erstmal: für welches Jahr sollst du die Sonderausgaben errechnen?
und: hat er einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit, oder andere? Das ist wichtig für den Vorwegabzug!
Beiträge von hayfu
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Hallo toko!
Google einfach mal unter "Diplomarbeit" Da findest du viele Seiten, die erste theoretische Schritte anbieten. Wie eine Gliederung auszusehen hat, worauf man achten sollte und was es so für Tips gibt.
Hab mir damals ein Buch zum theoretischen Schreiben geholt. DAs war auch recht hilfreich. Und da du ein Thema hast, hast du sicherlich auch eine Idee dahinter. Nun überleg dir, wie du das am besten alles jemandem erklären kannst, der keine Ahnung davon hat.
Also Vorstellung des Themas
aktueller Bezug
dann kommt der ganze theoretische kram
praktischer bezug, oder thesenvergleiche
fazitDas halt nur noch ausschweifender.
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Das reicht doch! Was willst du noch mehr? In den Heften ist ja auch nicht mehr beschrieben, und Gesetzesgrundlagen gibt es auch nicht.
Sonst guck nochmal im BbiG (Berufsbildungsgesetz) ob da irgendwas steht... -
naja, was muss der betrieb machen:
- ausbildungsplätze einrichten
- ausbilder bestimmen
- aufgaben zusammenstellen
- eventuell überbetriebliche bildungsstelle (andere betriebe)
- rücksprache mit berufsschule
- rücksprache mit anderen ausbildungsbetrieben
- ausbildungspläne abstimmen (theorie und praxis)
etc. etc. -
Zu Fall 2:
Solange der Vorbehalt der Nachprüfung nicht aufgehoben wurde, kann man die Bescheide durch das Nachreichen der Einkommensteuererklärung immer noch ändern, da es ja keine Grundlagen sind, sondern nur eine Schätzung.
Würde in dem Fall ganz schnell die Einkommensteuererklärung erstellen und ans Finanzamt schicken. -
hey!
tja, wenn du nach dem steuerfachangestellten in die richtung weiter gehen willst, mußt du ja eigentlich erst 3 Jahre Berufserfahrung haben (wenn es denn in Richtung Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt gehen soll).
Hab das abgekürzt, da ich keine 3 Jahre warten wollte, indem ich bei der ILS eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt gemacht hab. Ist mir eigentlich recht einfach gefallen, und hab anstatt der 3 Jahre dort nur 2 Jahre gebraucht.Aber mach erstmal den Bund, und guck dann, was du weitermachen willst (höre bei dir eher raus, dass Steuern net so dein ding ist??) Ich will auch weiter in der Personalschiene fahren, weil mir die Buchhaltungen recht egal sind, und ich nach 3 Jahren ausgelernt sein, irgendwie die meisten Grundlagen abhanden gekommen sind. Wie "Anschaffungskosten für V+V"... ähem... was gehört da nochmal zu??
Naja, jeder mogelt sich durchs Leben
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Wie sehen denn deine Lösungen bisher aus?
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kein problem!
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Hast du durch den Zivi keine Wartesemester?
Ich würde mich einfach mal bewerben, vielleicht hast du Glück und wirst irgendwie doch genommen? -
Die Zahllast, ist die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt überwiesen wird. Aber diese wird ja um die Vorsteuer gekürzt. Also entstehen folgende Zahllasten:
A: 1.600 (1.600 - 0)
B: 800 (2400-1600)
C: 320 (2720-2400)
D: -1.120 (1600-2720)A,B und C müssen an das Finanzamt die Zahllasten abführen
D kriegt was vom Finanzamt wieder -
................Umsatzsteuer...............Vorsteuer
A................1.600
B................2.400.........................1.600
C................2.720.........................2.400
D................1.600.........................2.720Normalerweise sollte man Waren nicht unter Wert verkaufen, aber ab und an trifft das halt zu. Überleg dir mal, wie das im Schlussverkauf (den es ja eigentlich nicht mehr gibt) gehandhabt wird. Hier hat D ja auch einen Vorsteuerüberschuss und kriegt das Geld ja vom Finanzamt wieder. Aber auf Dauer werden diese dann auch nachfragen. Dann sind da noch die normalen Gewinnmagen zu beachten, etc.etc.
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sieht doch gut aus!
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Scheidet ein Wirtschaftsgut im Laufe des Wirtschaftsjahres unter bestimmten Umständen aus Ihrem Betriebsvermögen aus und erhalten Sie dafür eine Entschädigung, so brauchen Sie die stillen Reserven nicht sofort zu versteuern, sofern Sie ein Ersatzwirtschaftsgut anschaffen oder herstellen oder anzuschaffen oder herzustellen beabsichtigen. Wird von Ihnen im Laufe desselben Wirtschaftsjahres noch ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt, so dürfen Sie die stillen Reserven auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen.
Finanzkonto (Entschädigung)
an Anlagekonto (ausgeschiedenes Wirtschaftsgut)
Anlagekonto (Ersatzwirtschaftsgut)Das Ersatzwirtschaftsgut wird also im Ergebnis um den Betrag niedriger angesetzt, um den die Entschädigung den Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übersteigt.
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Hast du die beiden Sachen mal in die Boston-Consulting-Matrix eingezeichnet?? Dann kann man b direkt daraus ablesen....
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Ich würd es einfach mal probieren.
Hol dir gute Referenzen bei deinen Profs und dann ab mit der Bewerbung. Wenn du einmal ein Praktikum dort hast, dann stehen dir sicherlich hinterher viele Türen offen. -
Steht im Teilzeit/Befristungsgesetz was von einer außerordentlichen Kündigung??
Guck mal da nach, was über solche Fälle steht, ansonsten gilt glaube ich der Zeitpunkt, andem der befristete Arbeitsvertrag endet -
Deine Lösung ist insoweit richtig, dass sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
Da es ein "dubioser" Arzt war, und sie selber Bedenken hatte, war es unvernünftig!! -
Wipro ist die Abkürzung für Wirtschaftsprüfergesetz bzw. über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
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Hast du im wipro nix gefunden?
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Berechnung VOR 2005, da sich ab 2005 die ganzen Rentenklamotten verändert haben!!
So, der Rentenbescheid würde so aussehen:
Erwerbsunfähigkeitsrente ...................1000
Zuschuss Krankenversicherung .........+ 100
Krankenversicherungsbeitrag .............- 200
Auszahlungsbetrag ..............................900Laut §55 der EStDv (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) werden Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind, nach einer anderen Tabelle versteuert. Da die Erwerbsunfähigkeitsrente nur bis zum 65. Lebensjahr von Ottilie geht, und danach die normale Altersrente in Kraft tritt, gilt hier diese Tabelle.
Wenn man dann jetzt rechnet: 65 Jahre - 50 Jahre, bleiben 15 Jahre über. Laut Tabelle ist das ein Ertragsanteil von 28%
Also nehmen wir mal die
Bruttorente x 12 Monate................... 12000
davon 28% ...................................... 3360
ergibt Einnahmen aus der Erwerbsunfähigkeitsrente......3.360
- WerbungskostenPauschbetrag §9a S.1 Nr. 3 EStG.........102
Einkünfte aus §22 EStG ............................................ 3.258Bei den Sonderausgaben kannst du leider nur die 100 ansetzen, da (200 Beitrag - 100 Zuschuss)
§10 (1) Nr.2 EStGalso:
Sonderausgaben (100 x 12).............................1200
Vorwegabzug........................................3068
- Kürzung nach §10 (3) Nr. 3 EStG ..............0
Vorwegabzugs nach Kürzung..................3068
Es verbleibt bei den 1.200
dazu kommt ein Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36€ (§10c (1) EStGBei den außergewöhnlichen Belastungen gilt der §33b (1) EStG. Darin steht, dass er einen Pauschbetrag nach §33b (3) EStG gelten machen kann. In Absatz 3 steht, dass von 45 und 50 ein Pauschbetrag von 570€ angesetzt werden kann.
Also sieht das jetzt so aus:
Sonstige Einkünfte nach §22 EStG ....................... 3.258Gesamtbetrag der Einkünfte ............................... 3.258
- Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen ...........1.200
- Sonderausgaben-Pauschbetrag...............................36
- außergewöhnliche Belastungen .............................570Einkommen/zu versteuerndes Einkommen ............1.452
festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif........... 0
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