads
  • Offene Selbstfinanzierung

    • golondrina
    • 20. Februar 2007 um 08:39

    Hallo Melanie,

    vielen Dank für Deine Hilfe. Nachdem in der Aufgabenstellung stand, dass man anhand der Bilanz erläutern sollte, wie offene Selbstfinanzierung betrieben wurde, dachte ich, es müsste so ausführlich gemacht werden, wie ich es versucht hatte. Aber wenn Du volle Punktzahl bekommen hast, hoffe ich, dasselbe Glück zu haben.

    LG,
    Dani

  • Offene Selbstfinanzierung

    • golondrina
    • 19. Februar 2007 um 08:25

    Hallo nochmal,

    kann mir hier wirklich niemand weiterhelfen?

  • Offene Selbstfinanzierung

    • golondrina
    • 14. Februar 2007 um 16:41

    Hallo,

    ich habe die folgende Bilanz gegeben und soll angeben, wie hier offene Selbstfinanzierung betrieben wurde:

    Aktiva:
    Grundstücke, Gebäude: 110
    Maschin. Anlagen: 58
    Betr. und Geschäftsaust.: 14
    Vorräte: 118
    Forderungen: 63
    Besitzwechsel: 6
    Flüssige Mittel: 2
    Wertpapiere: 10

    Gesamt: 381

    Passiva:
    Grundkapital: 120
    Gesetzliche Rücklagen: 10
    Freie Rücklagen: 48
    Rückstellungen: 36
    Hypothekenschulden: 82
    Verbindlichkeiten: 59
    Jahresüberschuß: 26

    Gesamt: 381

    Mein Lösungsversuch: Für die gesetzlich erzwungene Selbstfinanzierung muß die AG eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 10 % des Grundkapitals bilden – was 12 Mio. Euro wären. Dazu sind noch 5 % des Jahresgewinns zu verwenden, was 1,3 Mio. Euro vom Jahresgewinn (26 Mio. Euro) entspricht. Nun stehen aber in der Bilanz als gesetzlichen Rücklagen 10 Mio. Euro. Wenn man nach der gesetzlichen Regelung geht, müßten dort nicht 13,3 Mio. Euro stehen?

    Bin für jede Hilfe sehr dankbar.

    Grüße,
    Dani

  • Wettbewerbsbeschränkungen

    • golondrina
    • 21. Dezember 2006 um 13:22

    Hallo,

    ich wäre dankbar, wenn mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen könnte:

    Ein deutscher Arzneimittelhersteller, der jeweils viele Jahre Forschungsarbeit in die Entwicklung eines neuen Arzneimittels steckt, stellt zu seinem Entsetzen fest, daß öffentlich-rechtliche Krankenversicherungsträger in einem bestimmten Bundesland mit der Apothekervereinigung sog. Importvereinbarungen geschlossen haben (und auch auf deren Einhaltung bestehen), unter bestimmten Bedingungen auf eine ärztliche Verordnung nicht das auf dem deutschen Markt hergestellte Präparat, sondern ein um 30-40 % billigeres namensgleiches (und auch inhaltsgleiches) Importpräparat abzugeben ist.

    Der Arzneimittelhersteller erhebt Klage wegen Diskriminierung bzw. wegen der Errichtung von Bezugssperren. Wie kann er im Sinne von Wettbewerbsbeschränkungen argumentieren?

    Kann der Arzneimittelhersteller hier mit § 1 GWB argumentieren? Oder käme hier § 19 GWB (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) eher in Frage?

    Grüsse,
    Daniela

  • Wirksamkeit der Filialprokura

    • golondrina
    • 18. Dezember 2006 um 10:06

    Hallo,

    ich weiß, daß diese Aufgabe schon ein paar mal hier gestellt wurde, ich habe aber noch eine spezielle Frage hierzu. Poste aber zum besseren Verständnis die Aufgabe noch einmal vollständig:


    Philipp de Reiss ist selbständiger VErtreter für Kosmetika und Körperpflege. Bei seinen Kundenbesuchen lert er die Tochter Patrizia der gut gehenden "Parfümerie Siegfried Schön" kennen und lieben. Die beiden heiraten und übernehmen das Geschäft der Eltern der Frau Patrizia de Reiss, geb. Schön.

    b) Nehmen wir an, Philipp und Patrizia haben Gütertrennung vereinbart. Sie wollen danachihr Geschäft als OHG führen.

    c) Anlässlich der erfolgreichen Umgründung zur OHG wird auch die Geschäftsgrundlage insofern erweitert, als Philipp de Reiss seine ehemaligen Vertretungen "aktiviert" und mit einbringt; Patrizia de Reiss bringt das Geschäft ihrer Eltern mit ein.

    d) Für die Bearbeitung der Vertretungen wird ein Prokurist bestellt.

    Prüfen Sie, ob die Prokura auf diesen Zweig des Unternehmens beschränkt werden kann.

    Mein Antwortvorschlag: Meiner Meinung nach ist diese Beschränkung nicht möglich. Laut § 50 Abs. 1 HGB ist eine Beschränkung der Prokura Dritten gegenüber unwirksam. Wirksam wäre sie nur gem. § 50 Abs. 3 HBG (= Filialprokura). Die Filialprokura gilt aber nur, wenn es sich um eine Niederlassung des Geschäftsinhabers handelt. Dies ist in der obigen Aufgabe meiner Meinung nach nicht der Fall.

    Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, daß die Vertretungen nicht als Niederlassung der oHG angesehen werden?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Grüße,
    Dani

  • Sachinvestitionen

    • golondrina
    • 10. Februar 2006 um 12:59

    Hallo Markus,

    vielen Dank für Deine Hilfe. Jetzt sehe ich klar.

    Grüsse

  • Sachinvestitionen

    • golondrina
    • 8. Februar 2006 um 16:39

    Hallo Dörte,

    sorry, daß ich Dich nochmal damit nerve, aber nach Deiner letzten Antwort müßte ich also auch die Forderungen und Geldmittel mit zu den Sachinvestitionen zählen-verstehe ich das richtig?

    LG,
    Daniela

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