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ReWe 37a

  • Einafets
  • 23. November 2010 um 14:28
  • Erledigt
  • Einafets
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 23. November 2010 um 14:28
    • #1

    Hi,

    ich habe ein Problem bei der Einsendeaufgabe 1, vielleicht könnt ihr mir ja da weiter helfen,
    da geht es um einen Baumarkt in Hamburg, die ein Auslieferungslager am Stadtrand in etwa 20 km Entfernung mit 8 Angestellten hat. Die Personalangelegenheiten werden in der Zentrale besprochen.
    Können die Arbeitnehmer einen eigenen Betriebsrat wählen?

    Ich kann die Aufgabe mit Ja oder mit Nein beantworten.
    Was meint ihr dazu.

    Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe. :o

    Gruß Einafets

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

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    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • sushi110179
    Anfänger
    Beiträge
    12
    • 23. November 2010 um 15:39
    • #2

    3) Gesamtbetriebsrat:


    a) Ist eine ständige Einrichtung, unterliegt also keiner bestimmten Amtszeit

    b) Jeder Betriebsrat mit Mindestens 3 Mitgl. entsendet 1 Mitgl., Betriebsräte mit mehr als 3 Mitgl. entsendet 2 Mitglieder. Zzgl. werden Ersatzmitglieder bestimmt.

    c) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für Fragen, die das Gesamtuntern. oder zumindest mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Voraussetzung für sein Tätigwerden ist also das Erfordernis einer einheitlichen Regelung im Unternehmen oder zumindest für mehrere Betriebe. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet. Jedoch kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder den Gesamtbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Er kann sich dabei die Entscheidungsbefugnis vorbehalten.

    Betriebsrat:
    a) Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsratsbeträgt vier Jahre § 21 BetrVG
    b) Durch Wahl der Mitarbeiter §7 BetrVG

  • Tahe
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 23. November 2010 um 15:42
    • #3

    ich würde sagen das kein Betriebsrat gegründet werden kann.

  • sushi110179
    Anfänger
    Beiträge
    12
    • 23. November 2010 um 15:45
    • #4

    und ich würde sagen ich habe volle punktzahl auf die aufgabe bekommen :))

  • Einafets
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 23. November 2010 um 16:07
    • #5

    Vielen Dank für die schnelle Antwort

  • sushi110179
    Anfänger
    Beiträge
    12
    • 23. November 2010 um 16:11
    • #6

    gern geschehen :)

  • Einafets
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 24. November 2010 um 09:36
    • #7

    ich hab mir das noch einmal angesehen und festgestellt das es zur Aufg. 4 passt.

    Bist du dir sicher das dies die Aufg. 1 ist???

  • Mausi1102
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 16. September 2012 um 13:32
    • #8

    und was ist jetzt die richtige Antwort auf diese Frage??

    Hi,

    ich habe ein Problem bei der Einsendeaufgabe 1, vielleicht könnt ihr mir ja da weiter helfen,
    da geht es um einen Baumarkt in Hamburg, die ein Auslieferungslager am Stadtrand in etwa 20 km Entfernung mit 8 Angestellten hat. Die Personalangelegenheiten werden in der Zentrale besprochen.
    Können die Arbeitnehmer einen eigenen Betriebsrat wählen?

    Ich kann die Aufgabe mit Ja oder mit Nein beantworten.
    Was meint ihr dazu.

    Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe. :o

    Gruß Einafets

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