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Beiträge von dreherundco

  • Afa für Gebäude

    • dreherundco
    • 11. Mai 2009 um 10:58

    Danke für Deine Erklärung. § 7 EStG ist ja wie Du weißt sehr umfangreich, daher wollte ich mich lieber bei Euch vergewissern.
    Viell. hat noch jemand eine Ahnung?
    Der Mandant war übrigens vorher bei einem anderen STeuerbüro und da stand weder die Afa angesetzt, noch die Pauschbeträge in irgendwelcher Form eingetragen. Weder in der Anlage N, noch z. B. Praxisgebühr. Nicht mal die Rechnung vom Steuerberater, obwohl er ja auch die Anlage VV hat.
    Naja, sehr nachlässig finde ich. Da möchte ich natürlich mehr für den Herrn tun.

    -Würde nur gerne erst mal selbst einen WEg finden, bevor der STeuerberater drauf schaut, ihr wißt ja wie Chefs sein können-

    Hat noch jemand eine Idee???

    Danke Dir übrigens Wian3003!!!

  • Afa für Gebäude

    • dreherundco
    • 10. Mai 2009 um 20:47

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe gerade eine Einkommensteuer auf dem Tisch und es wurde vorher nie Afa für´s Haus berechnet.

    Das Haus wurde 1930 von den Eltern gebaut.
    Es gibt also keinen Kaufpreis.
    der Vater ist vor (ca. 10/20 Jahren) muß ich noch mal fragen, gestorben, die Mutter Hausfrau und hat nie Steuern gemacht.

    Jetzt meine Frage, wie lange kann ich die Afa berechnen, ich hab was von 50 Jahren gelesen? Oder gilt das für immer?

    Es kam anFAng 1970 ein Anbau hinzu.
    Er möchte das Haus verkaufen und hat es schätzen lassen. Es beläuft sich auf 180.000 bis 240.000 €.
    Kann ich das als Herstell/bzw. Anschaffungskosten nehmen?

    Nehmen wir an, der VAter hat das Haus 30 Jahre abgeschrieben, kann ich für den Eigentümer noch 20 Jahre berechnen? Also ich meine 20 Jahre in der Zukunft ( nat. nicht auf einmal).

    So viele FRagen.
    KÖnnt Ihr mir helfen?
    Viele Gr+ße und Danke im Voraus
    Kiki:o

  • Formeln

    • dreherundco
    • 21. Februar 2008 um 11:27

    Hallöchen alle zusammen,

    bei uns stehen die 1. Prüfungen mal wieder im April an.
    Kann mir jemand sagen, was alles für Formeln angebracht sind, die im Bereich REWE, STeuerlehre und BWL geprüft werden? Oder immer wieder gern genommen werden?
    Danke
    dreherundco

  • Berechnung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?

    • dreherundco
    • 21. Februar 2008 um 11:23

    Mit Sonderzahlungen sind zusätzliche Einkünfte gemeint, die sie nicht erhalten hat.
    Gruß dreherundco

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