Das ist eine super Frage, weil sich dahinter das ganze Vorsichtsprinzip des HGB versteckt 🙂 Erst die Grundidee: Du vergleichst immer die Anschaffungs-/Herstellungskosten mit dem Wert am Bilanzstichtag und setzt den niedrigeren an. Daher der Name.
- Strenges Niederstwertprinzip: gilt fürs Umlaufvermögen (also auch Vorräte). Hier musst du immer abwerten, sobald der Stichtagswert unter den AK liegt – egal ob die Wertminderung dauerhaft ist oder nicht.
- Gemildertes Niederstwertprinzip: gilt fürs Anlagevermögen. Da wird nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung abgewertet (bei vorübergehender: Wahlrecht beim Finanzanlagevermögen).
Für deine Vorräte heißt das: streng. Liegt der Marktwert am 31.12. unter den AK, geht kein Weg an der Abwertung vorbei.