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  3. Markus

Beiträge von Markus

  • Konten Salod

    • Markus
    • 10. Dezember 2004 um 13:24

    Also diese unlogik will ich nicht so ganz verstehen. Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, das Konto Lager entspricht dem Verbrauch. Versand entspricht den Umsätzen. Das Kto. Verbrauch hat, da es sich um ein Erfolgskonto handelt, eine Soll-Seite und eine Haben-Seite (ihr habt beiden Seiten Nummern gegeben, was ich nicht verstehe, da nur komplette Konten Nummern bekommen). In eurer Betrachtungsweise sind die Zeilen 1+2 und 3+4 in der Tabelle identisch, was also zum Schluss führt, dass meine Annahme doch richtig ist, also gilt: Kto. Verbrauch mit einer gesamten Kontonummer (Annahme) und den Soll- bzw. Habenzahlen.

    Also folgt:

    Kto. Verbrauch: S-> 1.000 H-> 2.000; Saldo 1.000 im Soll

    So sehe ich das. Das ist jetzt alles total aus den Fingern gezogen, da dieses Beispiel sehr komisch ist, und eigentlich nicht gerade die Normailitäten der Buchhaltung wiederspiegelt. Vielleicht ist dies auch eine Vereinfacherung oder dergelichen, ich habe hier aber ein paar Probleme.

    Gruß

    Markus

  • FH Esslingen

    • Markus
    • 9. Dezember 2004 um 16:57

    Hi,

    ich verschiebe deinen Beitrag in den Bereich Fachhochschulen & Universitäten, dort ist er besser aufgehoben :falschesForum:

    Zum Thema Mankiw: Nutze die Suchefunktion hier im Forum und schau mal in der Datenbank nach. Dort findest du ein paar Sachen.

    Gruß

    Markus

  • bewerbungsfragebogen

    • Markus
    • 9. Dezember 2004 um 16:54

    Poste doch auch mal etwas genaueres zur Stellenbeschreibung. Desweiteren Schulabschluss, Art der Ausbildung, Branche und Aufgabenbereiche. So kann man sich einen gröberen Überblick verschaffen!

    Gruß

    Markus

  • E-Shop

    • Markus
    • 9. Dezember 2004 um 16:49

    Studien? Statistisches Datenmaterial? Layouts? Musst ein bisschen konkretisieren ;)

    Gruß

    Markus

  • Abschreibung

    • Markus
    • 8. Dezember 2004 um 17:41

    Hab deine PM bekommen. Vorschlag zur TIP-Datei ist angehängt. Gliederungsprinzip nach HGB vernachlässigt. Nur die grobe Einteiliung in AV,UV,EK,FK gemacht.

    Gruß

    Markus

    Dateien

    Vorschlag.zip 2,32 kB – 23 Downloads
  • Abschreibung

    • Markus
    • 8. Dezember 2004 um 16:38

    Wo liegen denn die Probleme? Ich halte es nicht gerade für sinnvoll hier einfach nur für dich die Aufgaben zu lösen. Einmal lass ich mich noch hinreissen, beim nächsten mal bitte konkrete Fragen zum Thema mit eigenen Ansätzen. Denn ein Lösungsbuch bin ich nicht ;)

    1.

    AK nach §§ 253 S.1, 255 I HGB:

    Listenpreis 800.000 €
    +Transport 2.000 €
    +Montage 3.500 €
    +Fundamentierung 2.500 €
    -----------------------------------
    =ZVP 808.000 €
    - Sk.2% 16.160 €
    -----------------------------------
    =AK 791.840 €

    2.

    Grundlagen: §§ 247 II, 253 I S.1 HGB und v.a. § 253 II i.V.m. § 243 I HGB

    Höchstmögliche AfA: 158.368 € (degressiv, 20%)

    Niedrigste AfA: 79.184 € (linear, 10%)

    3.

    Das Unternehmen wird wohl den Verlust nicht unnötig vergrößern wollen, daher werden sie linear abschreiben.

    Gruß

    Markus

  • Nc Wirtschaftsinformatik

    • Markus
    • 8. Dezember 2004 um 12:40
    Zitat

    Original von Michi
    Folge dem Link und du hast den NC vom München

    NC Wirtschaftsinformatik FHM

    Da schau einer an, das sieht ja sehr sehr gut für mich aus

    Ha ha, seit wann lassen wir den alle zu, komische Sache, im Jahr zu vor ein NC wie bei den BWLer soweit ich weiss und jetzt alle, da wirste wohl Glück haben und den Platz bekommen.

    Recoch: Wann willst du denn anfangen? Mit einem Schnitt von 2,2, wenn du im SS05 anfangen willst (was fast nirgends gehen wird) wirst du auf jeden Fall einen Platz bekommen. Der korrigierte Schnitt ist sowieso 2,1. Wenn du im WS 05/06 beginnt solltest du mit einen 2,0 keine Probleme haben und dir die FH wohl aussuchen können.

    Gruß

    Markus

  • Gruppengröße an FHs

    • Markus
    • 8. Dezember 2004 um 00:27

    Vergleichswert bei mir:

    Grundstudiumsvorlesung am Abend in wichtigen Fächern: 5-10 Leute. In der Peaktime: 80-140 Leute. Kommt immer auf die Größe der FH an, nicht wahr ;) Und natürlich auch darauf, wie oft ein Fach angeboten wird, hier z.B. Mathe: Du brauchst 6 SWS zur Prüfung aber es werden wohl um die 30 insgesamt angeboten.

    Gruß

    Markus

  • Anti-Langeweile-Thread

    • Markus
    • 7. Dezember 2004 um 23:45

    Spielvorschlag:

    :hand: http://blog.outer-court.com/spielvorschlag/

    Gruß

    Markus

  • Konten Salod

    • Markus
    • 7. Dezember 2004 um 23:22

    Hi,

    Einnahmen Januar + Einnahmen Februar + Einnahmen März - Ausgaben Januar - Ausgaben Februar - Ausgaben März = Saldo des 1. Quartals. Saldieren ist wenn man die Summe im Soll bildet, die Summe im Haben und die Differenz ermittelt, die Differenz ist dann dein Saldo.

    Alles klar?

    Gruß

    Markus

  • Abschreibung

    • Markus
    • 7. Dezember 2004 um 18:50

    Ich meinte nur, ob es sich um interne oder externe Abschreibungen handelt. Aber ich denke mal es handelt sich hier um die Abschreibungen aus externer Sicht also legen wir mal los:

    1.

    Lineare Abschreibung (AfA) i.H.v. 40.000 € im ersten Geschäftsjahr; Halbjahresregel tritt nicht in Kraft. Verbuchung über AfA auf EDV Anlagen an EDV Anlagen.

    Begründung:

    Die Anschaffungskosten (AK) nach §§ 253 I S.1, 255 I HGB betragen 200.000 €. Die Wertobergrenze i.S.v. § 253 I S.1 HGB sind die 200.000 €. Nach § 247 II HGB handelt es sich um Anlagevermögen (AV), daher gilt vorherig erwähntes AK-Prinzip i.S.v. § 253 I S.1 HGB. Es handelt sich um einen abnutzbaren und zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstand (VG). Am Jahresende (JE) müssen die AK um eine planmäßige Afa gemindert werden (§ 253 I S.1, II HGB). Grundsätze für das Anwenden von Abschreibungen finden sich in §§ 252 I Nr. 6 (Stetigkeit), 253 III (Planmäßigkeit) und in 253 i.V.m. 243 I HGB (Methodenfreiheit).

    2.

    Bei einer dauerhaften Wertminderung muss eine Teilwertabschreibung (TWA) i.S.v. § 253 II S. 3 HGB erfolgen. Da die Analge überholt ist, ist von einer dauerhaften Wertminderung nach dem dritten Nutzungsjahr auf 20.000 € auszugehen. Würde sich diese Annahme als falsch heraustellen muss der Wert aufgeholt werden (§ 280 I HGB). Die Begründungen für die Zweckbestimmung, AK, Wertobergrenze, die Art des VG und die Grundsätze gelten simultan wie bei 1.). Nach dem gemilderten Niederswertprinzip muss auf den niedrigeren anzusetzenden Wert abgeschrieben werden (§ 253 II HGB). Nach dem Steuerrecht ist eine TWA möglich, aber nicht verpflichtend, es ist jedoch die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz (HB) für die Steuerbilanz (StB) zu beachten.

    Berechnung:

    AK 200.000 € - AfA'01 40.000 € - AfA'02 40.000 € - AfA'03 40.000 € = 80.000

    Der dauerhaft geminderte Wert beträgt aber 20.000 €, d.h. es muss aus obig genannten Gründen eine TWA i.H.v. 60.000 € erfolgen!

    Buchung:

    a) AfA EDV Anlagen an EDV Anlagen 40.000 €
    b) TWA EDV Anlagen an EDV Anlagen 60.000 €

    Ist bei meiner Herangehensweise jedoch nicht von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen (was meiner Ansicht nach aus der Aufgabenstellung nicht hundertprozentig ersichtlich wird) so darf keine TWA vollzogen werden. Es wird dann Verfahren wie bei 1.).

    Gruß

    Markus

  • Abschreibung

    • Markus
    • 7. Dezember 2004 um 18:22

    Schreibst du nach HGB & Co ab oder handelt es sich um kalkulatorische Abschreibungen?

    Gruß

    Markus

  • Wertberichtigung auf Anlagen

    • Markus
    • 7. Dezember 2004 um 16:57

    Wie oben erwähnt benutze ich das Kto. Wertberichtigungen auf Anlagen für die Abrechnung der kalkulatorischen Abschreibungen!

    Z.b. Kalk. AfA an Wertberichtigungen

    Im Jahresabschluss wird das Ganze dann mit der Buchung:

    Wertberichtigungen an Kalk. Afa und dem entsprechenden Betrag berichtigt.

    In einem anderen Fall, außer in diesem mit der kalk. AfA sind mir diese Wertberichtigungen noch nicht untergekommen.

    Gruß

    Markus

  • Ausländische Bewerber FH

    • Markus
    • 7. Dezember 2004 um 14:47

    Hi,

    wähle doch bitte eine aussagekräftigere Betreffzeile wie "Ausländische Bewerber FH" oder dergleichen. So sehen sich mehr User deinen Thread an und er kann mit der Suchefunktion leichter gefunden werden. Mit Klick auf Edit kannst du sie bearbeiten.

    Ich denke mal, dass damit Bewerber gemeint sind, deren Wohnsitz im Ausland ist, und die in Deutschland studieren wollen. Ruf doch einfach beim Immatrikulationsamt an, das ist der einfachste und sicherste Weg.

    Gruß

    Markus

  • Wertberichtigung auf Anlagen

    • Markus
    • 7. Dezember 2004 um 14:29

    Deine Zahlen schauen ja wüst aus, d.h. die Abschreibung wirkt nicht gerade konsistent. In diesem Zusammenhang kommt dann das Konto Wertberichtigungen auf Anlagen ins Spiel, da ich denke, dass hier kalkulatorische Beträge gegeben sind. Diese müssen abgerenzt werden. Ich verbuche die kalk. AfA jedenfalls immer über die Wertberichtigungen! Was anderes wüsste ich jetzt auch nicht, wie man hier das Kto. Wertberichtigungen ins Spiel bringen könnte. Vielleicht muss man das ja auch gar nicht, präzisiere doch mal deine Angaben, ist so unübersichtlich und unstrukturiert ;)

    Gruß

    Markus

  • S: Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten (US-Version)

    • Markus
    • 7. Dezember 2004 um 12:25

    Hi,

    die Betreffzeile sagt schon alles. Bin auf der Suche nach einem Dokument welches das wissenschaftliche Arbeiten, z.B. Zitation etc. pp., behandelt, am besten als PDF o.Ä. Es soll sich an die in den USA standardisierte Arbeitsweise und Methodik halten, in diesem Bereich habe ich leider noch ein paar Lücken ;) Festgelegt wurde die Methodik von einer Management-Council (-Conference) soundso. Freue mich über jegliche Hilfe. Als Sprache wär' mir aber Deutsch doch ganz recht.

    Gruß

    Markus

  • Update: Organisationsentwicklung / OE-Berater

    • Markus
    • 6. Dezember 2004 um 19:50

    Noch ein letzter Versuch:

    Weiss noch jemand etwas zu obigen Thema und v.a. zu den Bereichen Inhouse Consulting, Changen Agents oder Business Development Consulting?

    Gruß

    Markus

  • Studieren an Universität ohne Abitur

    • Markus
    • 6. Dezember 2004 um 18:42

    pretty:

    Mit Ausnahmen meinte ich hier in diesem Fall, dass es mit der Regelung zum Erlangen der fachgebundenen Hochschulreife von Bundesland zu Bundesland variieren kann. Aber in deinem Fall sollte eigentlich alles normal verlaufen, d.h. du bräuchtest erst deine fachgebundene Fachhochschulreife um an die Uni zu dürfen.

    Gruß

    Markus

  • KeinenBockzuLernenThread

    • Markus
    • 5. Dezember 2004 um 19:17

    kathy:

    Glückwunsch. Wieder einer weniger von uns tadellosen Studenten :)

    Gruß

    Markus

  • Fachabi Informatik

    • Markus
    • 5. Dezember 2004 um 19:16

    Schau bei deinem Kultusministerium nach, das ist immer die erste Anlaufstelle, eine reines Informatikfachabitur kenn ich nicht, nur das normale Technikabitur mit Schwerpunkt Informatik.

    Gruß

    Markus

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