ZitatOriginal von cRUSh
Ernsthaft? Ich darf keine Fotos von _meinem_ Buch machen und davon ablesen? Dabei klappt das doch so gut! Habe knapp hundert Seiten geknipst und danach gelernt... Das werde ich dann natürlich umgehend unterlassen...
Vielleicht doch besser abschreiben/zeichnen? *g*
Natürlich darfst du für deine privaten Zwecke eine Kopie anfertigen, also auch abfotographieren, abmahlen, durchpausen oder auch in Morsezeichen auf eine Endlosrolle transcripieren.
Du darfst es bloß nicht an andere, außerhalb deines engsten persönlichen Umfeldes weitergeben.
Zitat§ 53 UrhG
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.