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Beiträge von Strolch

  • Mankiw als ebook?

    • Strolch
    • 23. August 2006 um 19:25
    Zitat

    Original von cRUSh

    Ernsthaft? Ich darf keine Fotos von _meinem_ Buch machen und davon ablesen? Dabei klappt das doch so gut! Habe knapp hundert Seiten geknipst und danach gelernt... Das werde ich dann natürlich umgehend unterlassen...

    Vielleicht doch besser abschreiben/zeichnen? *g*

    Natürlich darfst du für deine privaten Zwecke eine Kopie anfertigen, also auch abfotographieren, abmahlen, durchpausen oder auch in Morsezeichen auf eine Endlosrolle transcripieren.
    Du darfst es bloß nicht an andere, außerhalb deines engsten persönlichen Umfeldes weitergeben.

    Zitat

    § 53 UrhG
    Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

  • Programmbreite vs. Programmtiefe: Definition & Beispiel (Sortiment)

    • Strolch
    • 23. August 2006 um 15:04

    Für die Zukunft ist es ja nicht verkehrt, eine ausührliche Antwort in der Datenbank zu haben
    aber da ich selber ein Suchfunktionsverweigerer bin, glaub ich halt dass es vergebliche Liebesmühe ist!

  • Verkauf eines firmeneigenen Grundstücks

    • Strolch
    • 22. August 2006 um 16:52

    Bei der Rechnung ist es doch ganz einfach, welches der Modelle ist vorteilhafter.

    Erstmal ausrechnen wieviele Einheiten bei Variante a) geschaffen werden können:

    175.000 - 14.000 = 161.000 / 1500 = 107 Einheiten

    Grundstücksfläche - Verkehrswegefläche / Einheitengröße = Zahl der Einheiten

    107 x 6000 = 642.000
    Einheiten x Erschließungskosten je Einheiten = Erschließungskosten

    107 x 1500 x 350 = 56.175.000,--
    Einheiten x Einheitsgröße x Erlös pro qm = Umsatz


    56.175.000 - 642.000 = 55.533.000 Ertrag Variante 1

    Das ganze kannst du jetzt auch für die anderen Varianten ausrechnen.

    Welche Absatzstrategie für die Erschließung eines Gewerbe-/Wohnvirtels angewandt werden sollte, überlass ich deiner Fantasy.

    Ich hoffe jedenfalls dass ich mich nicht verrechnet habe!

  • Mankiw als ebook?

    • Strolch
    • 22. August 2006 um 13:18

    Falls es auch ein andere Wirtschaftswissenschaftliches Fachbuch sein darf, kann ich http://www.ciando.com empfehlen. Einziges Manko, wie bei fast allen legalen E-Books ist das Lizenzsystem unter Acrobat.

  • Werte

    • Strolch
    • 22. August 2006 um 13:11

    Da du eine Definition willst, darf ich das Lexikon bemühen.:

    machen wir es mal am Beispiel von Plan- und Sollkosten

    Zitat

    "Plankosten sind die im Rahmen einer Vorausschaurechnung Kosten künftiger Abrechnungsperioden[...]
    Plankosten ergeben sich aus der Multiplikation vorgegebener Mengen oder Preise mit geplanten Preisen.
    Plankosten = Planmenge x Planpreis
    Plankosten = Planzeit x Planpreis"

    dazu die Definition der Sollkosten

    Zitat

    "Sollkosten sind Kostenvorgaben in der flexiblen Plankostenrechnung und umfassen die [...] Fixkosten sowie die bei der jeweiligen Beschäftigung anfallenden variablen Kosten."


    (Zitiert nach Däumler/ Grabe: Kostenrechnungs- und Controllinglexikon)

    Die Sollkosten sind also die Plankosten der Istbeschäftigung.

    Oder allgemeiner ausgedrückt Sollwerte ergeben sich dadurch, dass ich die, in der Planung ermittelten Größen (Planwerte) in Relation zu den Istwerten setze.

    Also eine Umrechnung der Planwerte auf die Istbeschäftigung!

    Bsp.: In der Planungsphase gehe ich davon aus, dass ich 100 GE Fixkosten haben werde, 1000 Stücke zu variablen Kosten von 1 GE herstelle.
    Dadurch ergeben sich Plankosten in höhe von 1.100,--

    nun stelle ich fest, dass ich bei meiner Istbeschäftigung nur 900 Stücke herstellen werde. Die Sollkosten geben jetzt an, wie hoch meine Kosten für diese Menge bei Einhaltung der Plankosten sein sollte, also 100+900x1 = 1000,--

    Die Istkosten sind dann wieder ein ganz anderes Spielfeld.

    Hoffe meine sicherlich etwas wirre Ausführung hat dir etwas weitergeholfen

  • Programmbreite vs. Programmtiefe: Definition & Beispiel (Sortiment)

    • Strolch
    • 22. August 2006 um 12:49

    Vielleicht solltet ihr mal auf das Datum der Anfrage achten, April ist nämlich schon verdammt lang her!

  • Hauptstädte

    • Strolch
    • 22. August 2006 um 01:20

    Im zweiten Anlauf,
    allerdings mit 4 Kurzen intus, nur noch Note 5 mit 2202 km Abweichung.
    Wahnsinn, die Lernkurve stimmt wirklich :D

  • Hauptstädte

    • Strolch
    • 19. August 2006 um 23:57

    Insgesamt 3250 km daneben.

    ;(

  • Kostenstellenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung

    • Strolch
    • 19. August 2006 um 19:19

    leider hab ich keine Ahnung was in deinen Studienheften steht, von daher kann ich dir jetzt leider nicht folgen!

  • Kostenstellenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung

    • Strolch
    • 19. August 2006 um 12:06

    Benutz mal die Suchfunktion, da findest du allein schon ein paar Threats mit Antworten genau zu diesen Fragekomplexen!

  • internationale Rechnungslegung

    • Strolch
    • 16. August 2006 um 19:13

    Klar kannst du Romane schreiben,
    da geht los mit Internationale Rechnungslegung folgt dem Angelsächsichen Rechtsbrauch und ist ein "case law", während das HGB ein klassisches kontinentaleuropäisch-römisches "codex law" ist.

    Dann kommen z.B. die Grundgedanken, während HGB den Gläubigerschutz als primäre Konzeptionsgröße hat, d.h. ein Kaufmann soll sich nicht reich rechnen, hat die Internationale Rechnungslegung den Gedanken eines fair view für den Investor als oberste Maxime.

    etc. etc.

    Nimm dir ein beliebiges Einführungsbuch in IFRS oder US Gaap und schau dir die ersten Kapitel an, da wirdt du meistens umfassend fündig.

  • Absatzwirschaft Aufgaben

    • Strolch
    • 16. August 2006 um 18:02

    Herrenhüte sind ein sehr sehr kleiner Markt, das gilt fürchte ich auch für Frauenhüte, also ist ein Wachstum in diesem Bereich kaum möglich.
    Die Uniformhüte dürften einen konstanten Absatzmarkt haben, was für die Trachtenhüte mit Sicherheit nicht gilt, da Trachten wie alle anderen Modeerscheinungen Zyklen unterworfen sind. Sicherlich gibt es einen "Grundbedarf" aber die Schwankungen wenn Trachten gerade mal wieder In sind dürften schon größer sein.
    Ergo wie schon gesagt, enger Markt, mit wahrscheinlich viel Konkurenz aus Fernost, da Hutmachen noch immer in weiten Teilen Handarbeit und somit Kostenintensiv ist.

    In die Marktetingüberlegungen würde ich mich vorrangig damit beschäftigen, wie wahrscheinlich den eine wiederkehr des Hutes als allgemeines Modeaccesoir ist und wie ich in meinem engen Markt wachsen kann. Kann ich z.B. den Filz aus dem Hüte ja sind vielleicht für andere Produkte verwenden um so meine Kapazitäten auszuweiten?

    Nur mal meine 5 Ideen - Ach ja, der letzte Hutladen bei mir in der Gegend hat vor 20 Jahren seine Pforten für immer geschlossen!

  • wann "stirbt" die USA?

    • Strolch
    • 15. August 2006 um 13:22

    Amerika stirbt so schnell nicht.
    Ihre "Vormacht" beruht auf drei Säulen, der Wirtschaftlichen, der Militärischen und der Kulturellen.

    Du kannst jetzt sagen China hohlt Wirtschaftlich auf und wird auch Militärisch irgendwann gleichziehen, die USA vielleicht sogar überholen, es bleibt aber die Tatsache bestehen, dass sich alle neuen "Großmächte" immer weiter dem kulturellen Bild Amerikas annähern - von daher ist davon auszugehen, dass Amerika noch für eine geraume weitere Zeit die Nummer eins bleiben wird.

    Zitat

    wann die Menschheit endlich aufwacht und sich gegen die USA


    Die Menschheit wacht nicht auf, die Menschheit folgt seit alters her ihren Eliten und denen ist das oben gesagte absolut klar!

    Ach im Übrigen, jede Weltvormacht in der Geschichte hat brutale Kriege in Ihrem Einflussbereich geführt. Vom Römischen Reich, über Das Britische Empire, bis hin zu den Amerikanern, von daher nichts neues!

  • Internetseite erstellen

    • Strolch
    • 15. August 2006 um 13:16

    Hi,
    Log-In Bereich für Mitglieder, da würde ich mal sagen du kommst um PHP und SQL fast nicht rum, du kannst zwar den Eingangsbereich auch bei einer reinen HTML Seite (Über Java, CGI, oder Java-Script) absichern, aber bei heutigen Stand der Technik würde ich dir ein fertiges CMS-System empfehlen.

    Schau mal z.B. unter https://www.study-board.de/www.php-free.de vorbei unter dem Stichwort Content-Management, da findest du ein paar hundert fertige Scripte. Da ist für jeden was dabei aber Achtung, die meisten unterliegen Lizenzbedingungen die beim Nicht-Privaten Einsatz eine Lizensierung erfordern, der Preis liegt normalerweise irgendwo zwischen 20,-- und 200,-- EUR
    (Du kannst es natürlich auch selber programmieren und die CMS Systeme dort nur als Anregung verwenden )

    Was 1und1 angeht, der Service ist sicherlich nicht schlecht, nur die Preise sind mir persönlich viel zu hoch, vorallem wenn man SQL und PHP haben will, muss. Die Standartscripte sind sicherlich auch nicht schlecht.

    Was Software angeht, mit Frontpage oder Adobe GoLive kannst du sicherlich nichts verkehrt machen wenn es um reine HTML Seiten geht. Je nachdem wie Professionell es sein soll, reicht aber z.B. auch eine alte NetFushion Version aus, die du ab und an auf diversen PC Zeitschriften kleben siehst.


    Hoffe geholfen zu haben!

  • Ausschlussfrist...

    • Strolch
    • 13. August 2006 um 13:22

    Prinzipiell sind Ausschlussfristen natürlich nicht zu umgehen
    auf der anderen Seite kommt es halt ganz einfach auf die Hochschule und deren diesbezüglicher Politik an. Manchen reicht es bei Zulassungsfreien Studiengängen auch, wenn du am Tag der Immatrikulation auftauchst und ein Formular ausfüllst.
    Also bleibt halt die Devise "Einfach Fragen, mehr als Nein sagen können sie nicht!"

  • Diplomarbeiten zum Kauf gesucht

    • Strolch
    • 11. August 2006 um 19:50
    Zitat

    Original von Markus
    Wenn es veröffentlicht wurde reicht es doch sogar aus, wenn Du nur die Quelle angibst oder? Jetzt einmal von einem nicht kommerziellen Angebot ausgehend.
    Gruß
    Markus

    Eine Veröffentlichung der gesamten Arbeit oder auch nur relevanter Auszüge ist durch das Zitatrecht nicht gedeckt. Es macht keinerlei unterschied ob Privat oder Kommerziell. Einen Unterschied macht es nur im Rahmen der Privatkopie, sobald du aber etwas auf eine Webseite stellst, hast du den Bereich der Privatkopie längst verlassen
    Für alles andere brauchst du die Ausdrückliche Zustimmung des Urhebers, da nur dieser alleine das Recht hat darüber zu entscheiden wann, wo und wie seine Arbeit veröffentlicht wird.

    Zitat


    § 15 URHG
    (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
    1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
    2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
    3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
    (2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
    1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
    2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
    3. das Senderecht (§ 20),
    4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
    5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

    Alles anzeigen

    Deutsches Urheberrecht ist nicht gerade einfach, aber da ich an mehreren Webprojekten mitgearbeitet habe, musste ich mich zwangsläufig etwas intensiver damit befassen!

  • Unternehmensrecht

    • Strolch
    • 11. August 2006 um 17:48
    Zitat

    § 109 HGB Das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander richtet sich zunächst nach dem Gesellschaftsvertrag; die Vorschriften der §§ 110 bis 122 finden nur insoweit Anwendung, als nicht durch den Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist.


    Prüfen ob im Innenverhältnis Beschränkungen vorliegen.
    Vor kurzem gabs erst ein Urteil, Beschränkungen im Innenverhältnis sind auch im Außenverhältnis wirksam, wenn der Dritte diese kannte, oder kennen musste.

    Zitat


    § 114 (1) Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet.

    Prinzipiell darf er also aber

    Zitat


    § 115 (1) Steht die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern zu, so ist jeder von ihnen allein zu handeln berechtigt; widerspricht jedoch ein anderer geschäftsführender Gesellschafter der Vornahme einer Handlung, so muß diese unterbleiben.


    Prüfen wann die Ablehnung der Entscheidung erfolgte.

    Zitat


    § 116 (1) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt.
    (2) Zur Vornahme von Handlungen, die darüber hinausgehen, ist ein Beschluß sämtlicher Gesellschafter erforderlich.


    Prüfen ob die Anschaffung im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs des Handelsgewerbes war.

    etc. etc.


    Von der OHG selber kann er im übrigen Überhaupt nicht verklagt werden, da diese eine Personengesellschaft ist und keine Kapitalgesellschaft also auch keine juristische Person

  • Berechnung Cashflow II

    • Strolch
    • 10. August 2006 um 19:44

    Du kannst doch Jahr 01 rechnen, alle Unbekannten setzt du einfach auf 0,-- EUR

    Im Übrigen, du hast Bilanzgewinn und Jahrsüberschuss

    Bilanzgewinn
    +/- Rücklagen
    +/- Gewinn-/ Verlustbetrag
    = Jahresüberschuss
    + Abschreibungen und Werbereichtigungen
    = Cash-Flow I
    +/- Veränderungen langfristiger Rückstellungen
    +/- Veränderungen des Sonderposten mit Rücklageanteils
    = Cash-Flow II
    +/- außerordentliche Erträge/Aufwendungen
    = Cash-Flow III (aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit)

  • Berechnung Cashflow II

    • Strolch
    • 10. August 2006 um 15:05
    Zitat

    Ermitteln Sie, so weit aus den angegebenen Zahlen ersichtlich, den Cashflow II

    Also im Endeffekt doch nur die Anwendung der Standartformel. Im Jahr 01 gibbet eben noch keinen Verlustvortrag etc.

    Und wenn du umbedingt genau sein willst, dann schreib das halt in die Erläuterung, "da nicht gegeben - nicht in die Berechnung einbezogen"

    Würd ich jetzt mal sagen!

  • Berechnung Cashflow II

    • Strolch
    • 9. August 2006 um 23:14

    Die Frage ist, was alles gegeben ist, ohne dieses Wissen kann, zumindest ich dir auch nicht weiterhelfen.

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