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Beiträge von depatscher

  • Einsendeaufgabe Steuerrecht

    • depatscher
    • 12. März 2009 um 07:20

    Hallo Luckygirl,

    Ich danke Dir für deine Antwort. Ich absolviere den Lehrgang Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre bei ILS. Im Heft zur Einsendeaufgabe steht auch ein Beispiel, allerdungs mit völlig anderen Angaben. Ich weiß einfach nicht wo ich anfangen soll.
    Wie errechne ich z.B. in diesem Fall das zu versteuernde Einkommen oder brauche ich das nicht um die Aufgabe zu lösen. Ich denke das ich den Rest selbst hinbekomme, nur das ist mir einfach nicht schlüssig. Es wäre echt nett wenn Du mir zu der Frage helfen könntest. Gruß Depatscher

  • Besteuerung handelsrechtlicher Unternehmen

    • depatscher
    • 11. März 2009 um 15:21

    Hallo an alle!!!
    ich benötige Hilfe um eine Lösung für die u.a. Aufgabe zu finden. Ich finde einfach keinen Ansatz.

    Aufgabe:

    Zum 31.12.08 wird die OHG liquidiert.
    Betriebsaufgabegewinn: 180.000€
    Gesellschafter A ( im sozialversicherungsrechtlichen Sinne berufsunfähig ) hat weitere Einkünfte von 60.000€.

    Zu ermitteln ist die endgültige Einkommensteuerschuld des Gesellschafters A ( 50% Beteiligung an OHG ), ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben, Pauschalen und Pauschbeträge.

    Der Freibetrag gem. §16 EStG wird in Anspruch genommen. Zu ermitteln ist die günstigste Besteuerung ( Beide Berechnungen müssen durchgeführt werden )


    Wäre super, wenn mir jemand helfen kann.

    Danke, Depatscher

  • Einsendeaufgabe Steuerrecht

    • depatscher
    • 11. März 2009 um 07:41

    Ich sitze nun seit Tagen an der 4 Aufgabe und komme einfach nicht zu einer Lösung. Wäre super, wenn mir jemand helfen kann.

    Aufgabe:

    Zum 31.12.08 wird die OHG liquidiert.
    Betriebsaufgabegewinn: 180.000€
    Gesellschafter A ( im sozialversicherungsrechtlichen Sinne berufsunfähig ) hat weitere Einkünfte von 60.000€.

    Zu ermitteln ist die endgültige Einkommensteuerschuld des Gesellschafters A ( 50% Beteiligung an OHG ), ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben, Pauschalen und Pauschbeträge.

    Der Freibetrag gem. §16 EStG wird in Anspruch genommen. Zu ermitteln ist die günstigste Besteuerung ( Beide Berechnungen müssen durchgeführt werden )


    Danke Depatscher

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