Dein Denkansatz ist super, ich denke, einen anderen Weg gibt es nicht.
Gruß Dörte
Beiträge von Doerte
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Ich denke man kann auf keinen Fall den Bruttobetrag nehmen. Meines Erachtens gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Einstellung in Einzelwertberichtigung (Aufwandskonto) an Einzelwertberichtigung (Passivkonto) mit dem Nettobetrag, die Forderung bleibt bestehen, da ich das Geld ja noch haben möchte
2) Einstellung EWP und USt an Einzelwertberichtigung (diese Variante ist jedoch mit einem Umsatzsteuerverlust für das Finanzamt verbunden und das darf wahrscheinlich erst passieren, wenn die Forderung tatsächlich ausfällt)
Gruß Dörte -
SBK entspricht der Schlussbilanz.
Wenn das Auto zu 12000 verkauft wird, bei einem Buchwert von 10000,00 sind 10000,00 € Aktivtausch und 2000,00 € Aktiv-Passiv-Mehrung (Gewinn der dem EK zufließt)
Gruß Dörte -
aus Lieferung und (Dienst)Leistung
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Statt den beiden Konten Forderungen und Verbindlichkeiten sollte ein "Zwitterkonto" geführt werden, das dann erst am Jahresende je nach Endbestand der Aktiv- bzw. Passivseite der Bilanz zugewiesen wird.
Gruß Dörte -
Man kann natürlich mit einem Vermögensteil nicht ins Minus kommen, im Prinzip macht man es in den folgenden Jahren ja auch nicht "richtig", da man ja weniger abschreibt, als wenn man gleich richtig gerechnet hätte; man macht entsprechend geringe Afas.
Beispiel: Wert 1000,00 €, geschätze ND: 8 Jahre (tatsächlich 10 Jahre)
Du gehst also anfänglich von 125,00 € AFA jährlich aus und schreibst diese ab (tatsächlich wären es aber nur 100,00 €). Wenn du dies nach zB 4 Jahren merkst, ist dein Buchwert bei 500,00 € und die TATSÄCHLICHE Restlaufzeit 6 Jahre, dann verteilt man die 500,00 € auf 6 Jahre und kommt auf 83,33 € Afa pro Jahr. Man kann natürlich nicht mit 100,00 € pro Jahr weitermachen, weil in den restlichen 6 Jahren nur noch die restlichen 500,00€ abgenutzt werden können.
Gruß Dörte -
Du buchst zuerst Wechselfo u. Forder. im Soll sowie Umsatzerlöse u. USt im Haben (wobei der Rabatt gleich abgezogen wird, da Sofortrabatte nicht gebucht werden).
Im 2. Buchungssatz dann Bank an Diskontertrag u. Umsatzsteuer
Im 3. Buchungssatz dann Postbank an Forderungen mit dem Betrag der Forderungen aus 1.
Gruß Dörte -
Hauptsache unter´m Strich kommt Gewinn raus, dann ist die Stückkostenerrechnung auch nicht zeit- und kostenintensiv.
Gruß Dörte -
Schließe mich deiner Meinung an, grundsätzlich negatives Eigenkapital, aber es könnten genug Liquidität u. stille Reserven (verdeckte Eigenfinanzierung) vorhanden sein. Der Gesetzgeber läßt die zwei letzten Argumente aber sicher nicht ohne weiteres zu (da müßtest du dich mal kundig machen).
Gruß Dörte -
Kalkulatorische Zinsen werden vom betriebsnotwendigen Kapital berechnet.
Gruß Dörte -
Sorry, ich war gedanklich bei der ZEITLICHEN Abgrenzung, du hast natürlich recht, es geht um die Ermittlung des BETRIEBSERGEBNISSES.
Gruß Dörte -
Ist natürlich nicht möglich, es gilt: wenn du es merkst, den Restbetrag auf die Restlaufzeit verteilen.
Gruß Dörte -
Im BAB geht es um die Gemeinkosten, und wenn die in die Preise einkalkulierten Gemeinkosten höher sind als die tatsächlich angefallenen, handelt es sich um eine Überdeckung, dh der Gewinn steigt.
Was die Einzelkosten (Material u. Fertigungslöhne) betrifft, so wird davon ausgegangen, dass diese i. d. R. für den jeweiligen Auftrag exakt berechenbar (= realisierte Kosten) sind.
Gruß Dörte -
Ausbringungsmenge ist die Menge, die nach dem jeweiligen Arbeitsgang noch übrig bleibt, dh. du musst die jeweiligen Kosten auf die verbleibende Menge umlegen und pro Einheit addieren.
Gruß Dörte -
1) Kosten = Umsatzerlöse
420.000 + 0,10 € x Menge = 0,30 € x Menge
2) db = Verkaufspreis/Stück - var. Kosten/Stück
4) Erlöse von 2,6 Mio Stk - Kosten von 2,6 Mio Stk
5) Kalkulatorische Kosten
Gruß Dörte -
in % in €
MEK
MGK
FEK
FGK
Herstellkosten
+ VerwGK+ VertriebsGK
Selbstkosten
+ Gewinn
BarVK
+ Kundenskonto/Vertreterprov.
ZielVK
+ Kundenrabatt
ListenVK, netto
+ USt
Listenvk, brutto
Nach diesem Schema läßt sich das einfach runterrechnen, wobei du die FEK u. FGK doppelt auflistest, da es zwei Kostenstellen in der Fertigung gibt.
Gruß Dörte -
1+2) Die erwirtschafteten Aufwendungen u. Erträge eines Jahres werden gegenüber gestellt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt = periodengerechte Gewinnermittlung
3+4) Kosten, denen nicht in gleicher Höhe Aufwendungen in der G+V gegenüberstehen, zB. kalk. UNlohn, kalk. Afa
5+6) Kann man in jedem Buch nachlesen.
Gruß Dörte -
Würde mich deiner Meinung anschließen, dass die Werterhöhung mit über die Restlaufzeit von 29 Jahren abgeschrieben wird, die genannten 17.586 € sind aber der Afa-Betrag pro Jahr und nicht pro Monat. Man müßte wissen, wann genau die Reparatur durchgeführt wurde, denn dann sind es praktisch etwas weniger als 29 Jahre.
Gruß Dörte -
Ich glaube du hast das Grundprinzip der KLR nicht verstanden. Es geht darum, aus der GuV die Aufwendungen (sofern betriebsbedingt) als Kosten in die KLR und die Erträge (sofern betriebsbedingt) als Leistungen zu übernehmen. Die GuV ist Grundlage der Besteuerung durch das Finanzamt, die KLR ist Grundlage der Preiskalkulation (daher müssen auch Größen wie kalk. UNlohn, kalk. Zinsen etc. in die Kosten rein auch wenn diese keinen Geldabfluss darstellen, und zwar soll das nicht nach dem Zufallsprinzip -zB Wahlmöglichkeit zwischen linearer u. degressiver Afa in der GuV- sondern nach einem langfristigen Mittel passieren.
Gruß Dörte -
Die sind doch mit drin, zB. Afa und Grundgebühr für den Strom.
Gruß Dörte
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