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Vertragsarten und Paragraphen

  • Markus
  • 29. April 2005 um 15:22
  • Erledigt
  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 29. April 2005 um 15:22
    • #1

    Hi,

    hier geht es sicherlich um einseitige, zweiseitige Verträge etc. In unserer Datenbank findest du dazu zwei Skripten (BGB Allgemein und BGB Schuldrecht Allgemein). Wenn du dich registriert kannst du dir diese nach 24h herunterladen. Genaue Antworten kann ich dir nicht geben, da bei mir Zivilrecht auch schon wieder ein wenig her ist.

    Gruß
    Markus

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  • Oeconomicus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    187
    • 6. Mai 2005 um 16:24
    • #2

    Hallo,

    @ Markus:

    du meinst sicher, einseitig bzw. zweiseitig verpflichtende Verträge, denn soetwas wie einen einseitigen Vertrag existiert nicht.

    Definition Vertrag:

    Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dass durch mindestens zwei korrespondierende Willenserklärungen zustande kommt, ....


    @ Frager:

    a) Sachdarlehensvertrag gem. §488 BGB
    b) Pachtvertrag gem. §581 BGB, da hier Früchte gem. §99 BGB
    c) kein Vertrag, da die essentialia negotti nicht erfüllt sind
    d) Leihe gem. § 598 BGB
    e) Werkvertrag gem. § 631 BGB

    Grüße
    Christian

    Zitat von John Maynard Keynes:

    "Solange die Nationalökonomen leben, nimmt niemand von ihnen Notiz, und wenn sie tot sind, richten sie großen Schaden an." :D

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 8. Mai 2005 um 16:08
    • #3
    Zitat

    Original von Oeconomicus
    Hallo,

    @ Markus:

    du meinst sicher, einseitig bzw. zweiseitig verpflichtende Verträge, denn soetwas wie einen einseitigen Vertrag existiert nicht.

    So sieht es aus. Da fehlte wohl noch ein Wörtchen. Aber immerhin hat es jemand gemerkt ;)

    Gruß
    Markus

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