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Beiträge von hayfu

  • Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

    • hayfu
    • 8. Januar 2007 um 07:42

    erstmal: für welches Jahr sollst du die Sonderausgaben errechnen?
    und: hat er einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit, oder andere? Das ist wichtig für den Vorwegabzug!

  • Diplomarbeit - Wie fange ich nur an?

    • hayfu
    • 8. Januar 2007 um 07:41

    Hallo toko!

    Google einfach mal unter "Diplomarbeit" Da findest du viele Seiten, die erste theoretische Schritte anbieten. Wie eine Gliederung auszusehen hat, worauf man achten sollte und was es so für Tips gibt.
    Hab mir damals ein Buch zum theoretischen Schreiben geholt. DAs war auch recht hilfreich. Und da du ein Thema hast, hast du sicherlich auch eine Idee dahinter. Nun überleg dir, wie du das am besten alles jemandem erklären kannst, der keine Ahnung davon hat.
    Also Vorstellung des Themas
    aktueller Bezug
    dann kommt der ganze theoretische kram
    praktischer bezug, oder thesenvergleiche
    fazit

    Das halt nur noch ausschweifender.

  • Ausbildung- inner und außerbetriebliche Schritte

    • hayfu
    • 20. Dezember 2006 um 07:45

    Das reicht doch! Was willst du noch mehr? In den Heften ist ja auch nicht mehr beschrieben, und Gesetzesgrundlagen gibt es auch nicht.
    Sonst guck nochmal im BbiG (Berufsbildungsgesetz) ob da irgendwas steht...

  • Ausbildung- inner und außerbetriebliche Schritte

    • hayfu
    • 19. Dezember 2006 um 07:48

    naja, was muss der betrieb machen:
    - ausbildungsplätze einrichten
    - ausbilder bestimmen
    - aufgaben zusammenstellen
    - eventuell überbetriebliche bildungsstelle (andere betriebe)
    - rücksprache mit berufsschule
    - rücksprache mit anderen ausbildungsbetrieben
    - ausbildungspläne abstimmen (theorie und praxis)
    etc. etc.

  • Ao

    • hayfu
    • 8. Dezember 2006 um 07:44

    Zu Fall 2:
    Solange der Vorbehalt der Nachprüfung nicht aufgehoben wurde, kann man die Bescheide durch das Nachreichen der Einkommensteuererklärung immer noch ändern, da es ja keine Grundlagen sind, sondern nur eine Schätzung.
    Würde in dem Fall ganz schnell die Einkommensteuererklärung erstellen und ans Finanzamt schicken.

  • Holla...

    • hayfu
    • 7. Dezember 2006 um 11:22

    hey!

    tja, wenn du nach dem steuerfachangestellten in die richtung weiter gehen willst, mußt du ja eigentlich erst 3 Jahre Berufserfahrung haben (wenn es denn in Richtung Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt gehen soll).
    Hab das abgekürzt, da ich keine 3 Jahre warten wollte, indem ich bei der ILS eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt gemacht hab. Ist mir eigentlich recht einfach gefallen, und hab anstatt der 3 Jahre dort nur 2 Jahre gebraucht.

    Aber mach erstmal den Bund, und guck dann, was du weitermachen willst (höre bei dir eher raus, dass Steuern net so dein ding ist??) Ich will auch weiter in der Personalschiene fahren, weil mir die Buchhaltungen recht egal sind, und ich nach 3 Jahren ausgelernt sein, irgendwie die meisten Grundlagen abhanden gekommen sind. Wie "Anschaffungskosten für V+V"... ähem... was gehört da nochmal zu??
    Naja, jeder mogelt sich durchs Leben 8)

  • Aufgabe zur VGR

    • hayfu
    • 7. Dezember 2006 um 07:44

    Wie sehen denn deine Lösungen bisher aus?

  • Umsatzsteuer

    • hayfu
    • 6. Dezember 2006 um 15:23

    kein problem!

  • NC - Zerstörer aller Träume?

    • hayfu
    • 6. Dezember 2006 um 15:18

    Hast du durch den Zivi keine Wartesemester?
    Ich würde mich einfach mal bewerben, vielleicht hast du Glück und wirst irgendwie doch genommen?

  • Umsatzsteuer

    • hayfu
    • 6. Dezember 2006 um 15:13

    Die Zahllast, ist die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt überwiesen wird. Aber diese wird ja um die Vorsteuer gekürzt. Also entstehen folgende Zahllasten:

    A: 1.600 (1.600 - 0)
    B: 800 (2400-1600)
    C: 320 (2720-2400)
    D: -1.120 (1600-2720)


    A,B und C müssen an das Finanzamt die Zahllasten abführen
    D kriegt was vom Finanzamt wieder

  • Umsatzsteuer

    • hayfu
    • 6. Dezember 2006 um 13:34

    ................Umsatzsteuer...............Vorsteuer
    A................1.600
    B................2.400.........................1.600
    C................2.720.........................2.400
    D................1.600.........................2.720

    Normalerweise sollte man Waren nicht unter Wert verkaufen, aber ab und an trifft das halt zu. Überleg dir mal, wie das im Schlussverkauf (den es ja eigentlich nicht mehr gibt) gehandhabt wird. Hier hat D ja auch einen Vorsteuerüberschuss und kriegt das Geld ja vom Finanzamt wieder. Aber auf Dauer werden diese dann auch nachfragen. Dann sind da noch die normalen Gewinnmagen zu beachten, etc.etc.

  • Versicherungsentschädigungen für Anlagevermögen

    • hayfu
    • 5. Dezember 2006 um 09:53

    sieht doch gut aus!

  • Versicherungsentschädigungen für Anlagevermögen

    • hayfu
    • 4. Dezember 2006 um 07:51

    Scheidet ein Wirtschaftsgut im Laufe des Wirtschaftsjahres unter bestimmten Umständen aus Ihrem Betriebsvermögen aus und erhalten Sie dafür eine Entschädigung, so brauchen Sie die stillen Reserven nicht sofort zu versteuern, sofern Sie ein Ersatzwirtschaftsgut anschaffen oder herstellen oder anzuschaffen oder herzustellen beabsichtigen. Wird von Ihnen im Laufe desselben Wirtschaftsjahres noch ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt, so dürfen Sie die stillen Reserven auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen.

    Finanzkonto (Entschädigung)
    an Anlagekonto (ausgeschiedenes Wirtschaftsgut)
    Anlagekonto (Ersatzwirtschaftsgut)

    Das Ersatzwirtschaftsgut wird also im Ergebnis um den Betrag niedriger angesetzt, um den die Entschädigung den Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übersteigt.

  • Organisation (TEB6F) / Marktanalyse / Produktportfolio-Matrix

    • hayfu
    • 4. Dezember 2006 um 07:46

    Hast du die beiden Sachen mal in die Boston-Consulting-Matrix eingezeichnet?? Dann kann man b direkt daraus ablesen....

  • Chancen bei einer großen WP-Gesellschaft

    • hayfu
    • 29. November 2006 um 15:25

    Ich würd es einfach mal probieren.
    Hol dir gute Referenzen bei deinen Profs und dann ab mit der Bewerbung. Wenn du einmal ein Praktikum dort hast, dann stehen dir sicherlich hinterher viele Türen offen.

  • fristlose Kündigung / außerordentliche Kündigung / Auslauffrist

    • hayfu
    • 27. November 2006 um 08:39

    Steht im Teilzeit/Befristungsgesetz was von einer außerordentlichen Kündigung??
    Guck mal da nach, was über solche Fälle steht, ansonsten gilt glaube ich der Zeitpunkt, andem der befristete Arbeitsvertrag endet

  • Entgeltfortzahlung

    • hayfu
    • 27. November 2006 um 08:37

    Deine Lösung ist insoweit richtig, dass sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
    Da es ein "dubioser" Arzt war, und sie selber Bedenken hatte, war es unvernünftig!!

  • Haftung eines Wirtschaftsprüfers

    • hayfu
    • 24. November 2006 um 08:24

    Wipro ist die Abkürzung für Wirtschaftsprüfergesetz bzw. über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

  • Haftung eines Wirtschaftsprüfers

    • hayfu
    • 23. November 2006 um 15:26

    Hast du im wipro nix gefunden?

  • Erwerbsunfähigkeitsrente

    • hayfu
    • 22. November 2006 um 08:27

    Berechnung VOR 2005, da sich ab 2005 die ganzen Rentenklamotten verändert haben!!

    So, der Rentenbescheid würde so aussehen:
    Erwerbsunfähigkeitsrente ...................1000
    Zuschuss Krankenversicherung .........+ 100
    Krankenversicherungsbeitrag .............- 200
    Auszahlungsbetrag ..............................900

    Laut §55 der EStDv (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) werden Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind, nach einer anderen Tabelle versteuert. Da die Erwerbsunfähigkeitsrente nur bis zum 65. Lebensjahr von Ottilie geht, und danach die normale Altersrente in Kraft tritt, gilt hier diese Tabelle.
    Wenn man dann jetzt rechnet: 65 Jahre - 50 Jahre, bleiben 15 Jahre über. Laut Tabelle ist das ein Ertragsanteil von 28%
    Also nehmen wir mal die
    Bruttorente x 12 Monate................... 12000
    davon 28% ...................................... 3360
    ergibt Einnahmen aus der Erwerbsunfähigkeitsrente......3.360
    - WerbungskostenPauschbetrag §9a S.1 Nr. 3 EStG.........102
    Einkünfte aus §22 EStG ............................................ 3.258

    Bei den Sonderausgaben kannst du leider nur die 100 ansetzen, da (200 Beitrag - 100 Zuschuss)
    §10 (1) Nr.2 EStG

    also:
    Sonderausgaben (100 x 12).............................1200
    Vorwegabzug........................................3068
    - Kürzung nach §10 (3) Nr. 3 EStG ..............0
    Vorwegabzugs nach Kürzung..................3068
    Es verbleibt bei den 1.200
    dazu kommt ein Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36€ (§10c (1) EStG

    Bei den außergewöhnlichen Belastungen gilt der §33b (1) EStG. Darin steht, dass er einen Pauschbetrag nach §33b (3) EStG gelten machen kann. In Absatz 3 steht, dass von 45 und 50 ein Pauschbetrag von 570€ angesetzt werden kann.

    Also sieht das jetzt so aus:
    Sonstige Einkünfte nach §22 EStG ....................... 3.258

    Gesamtbetrag der Einkünfte ............................... 3.258
    - Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen ...........1.200
    - Sonderausgaben-Pauschbetrag...............................36
    - außergewöhnliche Belastungen .............................570

    Einkommen/zu versteuerndes Einkommen ............1.452

    festzusetzende Einkommensteuer lt. Grundtarif........... 0

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