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Haftung eines Wirtschaftsprüfers

  • DanX
  • 23. November 2006 um 12:07
  • Erledigt
  • DanX
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 23. November 2006 um 12:07
    • #1

    Hi,

    soll mich zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers äußern, evtl. auch im Bezug zur Rechtsform des geprüften Unternehmens.

    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?


    MfG!

  • Hey Gast!
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  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 23. November 2006 um 15:26
    • #2

    Hast du im wipro nix gefunden?

  • DanX
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 23. November 2006 um 16:15
    • #3
    Zitat

    Original von hayfu
    Hast du im wipro nix gefunden?

    Was ist denn bitte "wipro"? :rolleyes:

  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 24. November 2006 um 08:24
    • #4

    Wipro ist die Abkürzung für Wirtschaftsprüfergesetz bzw. über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

  • Ismael
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 29. November 2006 um 10:15
    • #5

    Hi DanX,

    Deine Frage ist noch zu allgemein, um Dir Tipps zu geben. Nur ein paar knappe Infos: Die Haftung des Wirtschaftsprüfers bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen ergibt sich aus § 323 HGB. Bei freiwilligen Prüfungen und anderen Aufträgen ist in der Regel eine Haftungsbegrenzung mit dem Mandanten zu vereinbaren. Das kann man in Grenzen individuell vereinbaren. Es gibt auch vorformulierte Vertragsbedingungen (AAB). In der Wirtschaftsprüferordnung (die übrigens WPO abgekürzt wird) steht auch einiges z.B. §§ 54, 54a WPO.

    Grüße
    Ismael

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