Ich gehe mal davon aus, das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
Bei Aufgabe 1) Erstreckt sich der Ertrag über einen Zeitraum, der über das abgelaufene Geschäftsjahr hinausgeht. D.h. du kannst nur den Anteil ausweisen, der auch für das letzte GJ angefallen ist.
Bei Aufgabe 2) Ist der komplette Ertrag dem abgelaufenen GJ zuzuordnen, daher wird er komplett angesetzt.
Beiträge von Strolch
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Also prinzipiell kannst du es frei verkaufen.
§ 15 GmbHG regelt das eindeutig.
Er regelt auch die schriftform und er regelt, dass der Gesellschaftervertrag die Veräußerbarkeit einschränken kann.
Wie das in der Praxis ausschaut, frag mich was leichteres,
Ich kenn solche und solche, aber beiweitem nicht so viele, dass ich mir ein Urteil erlauben könnte was wie oft vorkommt. -
Der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft bestimmt über "Einstellungen" da er die Gesellschaft nach außen vertritt.
Als Gesellschafter hast du die dir zustehenden Rechte- Einsicht in Bücher etc..
Es ist natürlich wirklich so, dass du mit der Mehrheit an der Gesellschaft weitestgehend Handlungsautonomie haben kannst, indem du dich selbst zum Geschäftsführer bestellst.
Aber für die konkrete Ausgestalltung kommt wieder der Gesellschaftsvertrag ins Spiel! -
Kommt auf die Bestimmungen des Gesellschaftervertrages an!
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Oh cool,
Webung für meinen aktuellen Arbeitgeber
Da wird sich das PR-Department freuen! -
Welcher der Unzähligen Kontenpläne ist denn das?
IKR/ GKR
irgend ein SKR?
eigentlich auch egal. Andre Bauten ist das Sontiges Konto, da kommt dann dementsprechend alles drauf wofür du kein separates Konto hast.
Hast du kein Konto für Betriebswohnheime, dann buch sie da drauf, hast du keines für das Trafohäuschen, dann buch es da drauf. -
Wieso Rückstellung?
Der Kunde hat Insolvenz angemeldet. D.h. die Forderung ist somit zweifelhaft geworden. Sie ist also einer Einzelwerberichtigung zu unterziehen und auf Zweifelhafte Forderungen umzubuchen.
Eine Rückstellung kannst du hier mMn nicht bilden!
Im übrigen, es reicht wenn du ein Thema 1x postest!!! -
Kommt auch noch auf die Branche an.
Aber ehrlich gesagt, bei einem Kleinunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern halte ich persönlich 3000 brutto für etwas hochgegriffen.
Allerdings sollte dich das nicht abhalten, runterhandeln lassen kann man sich immer noch. -
Na da schau mal einer an, in der Branche in der ich aktuell rumrenne sind Incentives reine monetäre Umsatzboni!
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Was ist denn bitte ein Incentive?
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Controlling ist ein Führungsunterstützungsfunktion, die die Entscheidungsfindung durch Auswertungen/ Prognosen und Analysen Vorbereitet und Unterstützt.
Die Entscheidungen muss immer noch die GF treffen.
Für gewöhnlich als Stabsfunktion direkt unter der GF (Allerdings steht das für jeden Bereich im Lehrbuch) -
Für mich sind die, die blind dem Neoliberalismus und den Lehrbüchern anhängen ohne mal selber Nachzudenken armseelig von daher nehme ich mir die Freiheit Neoliberaler als Schimpfwort zu gebrauchen.
Ja es geht um Mindestlöhne und ja du schreibst am Thema vorbei ich hab hier und in anderen Foren schon ein paar Mal darauf hingewiesen, dass Mindestlöhne nicht im geringsten irgend etwas mit BWL oder VWL zu tun haben. (Auch wenn manch ein Politiker das gerne hätte.)
Das hier ist Sozialpolitik und in der Sozialpolitik gibt es kein Soll und kein Haben!
Allein schon dieser Satz hier zeigt es doch.ZitatMeine Meinung:
Staat, halte dich raus aus Dingen, von denen du keine Ahnung hast. (Markt)
Sorry aber ich bin Anhänger des reihnischen Kapitalismus und in meinen Augen soll und muss der Staat überall dort mitmischen wo der Markt versagt und bei knapp 4 Mio Arbeitslosen hat der Markt versagt! Bei beständig steigender Produktivität in Deutschland und beständig sinkenden Nettoeinkommen hat der Markt versagt!
Mal ganz abgesehen davon, dass die Regelungskraft des Marktes auf einem so heterogenen Gebiet wie dem Arbeitsmarkt in einem obrigkeitshörigen Staat wie Deutschland ohnehin noch nie gegriffen hat.
Man kann viel zum Thema Mindestlohn sagen man kann pro und kontra mit den Meinungen der Wirtschaftswissenschaftler diskutieren - je nachdem welcher ideologischen Ausrichtung du dich zugehörig fühlst - aber FAKT ist und bleibt, dass die WiWi bei diesem Thema allenfalls eine ziemlich schwache Argumentationshilfe für die eigentlichen Sozialpolitischen Argumente sein können.
In deinem Beitrag lese ich aber nur Wirtscjaft hier, Wirtschaft da und dann noch der vollkommen schwachsinnige verweis auf die Postbranche. Das ist keine Mindestlohnvereinahrung die dort getroffen wurde - das ist eine Verlängerung des Postmonopols und hat nun wirklich nichts mit der Forderung eines Mindestlohnes im eigentlichen Sinne zu tun.
Aber ich hab ohnehin schon wieder zu viel geschrieben und ich weiß auch so, dass das oben geschriebene für dich keinerlei Bedeutung hat. -
Schon wieder ein Neoliberaler der am Thema vorbeischreibt!
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Hi,
kommt ganz darauf an, welche Informationen dir zur Verfügung stehen. Im "Normalfall" wenn sich die Kosten nicht direkt zuordnen lassen, legt man sie über einen Schlüssel um.
Z.B. du hast Kosten für Heizöl von 1.000 EUR/Jahr
Dein Gebäude hat 600 qm
Produktion braucht 400 qm
Vertrieb braucht 50 qm
Verwaltung braucht 100 qm
GF braucht 50 qm
Also legst du die Kosten ganz einfach nach der qm Zahl um.
Man kann jetzt zwar annehmen, dass kleinere Räume weniger Heizkosten brauchen, da aber eine wirkliche Erhebung des Verbrauches wohl teurer wäre als die Heizkosten im Beispiel wählt man einen solchen Verteilungs-Schlüssel. -
Ich hab keine Ahnung was das Lehrbuch dazu sagt,
aber aus der relativ geringen beruflichen Erfahrung, die sich aber genau auf ein solches Projekt bezieht, muss ich ganz einfach sagen, eine Matrixorganisation ist das schlimmste was es gibt, denn im Endeffekt bleibt immer irgend etwas auf der Strecke entweder das Projekt oder eben das "normale" Tagesgeschäft.
Von daher bin ich für klar getrennte Strukturen. -
Ich würde es jetzt aml mit Aktive Rechnungsabgrenzung und Passive Rechnungsabgrenzung umschreiben.
Hierbei geht es darum dass Aufwand/Ertrag und Einzahlung/Auszahlung nicht immer umbedingt in der selben Periode liegen, wodurch es bei der Bilanzierung zu unschärfen kommt.
Zur Rechnungsabgrenzung gehören Transistorische Posten und Antizipative Posten.
Transistorische Posten zeichnen sich dadurch aus, dass die Einzahlung/ Auszahlung für einen Ertrag/Aufwand bereits vorliegt, der Ertrag/Aufwand aber erst in einer der folgenden Perioden realisiert wird.
Bei den Antizipativen Posten ist es genau anders herum, hierbei liegt der Aufwand/Ertrag in der aktuellen Periode, die Auszahlung/Einzahlung erfolgt aber erst in einer der folgenden Perioden.
Transistorische Posten werden Bilanziell unter der Position AktiveRechnungsabgrenzungposten (ARAP) bzw. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) ausgewiesen.
Antizipative Posten sind als Sonstige Forderunge/Verbindlichkeiten auszuweisen.
Um ein Beispiel zu geben:
Antizipative Posten: Ein Darlehen, bei dem die Zinsen komplett am Ende Fällig sind. Der Aufwand entsteht über die komplette Kreditlaufzeit hinweg, Auszahlung erfolgt aber erst am Ende.
Transistorische Posten
Du nimmst Vorkasse von deinen Kunden, d.h. du hast das Geld schon erhalten z.B. am 29.12. lieferst aber erst am 02.01.
Streng genommen versteht man also unter ARA und PRA die Abgrenzung der Transistorischen Posten -
Zitat
Die wesentliche Aufgabe des BFH ist es, für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Steuerrechts durch Auslegung der Steuergesetze und ggf. Rechtsfortbildung zu sorgen. Seine Entscheidungen betreffen formell zwar immer nur Einzelfälle; sie sind grundsätzlich nur für die Verfahrensbeteiligten des konkreten Gerichtsverfahrens bindend. Gleichwohl sind seine Aussagen übertragbar auf die Besteuerung unzähliger Steuerbürger, die ähnlichen oder gleichen Sachverhalten ausgesetzt sind wie diejenigen, deren Fall vom BFH unmittelbar entschieden worden ist. Häufig handelt es sich bei den Verfahren beim BFH also um Musterprozesse; die Erkenntnisse des BFH zu den einzelnen Streitfällen werden von der Finanzverwaltung für gleichliegende Fälle regelmäßig übernommen.
Quelle: Bundesfinanzhof
Nennt sich dann laufende Rechtssprechung... -
Also ich vermute mal schwer, dass es sich hierbei um eine spezifische Vereinfachung des von dir verwendeten Lehrbuches oder deines Lehrers handelt, denn wenn due Konten auf nur eine Stelle reduzierst, dann hast du maximal 10 Stück - was selbst für einen abgespeckten Kontenrahmen viel, viel, viel zu wenig ist.
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Die Krankenkasse zieht das Geld für sämtliche Sozialversicherungen ein.
D.h. in deinem Konkreten Fall würde das also bedeuten, dass auch deine Rentenbeiträge auf eine falsche Nummer laufen - würde also so schnell wie möglch eine entsprechende Info an die KK schicken. -
Das Auslegen eines Gesetzes heist, klar zu machen was ein Gesetz wirklich sagt - wo seine Wirkungsgrenzen sind und wie es zu interpretieren ist.
Je nach Instanz bedeutet, je höher die Instanz, desto verbindlicher die Auswirkung.
Wenn es in einem Gesetz z.B. heist besondere Belastungen sind dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten, dann muss ein gericht auslegen, was denn nun untern den Begriff besondere Belastung fällt um mal ein blödes Beispiel zu bringen.
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