Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Mitglieder
  3. BiBuHeike

Beiträge von BiBuHeike

  • Umsatzsteuer stw13F

    • BiBuHeike
    • 15. November 2008 um 11:18

    .... genau, der Rechtsanwalt erbringt eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG.

    Ja, mit dem Studium bin durch, hab mein Zeugnis bekommen und bin nun mit Prüfungsvorbereitung beschäftigt. Daher meine Kommentare hier ;) Sie dienen mir gut als Wiederholung :D

  • Umsatzsteuer stw13F

    • BiBuHeike
    • 15. November 2008 um 11:00

    ..... es muss für sein Unternehmen sein

  • Umsatzsteuer stw13F

    • BiBuHeike
    • 15. November 2008 um 10:27

    Schau mal in § 3 Abs. 1 UStG. A verschafft B die Verfügungsmacht. Lieferkonditionen waren: verzollt und versteuert. D.h. der Lieferer ist Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer. Basel ist Drittland. Ort der Lieferung also gem. § 3 Abs. 8 UStG (Mainz). Die Steuerbarkeit ergibt sich daher aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

  • Bil06

    • BiBuHeike
    • 15. November 2008 um 09:59

    - schau mal nach, ob z.B. alles, was auf der Aktivseite steht, da auch hingehört, genauso auf der Passivseite
    - überlege, ob alles, was in dieser Bilanz steht, auch in eine Bilanz gehört
    - sind eventuell Zahlen bereits in einem anderen Posten enthalten ?
    - was muss eine Bilanz enthalten ?

  • Umsatzsteuer stw13F

    • BiBuHeike
    • 15. November 2008 um 09:49

    ..... sieht gut aus :thumsup:

  • FIN 01 Aufgabe 1a, 1b

    • BiBuHeike
    • 4. November 2008 um 15:02

    Hallo Anina,

    also ich habe mir das so gemerkt:

    Sachinvestition sind alle "Sachen", in die Du investiert hast (Maschinen, Vorräte...)
    Finanzinvestitionen sind alle "Finanzen", in die Du investiert hast (Finanzanlagen, Forderungen....)
    Eigenfinanzierung ist alles, was Du "selbst" finanzierst (Bilanzgewinn, Rücklagen, Grundkapital)
    Fremdfinanzierung ist alles, was Dir "andere" finanzieren (Rückstellungen, Verbindlichkeiten)

  • Cashflow Buja23

    • BiBuHeike
    • 22. Oktober 2008 um 20:03

    Hallo,

    b) sieht gut aus

    c) Im Bruttocashflow sind die Steuern und Dividendenausschüttungen enthalten. Vergleiche sind daher trotz abweichender Steuerbelastung unterschiedlicher Rechtsformen möglich.

    Gruß
    Heike

  • Buja23 Bilanzanalyse und Bilanzkritik

    • BiBuHeike
    • 22. Oktober 2008 um 19:58

    Hallo,

    zu Aufgabe 2a)
    Hier habe ich bis auf die Eigenkapitalquote andere Ergebnisse gehabt (die als richtig bewertet wurden). Eventuell hast Du ja in Deinen Berechnungen das kurz-, mittel- und langfristige EK und FK nicht richtig aufgeteilt ?

    zu 2c)
    Hier könntest Du noch auf die Bonität und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens eingehen.

    zu 2d)
    Für eine fristenkongruente Finanzierung werden Werte um 100 % für die einzugsbedingte Liquidität gefordert. Reicht das EK aus, um die Schulden zu decken ? Vielleicht hilft Dir das ja weiter ;)

    Gruß
    Heike

  • Einsendeaufgabe Buja23

    • BiBuHeike
    • 19. Oktober 2008 um 18:17

    .... weil der Betrag des SoPo mit Rücklageanteil je zur Hälfte auf Eigenkapital und Fremdkapital aufgeteilt wird (es wird der Einfachheit halber eine durchschnittliche Ertragssteuerlastquote von 50 % unterstellt, siehe Heft Seite 13). Und da Du die Eigenkapitalquote errechnen sollst, kannst Du auch nur die Hälfte des SoPo zum EK hinzurechnen, die andere Hälfte ist Fremdkapital.

  • Umschlagshäufigkeit von Gesamtkapital

    • BiBuHeike
    • 19. Oktober 2008 um 12:51

    Hallo,

    bei 1a) solltest Du Dir die Anlageintensität nochmal anschauen

    2a) ok
    2b) ok
    2c) Anlageabnutzungsgrad ok
    Abschreibungsquote und Abschreibungsintensität: falsch
    3a) ok
    3e) ok

    Gruß Heike

  • Einsendeaufgabe zu BuJa24 ILS

    • BiBuHeike
    • 19. Oktober 2008 um 12:44

    ...... supi, dann kann ja Wochenende werden ;)

  • Buja23 Aufgabe 1 Finanzierungsarten

    • BiBuHeike
    • 19. Oktober 2008 um 12:43

    Hallo,

    a, b, und f hatte ich genauso
    bei den anderen hatte ich folgendes:
    c) Innenfinanzierung - Eigenfinanzierung - stille Selbstfinanzierung
    d) Innenfinanzierung - Eigenfinanzierung - Selbstfinanzierung
    e) Innenfinanzierung - Eigenfinanzierung - Selbstfinanzierung
    (gab die volle Punktzahl)

    Gruß Heike

  • Einsendeaufgabe Buja23

    • BiBuHeike
    • 19. Oktober 2008 um 12:02

    Hallo,

    es wurde ja nach dem kurz-, mittel- und langfristigen EK gefragt. Dazu gehören:
    gezeichnetes Kapital
    Kapitalrücklage
    Gewinnrücklagen
    Bilanzgewinn
    und 50 % SoPo mit Rücklageanteil
    ergibt zusammen: 22 Mio.

    Gruß Heike

  • Einsendeaufgabe zu BuJa24 ILS

    • BiBuHeike
    • 19. Oktober 2008 um 11:58

    Hallo,

    bei der Nettoeigenkapitalrendite habe ich nur 16,21 % rausbekommen. Ich habe allerdings die Zahlen auch runder, also 23.500 / 145.000, war auch richtig so. Nach Deiner Rechnung müsstest Du aber auch auf 16,.... % kommen. Vielleicht haste Dich ja nur vertippt.

    Bei 2c solltest Du vielleicht noch dazu schreiben, dass die zusätzliche Fremdfinanzierung aufgrund der höheren Gesamtkapitalrendite (über dem Zinssatz der Banken) zweckmäßig ist.

    Sonst sieht alles gut aus.

    Gruß Heike

  • Einsendeaufgabe zu BuJa24 ILS

    • BiBuHeike
    • 17. Oktober 2008 um 15:43

    ..... immer wieder gern..... :D

  • EA Buchführung und Bilanzierung (BIL01)ILS

    • BiBuHeike
    • 17. Oktober 2008 um 15:41

    Hallo,

    die handelsrechtliche Buchführungspflicht beginnt und endet mit der Kaufmannseigenschaft. Also musst Du sehen, ob Frau Maruska Kaufmann ist. Wenn ja, ist sie handelsrechtlich buchführungspflichtig. ( siehe §§ 1,2,3,5,6 und 238 HGB )
    Nach dem Steuerrecht sind alle handelsrechtlich Buchführungspflichtigen zur Führung von Büchern verpflichtet ( siehe § 140 AO ).
    Ein Gesamtjahresumsatz von mehr als 500.000 Euro erfüllt eine Voraussetzung für die originäre steuerliche Buchführungspflicht ( siehe § 141 Abs. 1 AO ).

    Gruß Heike

  • Einsendeaufgabe zu BuJa24 ILS

    • BiBuHeike
    • 17. Oktober 2008 um 15:23

    Hallo Unternehmerin,

    Du musst nirgends was abziehen, das betriebsnotwendige Kapital ist das betriebsnotwendige Vermögen.

    war schnell genug ? ;)

    Gruß Heike

  • Einsendeaufgabe zu BuJa24 ILS

    • BiBuHeike
    • 17. Oktober 2008 um 08:48

    Hallo Katja,

    sorry, ich hätte Dir gern gestern abend schon geantwortet, bin aber leider nicht ins Forum gekommen :o

    Also........ die Steuerlastquote zeigt den Anteil der Steuern, die das Unternehmen zahlt, vom Unternehmensergebnis.
    Das heißt: Steuerlastquote = Steuern / Unternehmensergebnis vor Steuerabzug
    Wenn Du die oben aufgeführte Tabelle errechnet hast, hast Du die Steuerlastquote bereits errechnet. Sie steht dann als Prozentzahl in der Zeile "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag".

    Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert erklärt. Ansonsten wie immer........ einfach melden ;).

    Gruß Heike

  • Einsendeaufgabe zu BuJa24 ILS

    • BiBuHeike
    • 15. Oktober 2008 um 19:49

    Hallo Katja,

    wozu brauchst Du das kurzfristige Gesamtkapital ?
    Für die Berechnung der Bruttogesamtkapitalrendite benötigst Du nur das mittel- und langfristige Gesamtkapital und das ist in der Aufgabenstellung gegeben.
    Im Heft Seite 50 ist die Formel nochmal aufgeführt.
    Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiter helfen. Wenn nicht, einfach melden.

    Gruß Heike

  • Studentenjob in Steuererklärung...

    • BiBuHeike
    • 14. Oktober 2008 um 11:19

    Eigentlich wurde der geringfügige Lohn ja sicherlich vom Arbeitgeber pauschal versteuert.
    Somit muss er m.M.n. nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da er nicht zu den Einkünften gehört, mit denen Deine Frau versteuert wird.

  1. admin Lv. 1 60 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™