Eigentlich kannst du doch bis nach dem zweiten Semester ohne Begründung wechseln oder? Die Förderung sollte da eigentlich nicht eingeschränkt werden. Steht glaube ich so oder ähnlich auf deren Hompage.
Gruß
Markus
Eigentlich kannst du doch bis nach dem zweiten Semester ohne Begründung wechseln oder? Die Förderung sollte da eigentlich nicht eingeschränkt werden. Steht glaube ich so oder ähnlich auf deren Hompage.
Gruß
Markus
Seas,
herzlich Willkommen bei uns im Forum. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Hau' rein!
Gruß
Markus
Wobei man schon sagen muss, dass es irgendwie schon schade und lächerlich ist, bei so einer Frage in einem BWL-Studium mit dem Sparbuch argumentieren zu dürfen ![]()
Gruß
Markus
Das behandelt grundsätzlich jedes Buch zum Thema Finanzmanagement. Am besten du schaust dir deine Strukturen und die Formeln dazu genau an, und denkst darüber nach, wie sich eine Änderung eines Parameters eben genau auswirkt. Exakt wird das sicher nicht in Büchern erwähnt, das ist mehr eine eigene gedankliche Leistung.
Lade dir einmal folgendes Skript herunter, deckt ziemlich viel ab:
:ha: https://www.study-board.de/file/15/Finanz…Grundlagen.html
Gruß
Markus
Also sie werden nun erneut überprüfen wie viel Bafög dir wirklich zu steht. Evtl. musst du einen Teil zurückzahlen, oder den ganzen Betrag, das kommt eben auf deinen Bedarf an. Wenn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, sollte sich das Bußgeld in Grenzen halten, die Hohen Beträge wurden bisher alle nur in richtigen Strafverfahren zur Bezahlung gebracht soweit ich das mitbekommen habe. Verzwickte Situation v.a. da du den Betrag innerhalb von 4 Wochen zurückzahlen musst, und somit erst einmal mit ihnen rumhandeln darfst. Wobei wenn dir die 5.000, völlig zu unrecht gegeben wurden, was ich jetzt einmal nicht denke, dann kann das Bußgeld höher ausfallen. Das klügste ist wohl einmal Kontakt zu einem Anwalt zu suchen der sich damit auskennt, da es ein schwebendes Verfahren ist, wird dir dein Bafög-Amt da nicht weiterhelfen können. Trotzdem viel Glück! Eine Äußerung wird dich im Normalfall nicht weiterbringen, das ist denen oft ziemlich egal.
Gruß
Markus
Sehe es genauso wie meine beiden Vorredner. Fakt ist, du trägst eine Teilschuld. Aber es kommt jetzt eben darauf an wie es mit Polizei & Versicherung weiterläuft, von daher, würde ich es so machen wie Florian es schon sagte, einfach einmal abwarten. Vielleicht hast du auch einfach Glück im Unglück ![]()
Gruß
Markus
Wie jedes Jahr ein ziemliches Schaulaufen von vielen Top-Leuten. Wobei die Chancen genommen zu werden ziemlich gering ausfallen dürften
Gehst du hin?
Gruß
Markus
Schon einmal in die §§ 105-160 HGB geschaut?
Gruß
Markus
Ich verschieb es einmal in den Rechnungswesenbereich. Ist ja doch eher Finanzmanagement
:falschesForum:
Gruß
Markus
Meines Wissens nach ist damit immer der Basiszins der EZB gemeint. Einfach einmal nachschauen.
Gruß
Markus
Ich denke einmal du solltest ein paar Informationen mehr preis geben, denn sonst wirst du wohl oder übel keine Feedback erhalten.
Gruß
Markus
Schon einmal direkt auf den Seiten der Universität nachgesehen? Keine ergiebigen Informationen?
Gruß
Markus
@Alfons:
Also bei uns in der Datenbank gibt es auch eine Formelsammlung, genau aus dieser sind alle obigen Formeln. Aber um das Lernen kommt man nie herum, ich kann nichts zur Struktur und Sinnhaftigkeit der Lehrhefte sagen, aber es ist oft der Fall, dass man etwas über den Tellerrand hinausblicken muss.
Gruß
Markus
Naja, das muss nichts heissen, es war anscheinend die Antwort die sie hören wollten. Ich würde mich auch eher den anderen anschliessen. Gerade wenn es in den Repetitorien steht, hat dies meist mehr Richtigkeit. Aber BWLer sind auch keine Juristen, bei den Falllösungen sind viele im WiWi-Bereich nicht gerade juristisch einwandfrei.
Gruß
Markus
Zitat
Wie definiert sich der Unterschied zwischen Ausgabe u. Auszahlung, dies ist mMn ein und das selbe?!?
Das Prinzip und der Zusammenhang ist der, zwischen Ausgaben, Auszahlungen und Aufwendungen:
Auszahlungen, als Wert aller abgegangenen liquiden Mittel, umfassen den tatsächlichen Zahlungsmittelabfluss aus dem Unternehmen wie er in Form von Bargeld oder Banküberweisungen erfolgen kann. Zahlungen sind für den Empfänger mit einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Gegenleistung verbunden (Ausnahme: Schenkung). Diese Gegenleistung, die in Form der Lieferung der bezahlten Ware erfolgt, nennt man Ausgabe. Die Zahlungen und Lieferungen müssen nicht in der gleichen Periode stattfinden und somit sind Kreditvorgänge erforderlich. Im Falle eines Zug-um-Zug-Geschäftes handelt es sich um einen Aktivtausch („Ware gegen Geld“) und somit um eine Auszahlung und Ausgabe in gleicher Höhe.
Beispiele:
Auszahlung - Begleichung von Lieferverbindlichkeiten in bar
Auszahlung und Ausgabe - Barzahlung der gelieferten Rohstoffe
Ausgabe - Rohstoffkauf auf Ziel
Ausgaben wurden definiert als der Wert der zugegangen Güter und Dienstleistungen. Diese werden aber verbraucht bzw. verzehrt und somit liegt dem mengenmäßigen Verbrauch ein entsprechender Aufwand zu Grunde. Ausgaben und Aufwendungen können ebenfalls auseinander fallen, dies geschieht beispielsweise bei Lagerbestandsveränderungen bei der Beschaffung von Einsatzfaktoren. Bei nicht lagerfähigen Produkten entspricht die Ausgabe immer dem Aufwand (z.B. Strom, Gas).
Beispiele:
Ausgabe - Lieferung und Lagerung von Rohstoffen
Ausgabe und Aufwand - Lieferung und gleichzeitiger Verbraucht von Rohstoffen
Aufwand - Lagerentnahme von Rohstoffen
Gruß
Markus
ZitatOriginal von nanna
Hallo Strolch,die rechtliche Stellung der Betriebstätten spielt insofern eine Rolle, wenn die Betriebstätten rechtliche und juristisch Selbständig sind ist das Errichten getrennter Finanzbuchhaltungen vorgeschrieben. So weit bin ich ja schon.
Ich weiß nur leider auch nicht welche Entscheidung ich begründen soll!
Ich würde die gegebene Aussage ja als Falsch einstufen. Nur leider fällt mir nicht wirklich eine Begründung ein.LG
Sandra :boah:
Grundsätzlich kann man sie outsourcen, das hat Strolch schon richtig erklärt. Ich würde auch einmal von dem Begriff Betriebsstätten weggehen, denn mit diesem kann man mMn rein gar nichts anfangen! Es ist klar, dass meine Divisions z.B. eine eigene Buchhaltung brauchen und diese in einen konsolidierten Abschluss aufgenommen werden müssen, aber unter Betriebsstätten verstehe ich eigentlich z.B. meinen Fertigungsbereich, Montage usw. Immer eine Frage der Definition, nicht wahr?
Gruß
Markus
Also, von DRS habe ich auch nur gehört, da ich mich allgemein für das Thema interessiert habe, aber das ist auch schon wieder vorbei
Im Studium ging es nur um HGB sowie die zugehörigen Gesetze & Verordnungen, IFRS / IAS und US-GAAP. DRS wurde nicht angeschnitten. Ist aber bei mir schon ein wenig her.
Gruß
Markus
ZitatOriginal von Doerte
Ich würde dies auf normale 44 Verbindlichkeiten buchen, da ich diese zum Jahresende nicht mehr abgrenzen muss, der Boni betrifft ja voll das alte Jahr.Im Prinzip ist es von der Auswirkung her aber egal ob Verb. oder so. Verb. beide gehen in die Schlussbilanz.
Dörte
Zustimmung. Du musst eigentlich auf Verbindlichkeiten buchen, da du in der Realität ja auch immer direkt auf deine Debitoren / Kreditoren Konten buchst. Im EKR / GKR / IKR stehen eben die Konten Forderungen / Verbindlichkeiten für all' deine Debitoren / Kreditoren.
Gruß
Markus
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