Was hayfu und ich gesagt haben stimmt schon.
Das mit den 20.000 DM ist lange lange her, der Freibetrag galt nämlich bis zum 31.12.2001 für Mitarbeiter über 50 Jahre, davon mindestens 15 Jahre im Unternehmen.
Die Freibetragsgrenze lag ab dem 01.01.2004 bei 7.200 EUR für "normale" (unter 50. Jahre, weniger als 15 Jahre im Unternehmen) Menschen, aber wie gesagt das ist seit 01.01.06 Kalter Kaffee.
Das einzige was dir noch etwas hilft ist §§ 24 Nr. 1 a + 34 I, II EStG, das ist eine Art Antiprogressionsregel, d.h. du musst zwar alles versteuern, aber der Steuersatz steigt aufgrund dieser Einmahlzahlung nicht so stark an, als wenn es ein reguläres Einkommen wäre. Aber nachlesen kannst du ja selber!