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  3. Markus

Beiträge von Markus

  • ! BAföG bei Studienfachwechsel !

    • Markus
    • 19. Juli 2005 um 12:56

    Eigentlich kannst du doch bis nach dem zweiten Semester ohne Begründung wechseln oder? Die Förderung sollte da eigentlich nicht eingeschränkt werden. Steht glaube ich so oder ähnlich auf deren Hompage.

    Gruß
    Markus

  • Ein dickes Servus,

    • Markus
    • 19. Juli 2005 um 12:26

    Seas,

    herzlich Willkommen bei uns im Forum. Wünsche dir hier viel Spaß und eine gute Zeit. Hau' rein!

    Gruß
    Markus

  • Lottogewinn anlegen

    • Markus
    • 19. Juli 2005 um 12:23

    Wobei man schon sagen muss, dass es irgendwie schon schade und lächerlich ist, bei so einer Frage in einem BWL-Studium mit dem Sparbuch argumentieren zu dürfen ;)

    Gruß
    Markus

  • Relation Bilanz, GuV, Finanzplan (CF-Rechnung)

    • Markus
    • 19. Juli 2005 um 12:22

    Das behandelt grundsätzlich jedes Buch zum Thema Finanzmanagement. Am besten du schaust dir deine Strukturen und die Formeln dazu genau an, und denkst darüber nach, wie sich eine Änderung eines Parameters eben genau auswirkt. Exakt wird das sicher nicht in Büchern erwähnt, das ist mehr eine eigene gedankliche Leistung.

    Lade dir einmal folgendes Skript herunter, deckt ziemlich viel ab:

    :ha: https://www.study-board.de/file/15/Finanz…Grundlagen.html

    Gruß
    Markus

  • Bafög zu Unrecht

    • Markus
    • 19. Juli 2005 um 12:19

    Also sie werden nun erneut überprüfen wie viel Bafög dir wirklich zu steht. Evtl. musst du einen Teil zurückzahlen, oder den ganzen Betrag, das kommt eben auf deinen Bedarf an. Wenn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, sollte sich das Bußgeld in Grenzen halten, die Hohen Beträge wurden bisher alle nur in richtigen Strafverfahren zur Bezahlung gebracht soweit ich das mitbekommen habe. Verzwickte Situation v.a. da du den Betrag innerhalb von 4 Wochen zurückzahlen musst, und somit erst einmal mit ihnen rumhandeln darfst. Wobei wenn dir die 5.000, völlig zu unrecht gegeben wurden, was ich jetzt einmal nicht denke, dann kann das Bußgeld höher ausfallen. Das klügste ist wohl einmal Kontakt zu einem Anwalt zu suchen der sich damit auskennt, da es ein schwebendes Verfahren ist, wird dir dein Bafög-Amt da nicht weiterhelfen können. Trotzdem viel Glück! Eine Äußerung wird dich im Normalfall nicht weiterbringen, das ist denen oft ziemlich egal.

    Gruß
    Markus

  • Problem nach einem Autounfall

    • Markus
    • 19. Juli 2005 um 12:06

    Sehe es genauso wie meine beiden Vorredner. Fakt ist, du trägst eine Teilschuld. Aber es kommt jetzt eben darauf an wie es mit Polizei & Versicherung weiterläuft, von daher, würde ich es so machen wie Florian es schon sagte, einfach einmal abwarten. Vielleicht hast du auch einfach Glück im Unglück ;)

    Gruß
    Markus

  • Contact Congress Career

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 16:35

    Wie jedes Jahr ein ziemliches Schaulaufen von vielen Top-Leuten. Wobei die Chancen genommen zu werden ziemlich gering ausfallen dürften ;) Gehst du hin?

    Gruß
    Markus

  • Aufgabe Firmierung

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 15:04

    Schon einmal in die §§ 105-160 HGB geschaut?

    Gruß
    Markus

  • Lottogewinn anlegen

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 15:02

    Ich verschieb es einmal in den Rechnungswesenbereich. Ist ja doch eher Finanzmanagement ;) :falschesForum:

    Gruß
    Markus

  • Basiszinssatz § 288

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 14:56

    Meines Wissens nach ist damit immer der Basiszins der EZB gemeint. Einfach einmal nachschauen.

    Gruß
    Markus

  • MS Project

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 14:45

    Ich denke einmal du solltest ein paar Informationen mehr preis geben, denn sonst wirst du wohl oder übel keine Feedback erhalten.

    Gruß
    Markus

  • Uni Kiel und E-Business

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 14:44

    Schon einmal direkt auf den Seiten der Universität nachgesehen? Keine ergiebigen Informationen?

    Gruß
    Markus

  • Ermittlung der relativen Häufigkeit

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 14:40

    @Alfons:

    Also bei uns in der Datenbank gibt es auch eine Formelsammlung, genau aus dieser sind alle obigen Formeln. Aber um das Lernen kommt man nie herum, ich kann nichts zur Struktur und Sinnhaftigkeit der Lehrhefte sagen, aber es ist oft der Fall, dass man etwas über den Tellerrand hinausblicken muss.

    Gruß
    Markus

  • Schadenersatz

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 14:37

    Denny:

    Naja, das muss nichts heissen, es war anscheinend die Antwort die sie hören wollten. Ich würde mich auch eher den anderen anschliessen. Gerade wenn es in den Repetitorien steht, hat dies meist mehr Richtigkeit. Aber BWLer sind auch keine Juristen, bei den Falllösungen sind viele im WiWi-Bereich nicht gerade juristisch einwandfrei.

    Gruß
    Markus

  • Abgrenzung

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 13:08

    Doerte:

    Sehe ich genauso, es gab da eine Frist, musst du im HGB nachlesen.

    hayfu:

    Es gibt schon Rückstellungen für unterlassen Instandhaltungen, also müsste man sie schon bilden dürfen. Genaueres steht wie immer im HGB, aber ich bin gerade zu faul, das rauszusuchen ;)

    Gruß
    Markus

  • Auszahlung-Aufwand-Kosten-Leistung usw

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 13:02

    Doerte:

    Zitat


    Wie definiert sich der Unterschied zwischen Ausgabe u. Auszahlung, dies ist mMn ein und das selbe?!?

    Das Prinzip und der Zusammenhang ist der, zwischen Ausgaben, Auszahlungen und Aufwendungen:

    Auszahlungen, als Wert aller abgegangenen liquiden Mittel, umfassen den tatsächlichen Zahlungsmittelabfluss aus dem Unternehmen wie er in Form von Bargeld oder Banküberweisungen erfolgen kann. Zahlungen sind für den Empfänger mit einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Gegenleistung verbunden (Ausnahme: Schenkung). Diese Gegenleistung, die in Form der Lieferung der bezahlten Ware erfolgt, nennt man Ausgabe. Die Zahlungen und Lieferungen müssen nicht in der gleichen Periode stattfinden und somit sind Kreditvorgänge erforderlich. Im Falle eines Zug-um-Zug-Geschäftes handelt es sich um einen Aktivtausch („Ware gegen Geld“) und somit um eine Auszahlung und Ausgabe in gleicher Höhe.

    Beispiele:

    Auszahlung - Begleichung von Lieferverbindlichkeiten in bar
    Auszahlung und Ausgabe - Barzahlung der gelieferten Rohstoffe
    Ausgabe - Rohstoffkauf auf Ziel

    Ausgaben wurden definiert als der Wert der zugegangen Güter und Dienstleistungen. Diese werden aber verbraucht bzw. verzehrt und somit liegt dem mengenmäßigen Verbrauch ein entsprechender Aufwand zu Grunde. Ausgaben und Aufwendungen können ebenfalls auseinander fallen, dies geschieht beispielsweise bei Lagerbestandsveränderungen bei der Beschaffung von Einsatzfaktoren. Bei nicht lagerfähigen Produkten entspricht die Ausgabe immer dem Aufwand (z.B. Strom, Gas).

    Beispiele:

    Ausgabe - Lieferung und Lagerung von Rohstoffen
    Ausgabe und Aufwand - Lieferung und gleichzeitiger Verbraucht von Rohstoffen
    Aufwand - Lagerentnahme von Rohstoffen

    Gruß
    Markus

  • Bafög zu Unrecht

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 12:54

    Hi,

    einmal posten reicht! Von daher :closed:

    Der hier bleibt offen: :ha: Bafög zu Unrecht

    Gruß
    Markus

  • Zentralisation oder Dezentralisation

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 12:52
    Zitat

    Original von nanna
    Hallo Strolch,

    die rechtliche Stellung der Betriebstätten spielt insofern eine Rolle, wenn die Betriebstätten rechtliche und juristisch Selbständig sind ist das Errichten getrennter Finanzbuchhaltungen vorgeschrieben. So weit bin ich ja schon.

    Ich weiß nur leider auch nicht welche Entscheidung ich begründen soll!
    Ich würde die gegebene Aussage ja als Falsch einstufen. Nur leider fällt mir nicht wirklich eine Begründung ein.

    LG
    Sandra :boah:

    Grundsätzlich kann man sie outsourcen, das hat Strolch schon richtig erklärt. Ich würde auch einmal von dem Begriff Betriebsstätten weggehen, denn mit diesem kann man mMn rein gar nichts anfangen! Es ist klar, dass meine Divisions z.B. eine eigene Buchhaltung brauchen und diese in einen konsolidierten Abschluss aufgenommen werden müssen, aber unter Betriebsstätten verstehe ich eigentlich z.B. meinen Fertigungsbereich, Montage usw. Immer eine Frage der Definition, nicht wahr?

    Gruß
    Markus

  • DRS - Deutscher Rechnungslegungs Standart

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 12:48

    Also, von DRS habe ich auch nur gehört, da ich mich allgemein für das Thema interessiert habe, aber das ist auch schon wieder vorbei :) Im Studium ging es nur um HGB sowie die zugehörigen Gesetze & Verordnungen, IFRS / IAS und US-GAAP. DRS wurde nicht angeschnitten. Ist aber bei mir schon ein wenig her.

    Gruß
    Markus

  • Boni

    • Markus
    • 18. Juli 2005 um 12:47
    Zitat

    Original von Doerte
    Ich würde dies auf normale 44 Verbindlichkeiten buchen, da ich diese zum Jahresende nicht mehr abgrenzen muss, der Boni betrifft ja voll das alte Jahr.

    Im Prinzip ist es von der Auswirkung her aber egal ob Verb. oder so. Verb. beide gehen in die Schlussbilanz.

    Dörte

    Zustimmung. Du musst eigentlich auf Verbindlichkeiten buchen, da du in der Realität ja auch immer direkt auf deine Debitoren / Kreditoren Konten buchst. Im EKR / GKR / IKR stehen eben die Konten Forderungen / Verbindlichkeiten für all' deine Debitoren / Kreditoren.

    Gruß
    Markus

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