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BIL01 Aufgabe 2

  • scarlett26135
  • 4. Oktober 2011 um 16:12
  • Erledigt
  • scarlett26135
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 4. Oktober 2011 um 16:12
    • #1

    Hallo,

    folgende Frage:

    Eine Inhaberin einer Drogerie ist im Handelsregister eingetragen. In den Abrechnungsperioden erzielte sie folgende Umsatzerlöse und Jahresabschlüsse:

    Umsatz Jahr 01 500.000 € Gewinn 40.000 €
    Umsatz Jahr 02 400.000 € Gewinn 50.000 €

    wird die Buchführung nun nach Handels oder steuerrecht gemacht???

    Ich habe nun viel gelesen aber irgedwie verstehe ich das nicht. Sie übersteigt doch nicht die Summe von 50.000 € also ist doch keine Buchführungspflicht oder???
    Oder gilt das Gesetzt nach HGB 1 Istkaufmann?

  • Hey Gast!
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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 5. Oktober 2011 um 12:56
    • #2

    Ist es nicht so, dass jeder der im HR eingetragen ist automatisch Kaufmann ist????
    Gruß Dörte

    :hae:

  • scarlett26135
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 5. Oktober 2011 um 16:25
    • #3

    Habe es lösen können. Danke Doerte.

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