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Beiträge von Strolch

  • Abfindung

    • Strolch
    • 30. Mai 2006 um 17:43

    Was hayfu und ich gesagt haben stimmt schon.

    Das mit den 20.000 DM ist lange lange her, der Freibetrag galt nämlich bis zum 31.12.2001 für Mitarbeiter über 50 Jahre, davon mindestens 15 Jahre im Unternehmen.

    Die Freibetragsgrenze lag ab dem 01.01.2004 bei 7.200 EUR für "normale" (unter 50. Jahre, weniger als 15 Jahre im Unternehmen) Menschen, aber wie gesagt das ist seit 01.01.06 Kalter Kaffee.

    Das einzige was dir noch etwas hilft ist §§ 24 Nr. 1 a + 34 I, II EStG, das ist eine Art Antiprogressionsregel, d.h. du musst zwar alles versteuern, aber der Steuersatz steigt aufgrund dieser Einmahlzahlung nicht so stark an, als wenn es ein reguläres Einkommen wäre. Aber nachlesen kannst du ja selber!

  • Suche Harvard Studie über Ziele beim MBA-Programm 1979-1989

    • Strolch
    • 30. Mai 2006 um 17:09

    Also ich glaub nicht, dass du die Ergebnisse der Studie irgendwo im Netz finden wirst. Ich bezweifle auch, dass diese in Deutschland veröffentlicht wurde, von daher wäre es in meinen Augen schon ein kleines Wunder wenn du die in einer dt. Bib finden würdest, aber ich kann mich auch täuschen.
    Zweifelsohne hat so eine Studie auch einen langen und sperrigen Titel, ohne den du bei der Suche im Netz danach auf reines Glück angewiesen bist.

    Vielleicht solltest du dich deshalb mal höflich an die entsprechende Fakultät von Havard wenden und da nach dem Titel und der Art der Veröffentlichung fragen. Vielleicht findest du da (auf der Webseite) auch ne Liste der entsprechenden Publikationen, da dürfte das dvon dir gesuchte ja dann auch dabei sein.

    Ich fürchte diese Antwort hilft dir allerdings nicht viel weiter.

  • Umfrage : schnelles Lesen

    • Strolch
    • 30. Mai 2006 um 14:34

    Aber damit klargekommen bin ich noch nicht.
    Vorallem dadruch dass das innere Nachsprechen vorallem bei der Bellistrik in meinen Augen erheblich dazu beiträgt Gefühle, Regungen und Stimmung der Situation aufzunehmen und greifbar zu machen!

  • Abfindung

    • Strolch
    • 29. Mai 2006 um 23:13

    Abfindungen waren in jüngster Vergangenheit noch nie steuerfrei. Es gab Freibeträge auf die keine Steuern erhoben wurden, aber das ist seit 01.01.06 eh kalter Kaffee

    Zitat

    Der Freibetrag für Abfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG ist ab 01.01.2006 entfallen. Dies ist im Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 geregelt (BGBl. I, Nr. 76)

    Der Staat muß sparen und baut daher die Steuervergünstigungen ab!

  • Jobangebot Vertrieb Bad-Großhandel

    • Strolch
    • 29. Mai 2006 um 16:40

    Ganz ehrlich, wenn du eine große Menge von Hochschulabsoventen ansprechen willst, würde ich dir den Gang zu einem Online-Job-Portal raten, dass von seinen Suchfunktionen spezielle Angebote an Absolventen hat. Wobei mir dabei sofort Jobpilot.de und jobscout24.de einfallen, da beide die Suchergebnisse auch nach Berufserfahrung selektieren können. Jobpilot bietet sogar ein eigenes Portal für Absolventen an.
    Das Handelsblatt hatte mal ein spezielles Jonportal für Berufseinsteiger nach dem Studium, aber ob es das noch gibt keine Ahnung.
    In der Linkliste hier findest du ein breites Spektrum an Jobbörsen.

    Billiger gehts natürlich über die Stellenbörse des Arbeitsamtes - wobei man da allerdings von Selektion nicht wirklich sprechen kann.

    Wenn ihr Studies aus Eurer Region sucht, sprecht einfach mal die Hochschulen/ Fachhochschulen in der näheren Umgebung an. Die Nette Dame/Herr in der Auskunft/Telefonzentrale gibt euch schon den richtigen Ansprechpartner und fluggs wird euer Stellenangebot am schwarzen Brett veröffentlicht (zumindest funktioniert das bei den Hochschulen die ich kenne so)

    Die begrenzte Nutzerzahl von Foren wird euch da mMn wenig weiterhelfen.

    Auf eurer Webseite solltet ihr unbedingt den Punkt Karriere an prominenter Stelle mit umfangreichen Infos hinzufügen - ich hab ihn zumindest beim überfliegen nicht gesehen!

    Ich persönlich, bin leider in keinster Weise ein Vertriebsmensch!

  • Fachabitur

    • Strolch
    • 28. Mai 2006 um 17:52

    Wenn du die evtl. vorhandenen Zusatzvoraussetzungen erfüllst (z.B. Praktika, nachweis kreativer Fertigkeiten, etc.) spricht prinzipiell nichts dagegen.

    Obwohl es dabei, soweit ich weiß von Bundesland zu Bumdesland leicht abweichende Regelungen gibt.
    In Bayern z.B. gibt es auch die Fachgebundene Fachhochschulreife - die man gewöhnlich im Rahmen einer weiterführenden Berufsausbildung erwirbt und dann nur in diesem fachlichen Spektrum studieren kann.

  • Diplomarbeit: Teilnehmer für WM-Börsenspiel gesucht!

    • Strolch
    • 28. Mai 2006 um 14:11

    Ich hab zwar etwa gebraucht um dahinterzusteigen, ist aber ganz witzig auch wenn es aus den Niederlanden kommt ;)

    Und auch wenn ich scheinbar der einzige bin der dort wirklich versucht zu handeln!

  • Zweifelhafte Forderungen - Quote Insolvenzverfahren

    • Strolch
    • 28. Mai 2006 um 13:43

    Du wirst als nichtnachrangiger Schuldner in der Höhe der Insolvenzquote befriedigt, also diesen Betrag (15%) erhältst du. Der Ausfall ist dementsprechend 85%

    Zitat

    § 195 InsO
    Festsetzung des Bruchteils
    (1) Für eine Abschlagsverteilung bestimmt der Gläubigerausschuß auf Vorschlag des Insolvenzverwalters den zu zahlenden Bruchteil. Ist kein Gläubigerausschuß bestellt, so bestimmt der Verwalter den Bruchteil.

    (2) Der Verwalter hat den Bruchteil den berücksichtigten Gläubigern mitzuteilen.

  • Visualisierung

    • Strolch
    • 28. Mai 2006 um 13:06

    Link im Web kann ich nicht empfehlen aber:

    Josef W. Seifert: Visualisieren, Präsentieren, Moderieren
    [buch]3930799006[/buch]
    gibts ab 7,-- EUR gebraucht bei Amazon, viele Bilder anschualich und leicht verständlich, damit habe ich damals sogar ne 1 in der entsprechenden Klausur gekriegt.
    Aktuell ist wohl die 21. Auflage, was eindeutig für das Buch spricht :D

    Ansonsten schau einfach mal bei google, es gibt viele Powerpoint-Präsentationen im Netz, die vielfach sehr gut gelöst sind und alles beinhalten was man von Visualisierung erwarten kann/darf - ein einziger großer Beispielspender wenn du so willst ;)

  • Visualisierung

    • Strolch
    • 27. Mai 2006 um 18:12

    Also es ist schon lange her, dass ich mich mit Visualisierung beschäftigt habe, aber ich hab noch immer zwei Bücher darüber in meiner Privatbibliothek.
    Aber wenn ich dich richtig verstanden habe geht es dir ja gar nicht um die Technik sondern du suchst ein simples Thema, um die Visualisierung umzusetzen?

    Als Gestalltungselemnte der Komposition habe ich also hier in meinem kleinen Buch, die Reihung, den Rhytmus, die Dynamik und die Symetrie darüber hinaus natürlich noch die Betonung durch Farben (Verluste sind rot) und Formen.

    Als Thema kannst du prinzipiell ja alles nehmen, je nachdem wie umfangreich, wenn es hier nur um ein Blatt geht?

    ABC Analyse
    Nummer 1 Reihung: Eigenschaften der Produkte die in Kategorie A, B und C fallen.

    Für etwas ohne Worte bietet sich normalerweiße ein Diagramm an, wenn du es umfangreicher haben willst ein Piktogramm oder eine Ablaufskizze wie in der Programmierung. Hier dann also ein simples Tortendiagramm Anteile der einzelnen A,B,C Teile am Gesamtbedarf.

    Oder auserhalb der BWL - die Schlacht von Gettysburg, Nummer 1.) Die Truppenaufstellung der Union gegenüber der Truppengliederung der Konföderierten, beides im Rhytmus also 1.1, 1.2, 2.3 schön mit Ovalen und Kästen außen rum.
    Für Nummer zwei dann ein schöner Schlachtplan, Union in Blau, Konföderierte in grau, Klötze mit Truppenkonzentrationen und Pfeile für die Hauptbewegungsrichtungen.

    Du kannst natürlich auch Waterloo nehmen, das hat den Vorteil, dass es nur einen Tag gedauert hat, oder Königgrätz oder oder,


    vielleicht hab ich dich auch falsch verstanden und rede wirr am Thema vorbei - Falls du jedoch einen Schlachtplan für Waterloo suchst ich glaub ich hätte sogar einen, aber nachschauen ob Waterloo in der Sammlung jetzt dabei ist geh ich nicht :D


    Lilu
    Sorry aber von SGD hab ich keine Ahnung

  • Wechsel von Telekom zu Arcor - Erfahrungen?

    • Strolch
    • 26. Mai 2006 um 21:03

    Naja ob du bei der Telekom soviel Ärger hast, kannst nur du wissen, aber was die Kinderkrankheiten bei der Umstellung auf Arcor angeht, die hatten einige Freunde auch. Da ist das Telefon dann ein zwei Monate immer mal wieder abgestürzt. habs ja selber nur einmal mitgekriegt, aufeinmal war die Verbindung weg und als ich wieder gewählt hatte kam nur die Meldung - der Anschluss ist momentan nicht verfügbar, schon witzig die Handymitteilung auch mal auf dem Festnetzt zu hören, vorallem wenn man zwei Stunden warten muss, bis der Anschluss wieder existiert - aber wie gesagt sind Kinderkrankheiten und jetzt funktioniert scheinbar alles - oder es ist zu peinlich weiter zu jammern :D

    Aber Voice over IP Angebote hast du doch bei zahlreichen anderen Anbietern und das sogar mit Telekom Festnetz und DSL-Leitung z.B. 1&1 9,99 Telefon + 9,99 DSL Flat, dazu Telekom: 16 EUR Festnetz + 16 EUR DSL-Leitung macht auch "nur" 52 EUR - jenachdem wo du wohnst gahts ja auch noch günstiger???

  • Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Markteintritte

    • Strolch
    • 26. Mai 2006 um 13:26

    Also lass mich mal eines vorausschicken, meine persönliche Meinung über die Auswirkungen des Mindestlohnes auf Markteintritte liegt weit näher an deinen Argumenten als an den Gewerkschaftskuschelargumenten, die ich geschrieben habe, dennoch bin ich ein vehementer Verfechter des Mindestlohnes – ich sehe darin auch keinen Widerspruch.

    So jetzt aber zu Thema:
    Was deine Aussage zum ideologiefreien Diskutieren anbelangt, nein können wir nicht, denn ob du es glaubst oder nicht, deine komplette Argumentation ist das Ideologische Programm des reinen liberalen Kapitalismus (Und ja, dass ist eine Ideologie), auf dieser basieren nämlich sämtliche volkswirtschaftlichen "Theorien" zur Zeit. Warum? Weil dies das vorherrschende wirtschaftsideologische Meinungsbild in der westlichen Welt, zu deren Kulturkreis wir nun einmal gehören ist. Das heißt aber weder, dass diese Annahmen richtig, noch das diese Annahmen falsch sind, sie spiegeln nur das aktuelle intellektuelle Meinungsbild wieder, dass sich, dass muss ich zugeben nun schon sehr lange hält; Mitte/ Ende der 70er würde ich den Beginn dieser Strömung datieren. Das letzte Mal hat sie "nur" ca 20 Jahre angehalten ca. 1866 - ca. 1888, schaun wir also mal.


    Zitat

    Jedoch kann man die Auswirkungen von Gehaltssteigerungen und somit Kostensteigerung auch teoretisch bestimmen.


    Natürlich kannst du dass, aber wie du schon sagst THEORETISCH, dass heißt an ein oder verschiedene Modelle gebunden, deren Wahrheitsgehalt du allenfalls empirisch bestimmen kannst und diese liefert nun auch nicht wirklich tolle Daten, schon gar nicht in einem so vielschichtigen Themenkomplex - deshalb heißen die Dinger ja Theorien.

    Zitat

    Diesen Ablauf kann ich jedoch nicht ganz nachfolziehen. Es steigt ja nur das Preisniveau der Nachfragekurve die sich parallel nach oben verschiebt, dass bedeutet höhere Preise und weniger gehandelte Menge.


    Unten beschreibst du es doch selber, allerdings, die Nachfrage wird sich deshalb aber nicht senken, sondern wie ich in der Klammer schon angesprochen habe nur verlagern (aber das hat ja in unserem Modell hier nix verloren).
    Und ich bleibe bei meiner Aussage der Mindestlohn würde die klassiche tarifgebundene Industrie in Deutschland nur am Rande tangieren. Wobei mir auch klar ist, dass wir um darüber ernsthaft sprechen zu können erstmal die Niedriglohnsektoren identifizieren müssten.

    Aber du hast dich an der These gestört, dass höhere erzielbare Preise bei geringerer Menge zu höheren Markteintritten führen können, wobei also faktisch mehr Anbieter um weniger im Modell verbliebene Kunden kämpfen würden; nennt sich mWn Verdrängungswettbewerb.
    Wobei du in vielen Bereichen des Dienstleistungssektors eine geringe Einstiegshürde für Selbständige hast, die bisher nur von dem geringen zu erzielenden Marktpreisen abgeschreckt wurde (Die von dir angesprochene Dame mit der Pediküre).
    Die Preise werden natürlich dann dadurch sinken, dass die "Kosten" gesenkt werden müssen bzw. das Angebot bei gleichem Preis ausgeweitet werden muss, der Starke überlebt, die Schwachen scheiden wieder aus dem Markt aus (Nur das sie halt erstmal in den Markt eingestiegen sind), nur dass du diesmal den Wettbewerb auf andere Faktoren verlagern musst, als auf die Löhne, da diese nun nach unten hin fest sind.

    Aber lassen wir dass, wie Eingangs schon erwähnt, meine persönliche Meinung liegt weit näher an der von dir propagierten Sichtweise - und ich kann die hier aufgezeigte Argumentation vermutlich weit besser als Du mit Beispielen in tausend Fetzen reisen, die Wahrheit werden wir sowieso nie erfahren, erstmal weil sich die Politik, sehr zu meinem Leidwesen, nicht für den Mindestlohn entscheiden wird und zweitens, weil wir die Auswirkungen sowieso nicht wirklich messen könnten.

  • Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Markteintritte

    • Strolch
    • 25. Mai 2006 um 18:55

    Mindestlöhne sind ein sehr ideologisches Thema, du kriegst also prinzipiell immer die Antwort, der der Gefragte ideologisch am nächsten steht. Im Endeffekt lassen sich in den verschiedenen Ländern die Mindestlöhne haben keine wirklichen Effekte durch diese nachweisen, da durch die Globalisierung und andere Einflüsse eine viel zu große Verwässerung existiert. Alle (populäre Studien in Nicht-Fachzeitschriften) Studien die ich dazu kenne, haben diesen Nachteil, den selbst ich als Blinder mit Krükstock hierbei entdecke.

    Die gewerkschaftskonforme Argumentationskette dürfte in etwa folgender Maßen aussehen:
    Der Mindestlohn wird die Löhne in den bisherigen Niedrigpreissektoren anheben, die nun einmal Handel und Dienstleistungen sind, auf die klassiche, tarifgebundene Industrie hat er aufgrund der dort ohnehin herschenden höheren Tariflöhne kaum Einfluss.
    Was die Frage nach den Markteintritten anbelangt, durch die gestiegenen Lohnkosten müssten folglich die Preise für Dienstleistungen steigen, da diese dort der Hauptkostenfaktor sind, steigende Preise führen laut Angebots und Nachfrage-Kurve dazu, dass der Markt für mehr Anbieter interessant wird und sich demzufolge die Anzahl der Markteintritte erhöhen würde. (Die Schwarzarbeit lass ich jetzt mal im Hinblick auf meine Gewerkschaftskuschelargumentation weg)
    Bei Dienstleistungen funktioniert das Ersetzen von Arbeit durch Kapital nur in sehr begrenztem Umfang, fürs Haareschneiden gibts halt noch keinen Roboter, genausowenig wie fürs Essen-Kochen, und die Servierrobbis die existieren, naja sind nicht der Rede wert. Im Handel kannst du vielleicht einiges durch Selbstscanning und wie die Schlagworte alle heißen ersetzen, aber ich glaube es ist klar worauf ich hinaus will.

    Fazit: Wie du siehst kann ich argumentativ in beide Richtungen und das ist alles was ich mit diesem, Gianfranco entgegengesetzten Beitrag eigentlich aufzeigen will! Welche nun zutrifft, naja wie alles in der Realität wird die Wahrheit wohl zwischen den Extremen liegen.

  • Vertiefungsfach: Anglistik für Wirtschaftswissenschaftler

    • Strolch
    • 25. Mai 2006 um 00:21

    Anglistik ist die Sprach, Literatur und Kulturwissenschaft der Englissprachigen Länder.

    Ein sehr breit angelegtes Studium, dass dann wohl hierbei auf die Belange der WiWi reduziert wird.
    Also wohl primär die Geschäftskultur, die entsprechenden philosophischen und historischen Grundprinzipien auf denen sich die entspechenden kulturellen Strukturen und Besonderheiten entwickelt haben, natürlich die Englische Sprache, die Basis der englischen Literatur, wobei mir da für WiWis jede Menge "für Fortgeschrittene" einfällt, von Adam Smith, über Lock und Hume bis zu den modernen Göttern der Neoliberalen, wobei diese Schriften für die klassische Anglistik wohl wenig Bedeutung haben, aber wenns speziell auf WiWi zugeschnitten ist?

    Genau kann ich dir das aber auch nicht sagen, denn sowas gibts, da wo ich herkomme (leider?) nicht!

  • Konzernbilanz

    • Strolch
    • 22. Mai 2006 um 22:31

    Da 100% Beteiligung musst du eine Vollkonsolidierung machen. D.h. du ziehst die kompletten Aktiva und die kompletten Passiva der Beteiligung in die Bilanz des Mutterunternehmens und schmeißt dafür den Posten Beteiligung raus.

    Zuerst mal wird eine Konzernsummenbilanz erstellt, d.h. beide Bilanzen werden erstmal zusammengefasst:

    Konzernsummenbilanz
    Aktiva:
    Diverse Anlagevermögen (2.000+500) 2.500
    Beteiligung 400
    Umlaufvermögen (900 + 200) 1.100

    Passiva:
    Gezeichnetes Kapital (1.000+300) 1300
    Rücklagen (300+100) 400
    Schulden (2.000+300) 2300

    So, bei Aufaddieren der Aktiva und Passive bemerkst du jetzt, dass die Aktiva (2500+400+1100) = 4000 und die Pasiva (1300+400+2300) = 4000 aufgehen die Bilanz also stimmig ist. Jetzt ist nur noch das Problem da, dass die Bilanz konsolidiert werden muss, also alles was doppelt erfasst ist, muss raus, d.h. der Posten Beteiligung muss entfernt werden, da dieser ja nur ein "Platzhalter" für die Aktiva und Passiva des TU war und nun quasi doppelt in der Bilanz ist. Also erfolgt eine Kapitalkonsolidierung , die Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes des MU mit dem Eigenkapital des TU (§301 HGB):

    gez. Kapital Tochterunternehmen 300
    Rücklagen Tochterunternehmen 100
    an
    Beteiligung Mutterunternehmen 400

    woraus dann die konsolidierte Konzernbilanz entsteht

    konsolidierte Konzernbilanz
    Aktiva:
    Diverse Anlagevermögen 2.500
    Umlaufvermögen 1.100

    Passiva:
    Gezeichnetes Kapital 1.000
    Rücklagen 300
    Schulden 2300

    So wieder der Test
    Aktiva (2500+1100) = 3600; Passiva (1000+300+2300) = 3600
    passt also!

  • Suche didaktisch hochwertiges BWL Einführungs Buch

    • Strolch
    • 21. Mai 2006 um 15:48

    Wöhe will er ja nicht! Wobei ich ein großer Freund dieses Standartwerkes bin!
    Aber mal ganz ehrlich ich hab noch kein wirkliches wissenschaftliches Buch gesehen, dass sich einfach ließt, wenn man mal von der Populärwissenschaftlichen Literatur absieht, aber sowas gibts für BWL eher weniger.

    Schau dir einfach mal den Threat hier an, zumindest ist das Ding kostenlos und bietet einen Kompakteinstieg:

    Kostenlose VWL und BWL Bücher als PDF

  • Bewertungen

    • Strolch
    • 21. Mai 2006 um 13:16
    Zitat

    Original von Jabell01

    2.
    Kauf einer Webmaschine in Liverpool zu 10.00 £ (Kurs 1,40 €/£). Am Bilanzstichtag sind 50 % der Verbindlichkeit bezahlt.

    Mit welchem Wert sind die Restverbindlichkeiten der Webmaschine zu bilanzieren, wenn der Wechselkirs zu deisem Zeitpunkt 1,50 €/£ beträgt?

    Begründingen sind jeweils anzugeben!

    Hm, hat sich da in letzter Zeit wsa geändert? Ich hab das noch so gelehrnt, das gesetzliche Regelungen nur für Banken bestehen und das alle anderen nach den GoB handeln müssen, wobei hier wahlrecht bestehen würde:

    - Zeitbezugsverfahren, d.h. es wird nach dem Kursverhältnis zum Zeitpunkt des Geschäfstvorfalls umgerechnet

    - Stichtagskursverfahren, es wird nach dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet

    - Fristigkeitenverfahren (unterschiedliche Umrechnung mit differenzierten Stichtagskursen jeweils für AV und UV)

    - Nominal-Sachwertverfahren /differnzierte Umrechnung bei reinem Geldvermäögen /-schulden)

    wobei in der Steuerbilanz (Maßgeblichkeit beachten) wohl das Zeitbezugsverfahren zu bevorzugen ist, da es dazu ein Urteil des BFH, aus dem Jahr 1989 gab.

    Nach IFRS Standart 21, ist bei der erstmaligen Bilanzierung :

    Zitat

    Erstmaliger Ansatz

    20. Eine Fremdwährungstransaktion ist ein Geschäftsvorfall, dessen Wert in einer Fremdwährung angegeben ist oder der die Erfüllung in einer Fremdwährung erfordert, einschließlich Geschäftsvorfällen, die auftreten, wenn ein Unternehmen:

    (a) Waren oder Dienstleistungen kauft oder verkauft, deren Preise in einer Fremdwährung angegeben sind;

    (b) Mittel aufnimmt oder verleiht, wobei der Wert der Verbindlichkeiten oder Forderungen in einer Fremdwährung angegeben ist; oder

    (c) auf sonstige Weise Vermögenswerte erwirbt oder veräußert oder Schulden eingeht oder begleicht, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben ist.

    21. Die Fremdwährungstransaktion ist erstmalig in der funktionalen Währung anzusetzen, indem der Fremdwährungsbetrag mit dem am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalles gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet wird.

    22. Der Tag des Geschäftsvorfalls ist der Tag, an dem der Geschäftsvorfall erstmals gemäß den International Financial Reporting Standards ansetzbar ist. Aus praktischen Erwägungen wird häufig ein Kurs verwendet, der einen Näherungswert für den aktuellen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles darstellt. So kann beispielsweise der Durchschnittskurs einer Woche oder eines Monats für alle Geschäftsvorfälle in der jeweiligen Fremdwährung verwendet werden. Bei stark schwankenden Wechselkursen ist jedoch die Verwendung von Durchschnittskursen für einen Zeitraum unangemessen.

    Alles anzeigen


    Also ich interpretiere das analog zum Steuerrecht als Zeitbezugsverfahren.

    Der aktuelle DRS liegt mir leider en Detail nicht vor, die Zusammenfassung von DRS 14 sagt aber aus

    Zitat

    Die erstmalige Erfassung eines Fremdwährungsgeschäfts erfolgt zum Devisenkassakurs am Transaktionstag. Danach sind monetäre Posten zum Stichtagskurs umzurechnen.

    was wohl analog zum IFRS ist.

    Wobei jedoch sowohl IFRS als auch DRS offiziell nur für Konzernabschlüsse gelten.

    Zitat

    1.
    Mit welchem Wert muss die AG ihre Forderungen in der externen Bilanz ausweisen?
    (Das Berechnungsschema ist vollständig und die Zahlenwerte sind exakt anzugeben. Umsatzsteuerkorrekturen sind vorzunehmen)

    Dazu darf ich zitieren

    Zitat

    Zweifelhafte Forderungen sind mit dem wahrscheinlich eingehenden Betrag, uneinbringliche Forderungen mit einem Erinnerungswert zu bewerten. Die Forderungsabschreibung, die auch das allgemeine Kreditrisiko berücksichtigen kann, muss direkt, nicht über passive Wertberichtigung erfolgen. Dabei kann das Delkredere für besondere Gefährdungsgründe (...) auf einzelne Forderungen berechnet werden und das allgemeine Kreditrisiko mit einem nach bisherigen Erfahrungen geschätzten Prozentsatz pauschal berücksichtigt werden.


    Federman: Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht

    So, das 1% ist natürlich dass allgemeine Kreditrisioko, die 50.000 sind die zweifelhaften und die 20.000 die uneinbringlichen Forderungen.
    Rechnen darfst du jetzt selber.

  • Textsorten

    • Strolch
    • 18. Mai 2006 um 19:26

    Also ich probier mich mal dran:
    Essay: Ironie enthält das Essay wohl, jedoch ist es eine fachlich fundierte Äußerung der eigenen Meinung zu einem gesellschaftspolitischen Thema, das gut lesbar sein soll und ein gewisses literarisch-bellistrisches Niveau aufweisen sollt. Ironisch, geistreich, mit Witz, nenn es wie du willst.

    Glosse: Der Unterschied zum Essay ist in meinen Augen am ehesten an der Zielsetzung auszumachen, ist das Essay fachlich, d.h. wissenschaftlich, fundierte Meinung, so ist die Glosse eher "journalistisch" Geprägt, also eher vorhandenes Wissen erklärend als neues Wissen vermittelnd - wobei hier auch Polemik und andere eher "unfeinere" Arten des ironisch, zynisch, satirisch, sarkastischen Schreibens zum Einsatz kommen dürfen.

    Satire: Die Satire ist das Verspotten von Zuständen oder Personen oder Begebenheiten. Das hat also nichts mehr mit Wissen zu tun, sondern etweder mit reiner Unterhaltung oder wenn man böse ist mit Agitation.

    Die Übergänge dürften ziemlich fließend sein, ich leg für diese persönliche Abgrenzung mit Sicherheit auch nicht die Hand ins Feuer, allerdings sollte dir jedes vernünftige Lexikon eine differneziertere Erklärung geben können als ich!

  • Business Visioning: Kundenprozesse und Ressourcen

    • Strolch
    • 17. Mai 2006 um 19:54

    1.) Patient kommt in die Praxis, meldet sich an und muss seine Versicherungskarte vorlegen
    2.) Patient muss 10,-- EUR Praxisgebühr berappen (dann darf er ins Wartezimmer)
    3.) Arzthelferin sucht Patientenakte aus dem Schub bzw. aus der Datenbank
    4.) Arzt schaut Patienakte kurz an und drückt dann den Summer
    5.) Patient darf jetzt zum Onkel Doktor.
    6.) Vorgespräch zwischen Artz und Patient
    7.) Nachdem Patient erklärt hat, wo der Schuh drückt Untersuchung
    8.) Untersuchung wird in einem kreativen Prozess vom Arzt in eine Diagnose umgewandelt (Laboruntersuchung, Ultraschall, Blutnehmen läuft alles extra.)
    9.) Diagnose dem Patienten mitteilen
    10.) Rezept ausstellen
    11.) Patienten mahnende Worte mitgeben, dass er a) weniger Essen b) weniger Rauhen c) weniger Trinken d) mehr Sport treiben etc. soll
    12.) nachdem der Patient weg ist, Patientenakte aktualisieren
    13.) Abrechnung schreiben
    14.) der Privatpatient zahlt nicht, also Zahlungserinnerung

    denk dir selber noch was auß, vom Telefongespräch des Hausarztes mit dem Spezialisten, bis zum Ausstellen einer Überweisung, das Spektrum ist wahnsinnig groß!

  • Willenserklärung/ Kaufvertrag

    • Strolch
    • 17. Mai 2006 um 19:47

    Also in meinen Augen hat dein Vater verbindlich ein Ersatzteil bestellt.

    Angebot des Monteurs ein solches zu besorgen und zu liefern, wurde von deinem Vater mit ja beantwortet.

    Haustürgeschäft im engeren Sinne war es mMn auch nicht, da ihr den Monteur ja ins Haus bestellt habt.

    Aber wie immer gilt, meine persönliche Meinung, keine Gewähr auf Richtigkeit und ne Rechtsberatung war das schon gleich gar nicht, sondern lediglich die Äußerung einer persönlichen Meinung. So, der Form genüge getan!

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      3. Juli 2026 um 02:33
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      • Tutor
      • 3. Juli 2026 um 02:15
      • Berufswelt
      • Tutor
      • 3. Juli 2026 um 02:15
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    1. Was sind Studienhefte im BWL Fernstudium?

      • Tutor
      • 3. Juli 2026 um 02:04
      • Berufswelt
      • Tutor
      • 3. Juli 2026 um 02:04
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      • LauraFK
      • 30. Juni 2026 um 17:05
      • Einsendeaufgaben
      • LauraFK
      • 2. Juli 2026 um 22:15
    2. Antworten
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      • JuliBuecher
      • 2. Juli 2026 um 16:40
      • Rechnungswesen
      • JuliBuecher
      • 2. Juli 2026 um 21:05
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    3. DerSteuermann

      2. Juli 2026 um 21:05
    1. Höchstpreis und Mindestpreis – warum entstehen dadurch Knappheit oder Überschuss? 2

      • Felix96
      • 2. Juli 2026 um 15:25
      • Volkswirtschaftslehre
      • Felix96
      • 2. Juli 2026 um 20:10
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      2. Juli 2026 um 20:10
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      • Jonas91
      • 2. Juli 2026 um 14:15
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      • Jonas91
      • 2. Juli 2026 um 19:50
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    3. FabianControl

      2. Juli 2026 um 19:50
    1. ⭐ Bewerte deine Hochschule – hilf anderen bei der Studienwahl

      • Jens
      • 2. Juli 2026 um 10:32
      • Studium Allgemein
      • Jens
      • 2. Juli 2026 um 10:32
    2. Antworten
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