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Beiträge von Maus23

  • Ermittlung der Steuerrückerstattung

    • Maus23
    • 13. März 2006 um 17:04

    eben genau ist das Problem,

    ich komme weit über die Pauschbeträge hinaus

    und wenn ich mir die Lst aus der Tabelle raussuche, würde ein erheblicher
    Betrag vom Finanzamt erstattet werden.

    Nach meinem Steuerbescheid vom Finanzamt aber, nehmen die nicht den
    Lohnsteuerbetrag aus der Einkommensteuertabelle, sondern rechnen
    auf das letzliche Einkommen den Eingangssteuersatzes des Bruttolohnes und
    die Differenz daraus bildet die Erstattung.

    Leider konnte ich diese Vorgehensweise nirgends nachlesen

  • Ermittlung der Steuerrückerstattung

    • Maus23
    • 11. März 2006 um 21:03

    Hallo Christian,

    erst mal danke für dein Antwort.

    Ich möchte lediglich wissen, welchen Betrag ich erstattet bekomme, nachdem ich alle Werbungskosten und Sonderausgaben geltend gemacht habe und wie
    sich dieser berechnet bzw. woher ich diesen Betrag herbekomme?!

    Liebe Grüße

    Claudia

  • Ermittlung der Steuerrückerstattung

    • Maus23
    • 1. März 2006 um 21:15

    Wenn du wirklich mit deiner Vermutung Recht hast, warum rechnet das Finanzamt dann mit einem Durchschnittssteuersatz?!

    Hast du irgendwelche Unterlagen wo man das nachlesen kann?!

    Danke!

  • Ermittlung der Steuerrückerstattung

    • Maus23
    • 1. März 2006 um 15:22

    Hallo,

    ich habe mal eine allgemeine Frage zur Steuererklärung. Mir stellt sich die Frage, wie ermittle ich die Steuerrückerstattung nach Geltendmachung all meiner Werbungskosten und Sonderausgaben?

    Ich habe ja im Jahr einen Bruttoarbeitslohn, von welchem mir ja ein Teil der Lohnsteuer abgezogen wird, somit stellt mein Bruttoarbeitslohn mein zu versteuerndes Einkommen dar. Der Betrag, welcher mir als Lohnsteuer abgezogen wird, kann ich aus der Lohnsteuertabelle entnehmen. Soweit so gut.

    Nachdem ich mein Bruttoarbeitslohn um alle möglichen Aufwendungen wie Werbungskosten und Sonderausgaben gemindert habe, habe ich ja quasi ein vermindertes Einkommen, welches mein neu zu versteuerndes Einkommen darstellt.

    So nun meine Frage, woher weiss ich welchen Lohnsteuerbetrag ich für das verminderte zu versteuernde Einkommen an das FA abzuführen habe ?!

    1) Möglichkeit nach KONZ ist die, dass man den Betrag, welcher das vermindernde zu versteuernde Einkommen darstellt, einfach in der Lohnsteuertabelle abliest, und man die Differenz davon zurückerstattet bekommt.

    2) Die Ermittlung der Lohnsteuer erfolgt nach dem Eingangssteuersatz, d.h.
    mir wird auf das vermindernde zu versteuernde Einkomme der Eingangssteuersatz meines Bruttolohnes auferlegt, und der Differenzbetrag dazu ergibt meine Steuerrückerstattung, so hat es das Finanzamt gerechnet und auch mein Steuerprogramm.

    Ich würde mich gerne mal vergewissern welche Vorgehensweise richtig ist, und wo man diese nachlesen kann.

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

    Claudia

  • Wertberichtigungen

    • Maus23
    • 29. Dezember 2005 um 10:54

    Danke für die schnelle Antwort...

    Das man die Wertberichtigungen über ein Ertragskonto in die GuV-Rechnung wieder einfließen lassen ist mir bekannt, allerdings ist ein solches Konto in meinem Fall für die Aufgabe nicht vorgesehen. Deshalb war ich auch etwas verwundert.

    Trotzdem Danke!

  • Wertberichtigungen

    • Maus23
    • 29. Dezember 2005 um 07:47

    Hallo

    hab mal ne Frage, hoffe mir kann einer weiterhelfen:

    Wenn eine Forderung zweifelhaft wird, bildet man ja eine Wertberichtigung und schreibt den vermuteten Ausfall ab.

    Wenn sich dann aber später rausstellt, dass diese Forderung wieder voll einbringlich wird, was mach ich dann mit der Wertberichtigung????

    Mach ich diese quasi wieder über das Abschreibungskonto rückgängig ?!

    Einzelwertberichtigung an Abschreibung

    Freu mich auf eine Antwort.

    LG

    Maus

  • Gewerbesteuer

    • Maus23
    • 14. Dezember 2005 um 17:55

    Hallo Sandra,

    mich würde auch mal interessieren, ob deine Lösungen ganz korrekt waren, oder ob ggf. Korrekturen vorgenommen worden sind.
    Bin derzeit auch dabei die Aufgaben STW 02 zu bearbeiten, jedoch wenn ich meine Ergebnisse mit deinen verlgeiche, komme ich auf andere Ergebnisse.

    Bspw. hast du bei der 2. Aufgabe nur bei C die Vorsteuer berücksichtigt, bei B und D aber gar nicht, zusätzlich hast du noch bei E, der Endverbraucher ist, Umsatzsteuer angegeben, welche dieser an das Finanzamt abzuführen ist....E = Privatverbraucher, somit muss dieser gar keine UVAZ vornehmen....

    Abweichungen habe ich auch bei Ermittlung des Gewerbeertrags, da hast du einen Gewinn von 100.000 €, zahlst aber 117.853 € an Gewerbesteuer, meiner Meinung nach n bisschen viel......

    würde mich über eine Antwort von dir freuen..

    Liebe Grüße

    Claudia

    Meine Email: claudia.kornelius@gmx.de

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