Danke, dr.niel!
und zu Esquire: Einbildung ist auch ne Bildung - ich informier mich meistens erstmal, ob ich mich nicht irre, bevor ich irgendeinen Kommentar loslasse...
Dorrit
Danke, dr.niel!
und zu Esquire: Einbildung ist auch ne Bildung - ich informier mich meistens erstmal, ob ich mich nicht irre, bevor ich irgendeinen Kommentar loslasse...
Dorrit
Weltreisende lässt grüssen, mir fehlen aber immer noch ein paar Kontinente!
USA: Westküste und Ostküste
Canada: Niagarafälle
Europa: fast alles
Asien: China und Russland
Demnächst möchte ich gern noch nach Peru (Andenwandern), klappt aber wohl erstmal zeitmässig nicht und unbedingt Australien!!!
Hallo EF,
stimmt nicht so ganz: man muss nämlich dann noch Ermahnung und Abmahnung unterscheiden. Nach vorheriger Abmahnung kann ich nicht mehr (fristgerecht oder fristlos) wegen des gleichen Sachverhaltes kündigen. Nach Ermahnung schon.
mfg
Dorrit
Hallo Denny,
§626 BGB klärt das genau: Die Frist ist schon abgelaufen, der Arbeitgeber hätte innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Diebstahls den Mitarbeiter fristlos kündigen müssen. Er hat also keine Chance mehr zur fristlosen Kündigung.
mfg
Dorrit
Also,
Prämienregelungen sind grundsätzlich nach §87 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Da aber in Deiner Aufgabe die Prämienregelung schon existiert, hat der Betriebsrat da kein Mitbestimmungsrecht mehr. Grundsätzlich nur, wenn neue Regelungen getroffen werden. Dann müsste der Arbeitgeber das OK des Betriebsrates einholen.
Der Betriebsrat könnte jedoch eine bestehende Betriebsvereinbarung (in der die bisherigen Prämien geregelt sind) fristgerecht kündigen und dann den Arbeitgeber bitten, über seinen (verbesserten) Vorschlag nachzudenken. Einen Rechtsanspruch auf Änderung hat er nicht. Sonst kann er ja gleich auf die Arbeitgeberseite wechseln.
mfg
Dorrit
Hallo gogoni,
schau doch mal hier nach:
http://www.iaw.rwth-aachen.de/download/lehre…o_04_ws2004.pdf (Seite 8 )
"Um Informationen / Daten für die verschiedenen Unternehmensbereiche bereitstellen zu können, ist es erforderlich, verschiedene Vorgänge / Abläufe zeitlich zu beschreiben."
Dorrit
Hallo Strolch,
ich gebe Dir voll Recht. Hinzu kommt bei der Betrachtung des share holder values, dass Top-Manager (also die Entscheidungsträger) in den AGs häufig ihre Boni auf Grund des share holder values gezahlt bekommen. Also besteht ein direktes Interesse, diesen Wert möglichst hoch zu halten. Sicher eine kurzfristige Denkweise dieser Manager, aber da sie häufig nur ein paar Jahre an der Spitze sind (und dann meist noch mit hohen Abfindungen gehen) ist die Ausrichtung auf den share holder value nicht verwunderlich. - Jeder ist sich selbst der nächste. Ich spreche da übrigens aus Erfahrung. Genau so handelt unsere Firma!
Dorrit
Dummheit - ist doch bestimmt ne deutsche Firma ![]()
Ich hätte da vielleicht noch brauchbare Antworten:
1. da die Verkaufszahlen steigen, benötigt die Firma mehr Mitarbeiter --> also Senkung der Kosten pro Mitarbeiter --> Gesamtkosten steigen damit nicht sooo stark an
2. es handelt sich um ne AG (die achten meist mehr auf ihren "share holder value" als auf alles andere --> also Kosten runter, auch wenn das langfristig die Mitarbeiter frustriert und zu schlechteren Ergebnissen führt
3. die Firma verzeichnet zwar momentan steigende Verkaufszahlen und ein mehr an Gewinn, aber in absehbarer Zukunft ist mit einem Einbruch der Verkaufszahlen zu rechnen (z.B. Produkt läuft aus), es wäre dann zu spät die Lohnsenkungen durchzusetzen (--> Zeitverzögerung)
4. die Firma will "irgendwie" investieren und braucht schnell Geld --> auch zur Absicherung der Zukunft
naja, ansonsten würde ich an der Stelle gern mal sagen: das ist der Unterschied zwischen Marktwirtschaft und Kapitalismus --> in der Marktwirtschaft wird alles "relativ vernünftig" am Markt geregelt, im Kap. versucht eine Firma Geld auf Kosten anderer (in diesem Fall der MA) zu machen
Vielleicht kriegst Du ja noch irgendwelche vernünftigeren Antworten als meine!
Dorrit
BPW= Bruttoproduktionswert
Entstehungsrechnung:
BIP (Bruttoinlandsprodukt) = BPW (Bruttoproduktionswert) - VL (Vorleistungen)
Hallo Toxi,
also man nehme das BGB, schaue im Inhaltsverzeichnis unter: Schuldverhältnisse --> Erlöschen und siehe da §§ 362 bis 397. Ich empfehle lesen. Wenn dann noch was unklar ist, kannst Du ja nochmal nachfragen...
Gruß
D.
Hallo trust,
für Deine Hausarbeit bieten sich ja die Investitionen der Automobilindustrie (VW) sowie deren Zulieferer in China direkt an. Soweit ich weiß, sind aber bisher nur Beteiligungen in China möglich - es gibt grundsätzlich noch staatliche Anteile - meist 51% oder mehr. Besuch doch mal die VW-Seite:
http://www.volkswagen-media-services.com/medias_publish…ntlichkeit.html
Vorteile für D: Erschließung neuer Märkte, kurze Absatzwege --> da die Automobilbauer nach China gegangen sind, mussten die Zulieferer zwangsläufig "hinterher" - gerade im Auto-Business ist just-in-time-Lieferung an der Tagesordnung
klar gibt es auch Risiken: Arbeitsplatzabbau in D, erhöhter Kostendruck (in China ist "Handarbeit" nach wie vor preiswerter als "Maschinenarbeit"), Qualitätseinbußen...
Viel Spaß jedenfalls! Ich muss demnächst auch ne Hausarbeit schreiben, wir haben aber noch nicht mal ne Themenliste.
Dorrit
Super-Link! Ich habe einen Kollegen, der heißt Herbert. Dem musste ich das Bild gleich schicken!!! :clap:
Hallo erstmal...
Also ich studiere z.Z. BWL im Fernstudium im 5. Semester in Leipzig an der FH Nordhessen. Wir warten immer noch auf Ergebnisse der Vordiplomprüfung - aber das ist ja normal. ![]()
Auf die Site bin ich beim surfen gestossen. Ich suche einen Info-Austausch mit anderen Studenten. Ich komme aus Sachsen-Anhalt (nicht Sachsen - das sind 2 verschiedene Bundesländer). Ach ja nur als Info: wir zahlen auch unseren Soli-Beitrag :besserwisser:
So, das war's erstmal.
Dorrit
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