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Beiträge von Strolch

  • internationales Wirtschaftsstudium (portugiesisch)

    • Strolch
    • 15. Mai 2006 um 15:23

    Einmalposten reicht, von daher hab ich den Rest gelöscht!

  • Stellvertretung

    • Strolch
    • 12. Mai 2006 um 18:13
    Zitat

    Aber ich denke man muss beachten das es sich hier um ein bürgerliches Schuldverhältnis handelt. Wären jetzt nur Kaufleute involviert dann könnte man nur mit dem HGB argumentieren. Ich denke das die Lösung schon im BGB liegt.

    Wie kommst du den darauf, wie gesagt lange her und so, aber ich glaube irgendwie ihr geht hier zu kompliziert ran.

    Einfach ausgedrückt ist die Sachlage doch so, Kunde K geht in das Autohaus und schließt einen Kaufvertrag mit dem Autohaus ab.

    Wenn ich in einen Laden gehe, gehe ich davon aus, dass der Angestellte mir die Sachen in dem Laden verkaufen darf ohne erst seinen Chef fragen zu müssen, deshalb ist er ja Verkäufer. Das ist § 56 HGB
    Ich muss mich als Käufer nicht darum kümmern, ob der Verkäufer das was er da treibt auch mit seinem Chef abesprochen hat, das ist § 54 Abs. 3 HGB also habe ich einen rechtsgültigen und wirksammen Kaufvertrag abgeschlossen.
    Die ganze Sache mit der Vertretung spielt doch bei der Fragestellung (muss geliefter werden) in meinen Augen eine untergeordnete Rolle, da sie rein das Innenverhältnis betrifft.

    Wie gesagt ich hätte auch gerne eine "offizielle" Antwort.

  • Stellvertretung

    • Strolch
    • 11. Mai 2006 um 22:42

    Also ich hab keine Ahnung von dem Thema, also packen wir es an.

    Zitat

    § 56 HGB
    Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen.

    Im Autohaus werden Autos verkauft, von daher kann man wohl davon ausgehen, dass das passt. Die Uni Hamburg schreibt dazu

    Zitat

    Original von Dr. Klaus Moritz
    Rechtsscheinsvollmacht des Ladenangestellten
    Zum Schutz der Kunden ist der Ladenangestellte in § 56 HGB mit einer Vertretungsmacht ausgestattet, die alle Umsatzgeschäfte erfasst. Der Gesetzgeber hat dies in Form einer Anscheinsvollmacht ausgedrückt.

    Jetzt ist die Frage also kann diese Form der Vertretung im Bereich der Außenwirkung eingeschränkt werden?
    Dazu darf ich jetzt wieder zitieren, diesmal von FinanzXL

    Zitat

    Hat der Ladenangestellte keine Vollmacht, handelt er also ohne Vertretungsmacht, dann wirkt § 56 HGB als unwiderlegbare Vermutung zugunsten des Dritten. Dessen Vertrauen wird geschützt. Die unwiderlegbare Vermutung des § 56 HGB findet nur Anwendung, wenn der Dritte gutgläubig ist, insbesondere ist § 54 Abs. 3 HGB bei § 56 HGB analog anzuwenden

    Jener § 54 Abs. 3 HGB lautet nun

    Zitat

    Sonstige Beschränkungen der Handlungsvollmacht braucht ein Dritter nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen muß

    So, da ganze hängt sich jetzt natürlich an dem Punkt auf, ob S ein Angesteller im Laden ist. Wenn ja, was ich aufgrund der Verhandlungsanweisung für den Verkauf als schlüssig ansehe, heist das Ergebnis V muss liefern, da die Beschränkung der "Rechtsscheinsvollmacht des Ladenangestellten" nach § 54 HGB gegenüber Dritten nicht wirksam ist.

    Wie gesagt keine Ahnung von dem Thema, aber mich hat es interessiert, daher hab ich ein bisschen gegoogelt und meine Gesetzbücher aus dem Regal gezogen. Für eine korrekte, autorisierte Lösung wäre ich dann doch dankbar um zu überprüfen ob meine Gedankengänge richtig waren.
    Ach ja ich gehe natürlich davon aus, das Autohändler V Kaufmann im Sinne von §1 HGB ist und dieses (das HGB) daher primär auf ihn anzuwenden ist.

  • stille Rücklagen

    • Strolch
    • 9. Mai 2006 um 01:50

    Hai,
    mein Posting war jetzt in keinster Weise als Kritik an deiner Antwort gemeint, um genau zu sein bezog sie sich auf darkangels Wunsch nach Konten auf die er sich beziehen kann.

    Sicherlich kann ich aus dem Anhang meine Schlüsse auf aktuelles ziehen, nur müsste ich mir, im Sinne der Fragestellung, ja dann sämtliche Bilanzen ansehen die das Unternehmen jemals herausgegeben hat um zu einer quantitativen Einschätzung der auf diese Weise erzielten stillen Rücklagen zu kommen.

    Also wie schon gesagt, ich erkenne keinen Weg hierbei zu einer Lösung zu gelangen.

  • Dozentenbewertung

    • Strolch
    • 8. Mai 2006 um 16:31

    Umfragsysteme, Pollsysteme auf PHP Basis gibts wie Sand am Meer, denn was anderes ist es ja im Endeffekt nicht.
    Schau mal bei einem beliebigen Skriptanbieter php-world etc. vorbei, da findest du dutzende mit Links zu den Homepages der Programmiere. Für jeden Anspruch und jeden Geldbeutel findet sich da was, von für Privatpersonen Nutung frei, bis zu kompletten Businesslösungen für ein paar tausend EUR.
    Ist zwar schon Montag, aber vielleicht nutzt meine eher allgemeine Antwort ja noch was :D

  • stille Rücklagen

    • Strolch
    • 8. Mai 2006 um 16:28

    Also prinzipiell hat eine Bilanz einen hohen Verdichtungsgrad, genau wie die veröffentliche GuV. Die Abschreibungssumme hat von daher rein gar keinen Bezug zu stillen Rücklagen, viele Objekte sind z.B. schon auf 0 abgeschrieben, tauchen also weder bei den Anlagen noch bei den Abschreibungen auf.
    Der PKW wurde über 4 Jahre auf 0 bzw. 1,-- abgeschrieben, jetzt ist er immer noch 4.000 EUR wert, was ja eine stille Rücklage ist. Grundstücke ein sehr beliebtes Feld, der Grundstückswert in der Bilanz bleibt über Jahre, Jahrzente konstant, obwohl sich der Verkehrswert im Zeitablauf massiv erhöht. Das kannst du aus keiner Bilanz auch nur näherungsweise herausrechnen, da du nichts über Abgänge und Zugänge, Lage MArktsituation etc. weißt.
    Aktien, der Kurs steigt z.B. durch die Decke, allerdings weißt du nicht welche Aktien sich hinter diesem Punkt der Bilanz befinden?
    Also ich wüsste beim besten Willen nicht wie du da Näherungsweise hinkommen willst? Das einzige ist eine Aufdeckung der Stillen Rücklagen bei Umstellung auf IFRS, aber das hast du ja nicht gefragt!

    Falls du dafür ne Lösung hast immer her damit

  • Studie zum Thema Internetverhalten

    • Strolch
    • 8. Mai 2006 um 16:20

    Also tut mir leid, aber allein die Art der Fragestellung und die Antwortmöglichkeiten empfinde ich persönlich als sehr einseitig und negativ belegt. Von daher habe ich das ganze auch nach dem 3ten Fragebogen abgebrochen.

  • Lohnsteuerkarte/Gehalt

    • Strolch
    • 7. Mai 2006 um 05:04

    Den aktuellen Steuersatz kenn ich zwar nicht, aber am Jahresende/ Anfang nächsten Jahres machst du ne Einkommensteuererklärung und wenn du im ganzen Jahr nicht mehr als den "Freibetrag" von ca. 7000,- EUR verdient hast, bekommst du deine abgeführten Steuern wieder.

  • Deckungsbeitrag und Break Even

    • Strolch
    • 5. Mai 2006 um 12:36

    Also ich bin da eher pragmatisch und da ich ohne weitere Angaben nix aufdröseln kann muss ich davon ausgehen, dass alle sonstigen Kosten fix sind.

  • stufenweise Fixkostendeckungsrechnung

    • Strolch
    • 5. Mai 2006 um 12:29

    Der Sinn und Zweck einer stufenweise Fixkostendeckungsrechnung (mehrstufiger Deckungsbeitrag) ist es, das Produktionsprogramm langfristig zu optimieren (somit hast du also recht) und die Fixkosten zu analysieren.
    Dabei wird der, ansonsten meist starr betrachtete, Fixkostenblock aufgespalten, getreulich der Tatsache, das es über lange Laufzeiten keine Fixkosten gibt.
    Man kann also z.B. aufspalten in Erzeugnisfixkosten, Erzeugnisgruppenfixkosten, Bereichsfixkosten, Unternehmensfixkosten.

    Sinnvoll ist die Einführung unter anderem dann, wenn ich Überlegungen zu einer grundsätzlichen Umgestalltung des Produktionsprogramms unternehme und feststellen will, welche meiner vorhandenen Produkte denn nun wirklich rentabel sind. Anders ausgedrückt dem in der Literatur so oft angeführte Einproduktunternehmen ist mit der SFD natürlich nicht geholfen, ein Mehrproduktunternehmen bietet sich an, vorallem natürlich für Unternehmen die einen hohen Fixkostenanteil haben. Also prinzipiell für alle Unternehmen die hohe Investitionen in Infrastruktur vornehmen müssen. Ölplattformen, Verladeterminals und Rafinerien sind teuer, um ein kleines Beispiel zu geben, ich bin aber sicher, dir fallen da noch mehr ein.

  • T-Com Switch & Profit??

    • Strolch
    • 4. Mai 2006 um 21:03
    Zitat

    Anrufe, die aus dem T-Com Festnetz auf Ihrem Handy eingehen, werden ganz einfach auf Ihr Festnetz-Telefon umgeleitet. Und Sie verdienen daran. Eben Switch&Profit - die Rufumleitung, die was bringt.


    Ich würde mal sagen die Kosten vom Handy aufs Festnetz sind nicht gerade eben ohne - im Endeffekt bauen die also eine reine Festnetzt zu Festnetzt verbindung auf, kassieren von deinem Anrufer aber ab, als würde er auf deinem Handy anrufen. Dir macht das nichts aus, aber der, der dich anruft merkt das auf seiner Rechnung schon, kuckst du hier T-Call Standart
    Deutschland Ferngespräch schlimmstenfalls 4,9 cent/Minute aufs Handy 20,6 cent sind 15,7 Cent unterschied und davon geben dir die 2,59 cent ab.
    Ist doch nicht schlecht... (für dich)

  • Deckungsbeitrag und Break Even

    • Strolch
    • 4. Mai 2006 um 20:58

    Na komm,
    Deckungsbeitrag ist die Differnz zwischen Stückpreis und variablen Kosten um es mal ganz einfach zu machen.

    Umsatz = Menge x Stückpreis
    Wareneinsatz = variable Kosten x Menge

    Klingelts?

    375000 - 275000 = 100000

    oder
    (375000/500000) = 0,75 - (275000/500000) = 0,55 = 0,2 pro Liter

    =>
    205760,- (fixe Kosten)/ 0,2 = 1028800 Liter um die gesamten Kosten zu decken.

    Ich kann nur hoffen, dass das auch die schnelle jetzt passt, also rechen lieber noch mal nach!

  • Kostenrechnung

    • Strolch
    • 4. Mai 2006 um 20:42

    3.)
    Die bilanzielle Abschreibung richtet sich nach den Vorschriften des Steuerrechts und schreibt daher linear oder degresiv nach Vorschrift ab. Die Kalkulatorische Abschreibung, sollte, hingegen die tatsächliche Abnutzung und den tasächlichen Werteverfall der Güter betrachten und aufschlüsseln.

    2.)
    Es gibt zahlreichste Stoffe und zahlreiche Mitarbeiter :D
    Aber eindeutig variabel sind die Rohstoffe, die Hilfsstoffe kann ich theoretisch mit erheblichem Aufwand auch direkt zurechnen.
    Betriebsstoffe sind teilweise fix und variabel, die Beleuchtung der Halle z.B. hängt nicht von der Produktionsmenge ab, genausowenig die Heizung der Halle. Der Strom für die Fertigungsmaschine wäre hingegen mit etwas Mühe schon wieder direkt zurechnbar (Maschinenstundensätze).
    Der Arbeiter der die Produkte montiert, ist natürlich direkt zurechenbar, der Lagerarbeiter hingegen schon wieder nicht. Dem Buchhalter ist es egal wieviele Produkte auf einer Rechnung stehen, also fix, genau wie die komplette Verwaltung.
    Etwas wirr, aber denk einfach mal ein bisschen darüber nach, dann kommst du schon dahinter.

    "Die Kostenrechnung gehört neben dem Jahresabschluß zu den Grundpfeilern betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns"
    Adolf G. Coenenberg

    Sinn und Zweck der Kostenrechnung, des internen Rechnungswesens ist es ein realistisches Bild des Unternehmens zu zeichnen. Ihre Aufgaben sind dabei vielschichtig, sie dient als Steuerungsinstrument, für die Preisgestaltung, die Programmpolitik, sie dient als Entscheidungshilfe für Investitionsentscheidungen, die Finanzplanung, die Frage nach Eigenfertigung oder Fremdbezug. Daneben nimmt sie auch noch die laufende Betriebsergebnisrechnung war und sollte jederzeit die Wirtschaftlichekeit und Rentabilität des Unternehmens überwachen. Die Liste kannst du noch vielfach erweitern ...

    So, als Einstieg sollte es genügen

  • vorbeugen von Abhängikeiten --> Outsourcing

    • Strolch
    • 4. Mai 2006 um 20:26

    Es kommt halt in meinen Augen immer darauf an, was du Auslagerst und als was du Outsourcing definierst. Bei einfachen Tätigkeiten wie der Reinigung, der Kantine oder auch bei "Dienstleistungen", wie dem Rechenzentrum oder ganzen Verwaltungsabteilungen geb ich dir recht.
    Doch ich kann auch Fertigungstufen Outsourcen, die Automobilindustrie macht es seit Jahren vor in dem sie Montageschritte zu ihren Zulieferern auslagert und vormontierte Komponenten bezieht Outsourcing als Mittel die Produktionstiefe zu veringern.
    Fischhändler, lagern das "Krabbenpulen" nach China aus, um Kosten zu sparen
    Kleine Mitelständler, die ich kenne, lagern die Kleinteilfertigung aus und beziehen diese spezifischen Nicht-Normteile nun von Zulieferern, von mehreren wohlgemerkt, um die schwankende Qualität auszugleichen.

    Wie gesagt, kommt ganz darauf an wie und als was man Outsourcing definiert, die mir vorliegende Standart-Literatur, mit den Tiefen des Themas hab ich mich noch nicht auseinandergesetzt, ist da leider noch etwas unentschieden.

  • vorbeugen von Abhängikeiten --> Outsourcing

    • Strolch
    • 4. Mai 2006 um 00:31

    In dem man mehr als nur einen Zulieferer nimmt.
    Lass die Produkte von mehreren fertigen und wenn einer querschießt, sind immer noch ein paar andere da.

  • Tankfüllung für 40Euro

    • Strolch
    • 2. Mai 2006 um 21:32

    Das ist allgemein bekannt. Das einzige was er nicht schreibt ist, dass der Wirkungsgrad von Rapsöl ~ auch in anderer Form als Biodiesel bekannt, einen ca. 15% geringeren Wirkungsgrad hat. Dazu kommt noch, dass ich das Salatöl dann in 60x 1 Literflaschen kaufen muss, außer du hast Zugang zum Großhandel, da haben sie größere Gebinde für die GAstronomie, die ich dann auch noch zum Altglascontainer fahren darf, ist vielleicht nicht weit, sollte aber auch berücksichtigt werden.

    Ökologisch sinnvoll? Bei der Menge von landwirtschaftlicher Fläche, die man in Deutschland bräuchte um komplett auf Raps umzusteigen, nunja da müssten wir wohl die Pläne eines gewissen Adolf H. wieder aus der Schublade hohlen, denn bei uns gibts nicht genug Platz um soviel Raps anzubauen.
    Naja in dem Bereich entwickelt sich ja zur Zeit einiges, wie man in verschiedenen Medien in der letzten Zeit nachlesen konnte.

  • Türkische Version der Nationalhymne?

    • Strolch
    • 2. Mai 2006 um 19:29

    Naja,
    wie war das in einer der letzten Spiegelausgaben. Da war ein Auszug aus einem größeren US Lexikon abgedruckt. Deutschland, Nationalsprachen: Deutsch, Türkisch


    Aber mal ganz ehrlich, es gibt einen Grund warum das Ding Nationalhymne heist und wir sind hier nicht die Türkische Nation, sondern nunmal die Deutsche. Die Nationalhymne ist die 3. Strophe des Deutschlandliedes, das dereinst gedichtet wurde, um die Sehnsuch nach einer geeinten Deutschen Nation auszudrücken. Das ist auch nicht mit den USA zu vergleichen, einem Land das auf gerade mal 300 Jahre Geschichte zurückblicken kann und ausschließlich aus Einwanderern besteht, wenn wir die paar Verbliebenen Indianer mal weglassen.

    Also ich bin total dagegen.

  • Gesamt- und Umsatzkostenverfahren

    • Strolch
    • 1. Mai 2006 um 19:04

    Es sind beides Methoden zur Berechnung des kurzfristigen Betriebserfolges.
    Beide führen prinzipiell zum gleichen Ergebniss, nehmen aber jeweils einen eigenen Rechnungsweg dorthin.

    Das Gesamtkostenverfahren bietet hierbei in seinem Grundschema:
    Nettoerlös
    + Bestandserhöhungen
    - Bestandsminderungen
    - Gesamtkosten
    = Betriebserfolg

    ein einfaches Modell, dass aber für die Analyse eine etwas eingeschränkte Nutzbarkeit hat.
    In den Lehrbücher findet sich zumeist die Einschränkung, dass das GKV primär für Einprodukt, bzw. Sortenfertigungsunternehmen mit nur einer Sorte relevant ist.

    Das Umsatzkostenverfahren arbeitet hingegen mit dem prinzipiellen Schema:

    Nettoumsatz der abgesetzten Produkte
    - Selbstkosten der abgesetzen Produkte
    = Betriebserfolg

    Wie man sieht berücksichtigt das UKV keine Bestandsveränderungen und beitet durch seinen Aufbau die Möglichkeit einzelne Produkte spezifisch zu betrachten und deren Anteil am Erfolg besser zu berücksichtigen (Umsatz Produkt A - Kosten A + Umsatz B - Kosten B etc.). Man kann das UKV sowohl auf Vollkostenbasis, wie auch auf Teilkostenbasis verwenden.

    Wenn du es genauer wissen willst, würde ich dir dann doch ein Kostenrechnungsbuch empfehlen.

  • dringend hilfe!!!!!!!!!!!

    • Strolch
    • 27. April 2006 um 12:01

    Also erstens wäre eine ausagekräftige Überschrift sehr schön, damit auch jeder weiß worum es geht.

    Zweitens wäre es für dich wohl sehr viel einfacher, wenn du die für dich zuständige IHK einfach mal anrufst und den zuständigen Sachbearbeiter fragst, der kann dir das nämlich ganz genau sagen, für gewöhnlich sind die auch sehr entgegenkommend, wenn es darum geht momentan noch nicht ganz vorhandene Voraussetzungen nachzuhohlen.

  • Billigere Bücher?

    • Strolch
    • 27. April 2006 um 00:11
    Zitat

    Original von Jens
    Oder Jokers: http://www.jokers.de/

    Jokers ist ja der Restpostenhändler von Weltbild.
    In der Kategorie fällt mir dann noch Mail-Order-Kaiser in München ein und natürlich noch das Elbeteam

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