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  3. monemaus2002

Beiträge von monemaus2002

  • ILS Einsendeaufgaben

    • monemaus2002
    • 30. Oktober 2009 um 22:16

    Wo hast du denn Probleme bei der ESA?
    Hatte ne 1 darin.
    Vielleicht kann ich dir ja helfen.

    LG
    Simone

  • ESA zu REK 02

    • monemaus2002
    • 30. Oktober 2009 um 22:11

    Herr Raffke kann sich bei seiner Bank beschweren aber da der Scheck in der Vorlegefrist (Artikel 29 ScheckG ) eingegangen ist wird sich die Bank auf Artikel 28 ScheckG berufen.
    Art 28
    Der Scheck ist bei Sicht zahlbar. Jede gegenteilige Angabe gilt als nicht geschrieben.
    Ein Scheck, der vor Eintritt des auf ihm angegebenen Ausstellungstags zur Zahlung vorgelegt
    wird, ist am Tag der Vorlegung zahlbar
    Das Widerspruchsrecht des Herrn Raffke gilt erst nach Ablauf der Vorlegefrist.
    Art 32
    Ein Widerruf des Schecks ist erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist wirksam.
    Wenn der Scheck nicht widerrufen ist, kann der Bezogene auch nach Ablauf der Vorlegungsfrist Zahlung leisten.

    Bis zur endgültigen Bezahlung ist das Eigentumsverhältnis der Ware nicht auf dem Käufer übertragen worden.

    Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl.§ 929BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch "Lieferung" genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises ("Kaufsumme") und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl.§ 433BGB).

    Herr Raffke hat einen Sachmangel festgestellt und muss jetzt den Verkäufer Informieren.

    Pflichten des Verkäufers.
    Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ohne Mängel zu liefern. Er ist verpflichtet, die Ware an dem Lieferungsdatum zu liefern. Er ist verpflichtet, das Eigentum zu übertragen.

    Pflichten des Käufers
    Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen. Er ist wiederum verpflichtet, den von ihm gekauften Gegenstand entgegenzunehmen.

    Rechte des Käufers
    Herr Raffke hat das Recht der Nacherfüllung. Das Recht des Käufers kann eingeschränkt werden, wenn das gewählte Recht (Reparatur oder Ersatzlieferung) für den Verkäufer mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Er kann vom Vertrag zurücktreten.

    Rechte des Verkäufers
    Der Verkäufer kann sich das Eigentum an der Sache bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Dann ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (§ 449 BGB). Der Käufer erwirbt mit der aufschiebend bedingten Übereignung zunächst nur ein Anwartschaftsrecht. Das volle Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung über. Zahlt der Käufer nicht, ist der Verkäufer durch sein fortbestehendes Eigentum gesichert. Er kann allerdings die Sache auf Grund des Eigentumsvorbehalts nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist (§ 449 Abs. 2 BGB).
    §§ 437 u. § 439 BGB Rechte der Käufer


    Meintest du das?

    LG
    Simone

  • Wie findet man eine vermißte Person in Spanien!!!!

    • monemaus2002
    • 30. Oktober 2009 um 13:18

    War sogar schon beim deutschen Konsulat in Alicante.
    Wollte nur mal wissen ob jemand vielleicht schon so etwas mal durch gemacht hat bzw. Rat weiß.
    Habe sogar den Bürgermeister in Calpe angeschrieben.

    LG
    Simone

  • Frage zu BIL02A

    • monemaus2002
    • 28. Oktober 2009 um 17:03

    Ich mache den geprüften Betriebswirt bei ILS. Bin nornalerweise im Juni 2010 fertig.
    Be mir ist also auch ein Ende in Sicht.
    Nochmals die herzlichsten Glückwünsche.

    LG
    Simone

  • Frage zu BIL02A

    • monemaus2002
    • 28. Oktober 2009 um 16:32

    Herzlichen Glückwunsch zum bestanden Studium.
    Was für ein Studium hast du gemacht?

    LG
    Simone:cheerleader:

  • Wie findet man eine vermißte Person in Spanien!!!!

    • monemaus2002
    • 28. Oktober 2009 um 14:49

    Hallo!
    Ich habe mal eine allgemeine Frage. Ich suche seit Jahren meinen vermissten Bruder in Spanien. Bis letztes Jahr muss er in Calpe/ Alicante gewesen sein.
    Hat irgend jemand eine Idee wie bzw. wo ich Ihn noch suchen kann.
    Ich habe bis jetzt Anzeigen geschaltet, Alle Einwohnerämter der Costa Blanca angeschrieben. Eine Anzeige in einer Mallorca Zeitung aber ich kommt nicht weiter. Facebook etc. habe ich angefangen aber da gibt es soviele Personen mit dem gleichen Namen. Ach ja und ein komischer Privatdetektiv hat sich bei mir gemeldet. Allerdings weiß ich nicht was ich von dem halten soll.

    Wäre für jeden Vorschlag dankbar.
    Simone

  • Einsendeaufgaben zu PWI01 - SGD

    • monemaus2002
    • 28. Oktober 2009 um 14:40

    Ich kann dir meine ESA mal zum vergleichen schicken.

    LG
    Simone

  • ESA BUF03 Allgemeine Frage

    • monemaus2002
    • 27. Oktober 2009 um 18:10

    Was ist denn das für ein Heft?
    Normalerweise sind in den Heften Beispiele beschrieben.

    LG
    Simone

  • fin1

    • monemaus2002
    • 27. Oktober 2009 um 08:24

    Ich hatte das so gerechnet:
    Der Bilanzgewinn ist aufgrund der Ausschüttung dem kurzfristigen Kapital zuzurechnen.
    Liquidität I ( 1. Grades)
    Flüssiges Mittel x 100
    kurzfr. Fremdkapital ( inkl. Bilanzgewinn)
    im Jahr 1: 121 x 100
    (280+27)
    = 39,41 %
    im Jahr 2: 94 x 100
    (297 + 35)
    = 28,31 %
    Liquidität III (3. Grades)
    Umlaufvermögen x 100
    kurzf. Fremdkapital (inkl. Bilanzgewinn)
    im Jahr 1: ( 424 + 336 + 121 ) x 100
    ( 280 + 27 )
    = 286,97%
    im Jahr 2: ( 412 + 407 + 94) x 100
    ( 297 + 35 )
    = 275,0 %

    LG
    Simone

  • Buf03

    • monemaus2002
    • 26. Oktober 2009 um 13:11

    Sieht super aus. Habe nichts gefunden.

    LG
    Simone:cheerleader:

  • fin1

    • monemaus2002
    • 26. Oktober 2009 um 08:05

    Sachinvestition= Maschinelle Anlagen + Vorräte
    23TEURO + (-12) TEUR= 11 TTEUR
    Finanzinvestitionen= Finanzanlagen + Forderungen
    8 TEUR + 71 TEUR = 79 TEUR
    Nettoinvestitionen= Sachinvestition + Finanzinvestition
    11TEUR + 79 TEUR = 90 TEUR

    Eigenfinanzierung
    Eigenfinanzierung wird durch Erhöhung von Einlagen ( Grundkapital und Rücklagen)
    von außen und durch Selbstfinanzierung aus den Gewinnen gebildet.
    Eigenfinanzierung= Grundkapitalerhöhung + Rücklagen + Bilanzgewinn
    = 50 TEUR + (- 50 ) TEUR + 8 TEUR
    = 8 TEUR
    Fremdfinanzierung
    Hierzu gehören alle kurz- u. Langfristigen Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen
    Fremdfinanzierung = langf. Verbindl. + kurzfristige Verbindl. + Rückstellungen
    = 26 TEUR + 17 TEUR + 12 TEUR
    = 55 TEUR

    Bei 2a.Mit der Bewegungsbilanz ist der Beweis erbracht, das die Summe aus Zunahme der Aktiva +
    Abnahme der Passiva gleich der Summe aus Zunahme der Passiva + Abnahme der Aktiva ist

    Da im 2. Jahr keine Anlagen verkauft wurden, kann die Höhe der Anlageinvestitionen aus der
    entsprechenden Position der Bewegungsbilanz ( Zunahme der Aktiva, Pos. 1, Investitionen im AV
    = 50 TEUR ) ermittelt werden,
    d.h. Es wurden Anlageinvestitionen in Höhe von 100 TEUR durchgeführt
    Anlageninvestitionen = AV (2) – AV (1) + Afa (2)
    = 550 – 500 + 50
    = 100 TEUR

    Die Frage nach „welchen finanziellen Mittel“ zur Anschaffung des Anlagevermögens verwendet
    wurden, ist mit den vorhandenen Angaben meiner Meinung nach nicht eindeutig festzustellen.
    Unter Gesichtspunkten der Zusammensetzung aus Fremd- und Eigenfinanzierung geht zumindest
    eindeutig daraus hervor, dass das Fremdkapital in Höhe von 40 TEUR (siehe Bewegungsbilanz)
    und die 50 TEUR Abschreibungen auf Anlagen ( GuV)) zum Ansatz kommen.
    Da zur Absicherung auf eigene finanzielle Mittel zurückgegriffen werden muss, kommt meiner
    Meinung nach noch die Zurückführung zu Rücklagen (GuV), „ Rücklagen die Bewegungsbilanz
    zum tragen.
    Darlehen (Fremdkapital) 40 TEUR
    Abschreibungen auf Anlagen 50 TEUR
    Rücklagen 10 TEUR
    100 TEUR
    Schau mal ob du jetzt weiter kommst.
    LG
    Simone

  • Buf03

    • monemaus2002
    • 26. Oktober 2009 um 08:01

    Kannst mir ja gerne deine ESA mal schicken.
    monemaus2002@yahoo.de

    LG
    Simone

  • STW2F, Fallstudie

    • monemaus2002
    • 26. Oktober 2009 um 08:00

    Aha. Danke. Hatte das We totalen Streß muss mich unbedingt heute drüber stürzen. Solange mich mein Terrorkrümel läßt.


    LG
    Simone

  • STW2F, Fallstudie

    • monemaus2002
    • 25. Oktober 2009 um 17:29

    Meine Rechung müßte richtig sein.
    Wie hast du gerechnet?
    Oder meinst du die Einkünfte Vermietung und Verpachtung?

    LG
    Simone

  • ESA zu REK 02

    • monemaus2002
    • 25. Oktober 2009 um 16:54

    Die ESA habe ich schon hinter mir. Wo hängst du denn?

    LG
    Simone

  • BIL 05 Aufgabe 4.2

    • monemaus2002
    • 23. Oktober 2009 um 20:17

    Dir hat wohl meine ESA nicht gefallen. Hatte ne 1 darin 96 von 100 Punkten.


    Simone

  • Optimale Bestellmenge bei freier Bestellmengenwahl

    • monemaus2002
    • 23. Oktober 2009 um 17:17

    b)Die optimale Bestellmenge ist laut Tabelle aus den vorgegeben Bestellhäufigkeiten bei 8
    Bestellungen = 9000 ME
    Hier sind die Gesamtkosten mit 45.500,00 EUR am geringsten

    c) Wurzel aus (200 x 2500 x 72000) / 15 x 20 = 10954,45

    Berechnet man die optimale Bestellmenge mittels Formel erhält man 10.954 ME
    (gerundet auf volle ME)

    d) folgende innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Faktoren beeinflussen die Höhe der
    optimalen Bestellmenge:
    -Genauigkeit der Lagerabgangsplanung
    – Lagerkapazität ( wenn die Lagerkapazität nicht für die optimale Bestellmenge ausreicht)
    – Liquidität (Liquidität reicht nicht für die optimale Bestellmenge)
    – schwankender Bedarf ( z.B. Saisonprodukte)
    – Abnahmemengen / Verpackungseinheiten (Vorgaben des Lieferanten)
    (optimale Bestellmenge ist beim Lieferanten o. Am Markt nicht verfügbar)
    – Fehlmengen bei Lieferungen
    – Einstandspreis variiert je nach Abnahmemengen
    – Veränderung des Preisgefüges generell

    Die tabelle von a bekomme ich leider hier nicht hinein.
    Ich hoffe du kommst jetzt weiter.
    LG
    Simone

  • Kre2ü

    • monemaus2002
    • 21. Oktober 2009 um 18:54

    Hi!
    Ich gebe euch mal ein paar Hilfestellungen:
    Sozialkosten 7.371 Euro (7)
    = Gemeinkosten x 15 / 100
    Gebäude= 477 x 15 / 100 = 71,55 gerundet 72,-
    Das rechnest du dann aus für Strom, Heizung, Reparatur, Betrieb allg. Fert. A, Fert.B Fert. C, Fert.D

    Verkehrskosten 1.800 EUR
    10% Betriebsleitung = 180,-
    25 % Einkauf = 450,-
    15% Verwaltung= 270,-
    50% Vertrieb= 900,-
    Kalk. Zinsen= 1.200 EUR
    Gebäude 25% = 300,-
    Strom 3 % = 36,-
    Heizung 1% = 12,-
    Rep. Abteilung 2% = 24
    Betrieb allg. 0,5 = 6
    A 18,5 % = 222,-
    B 8% = 96
    C 4% = 48,-
    D 7% 84,-
    E 4% = 48,-
    Einkauf 1% = 12,-
    Lager 22% = 264,-
    Verwaltung 2% =24,-
    Vertrieb 2% = 24,-

    Anlagewagnis 681,-
    A= 18% = 122,58= 123
    B=22%=149,82= 149
    C= 14%=95,34=95
    D 28% =190,68=191
    E=18%=122,58=123
    = 681,-Euro

    Sekundäre Kosten
    RE (Raumeinheit)
    Strom= 80x0,5= 40
    Heizung= 150x0,5=75
    2111 Primär Kosten gesamt
    2111 / 1424 (RE) = 1,48


    40 x 1,48 = 59,2
    75 x 1,48 = 111
    usw. alle ausrechnen
    Strom 1496,-
    5%= 75
    10%=150,-
    15% 223,-
    Heizung1569 qm = 3122,- (2936,- + 111 + 75)
    = 3122 / 1569 = 1,9898024
    gerundet 1,99 qm
    Grundfläche x 1,99,-

    Rep. 199,-
    Betrieb allg. 199,-
    A 397,-
    B 318,-
    C 239,-
    D 199,-
    E 239,-
    Einkauf 137,-
    Lager 478,-
    Verw. 239,-
    Vertrieb 478,-
    Reparatur= 3.536 ( 3.076+111+150+199) / 714
    = 4,952
    gerundet 4,95 EUR x Stunden
    Betrieb allg. 74,-
    A= 220,-
    B= 160,-
    C= 78
    D= 104,-
    E= 78,-Betrieb allg. 8780 (7992+148+75+199+366) / 25140
    = 0,3492 x 8720= 3045
    x 6431= 2246
    x 4002 = 1398
    x 3431= 1198
    x 2556= 893
    25.140 + 31.257 = 56.397
    69.820 + 7.206 = 77.026
    = 133.423
    VWGKZ % = Verwaltungsgemeinkosten x 100 / Herstellkosten
    7.718 x 100 / 133.423
    = 5,7848
    gerundet= 5,78 %
    VTGKZ= Vertriebskosten x 100 / Herstellkosten
    9.324 x 100 / 133.423
    = 6,9%
    FGKZ% = Fertigungsgemeinkosten x 100 / Fertigungslöhne pro Monat oder Quartal
    A= 9.411 x 100/ 8720
    = 109,924
    = 109,9 %
    alle Fertigungsstellen berechnen
    Gesamt= 31.257 x 100 / 25140 = 124,33 = 124,3%

    So jetzt denke ich kommt ihr damit klar.
    LG
    Simone

  • STW2F, Fallstudie

    • monemaus2002
    • 21. Oktober 2009 um 15:09

    Ich danke dir!
    Da habe ich ja schon mal einen Anfang.
    Mußtest du die ESA auch schon schreiben?
    Ich dachte ich bin immer ganz gut in Steuersachen aber wahrscheinlich denke ich bei der ESA zu umständlich.
    Wenn ich nicht weiter komme kann ich dich dann wieder "nerven".

    LG
    Simone

  • STW2F, Fallstudie

    • monemaus2002
    • 21. Oktober 2009 um 14:54

    Werbungskostenpauschale sind 920,- Euro oder??

    LG
    Simone

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