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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

STW02 Aufgabe 2

  • Caoscity
  • 17. Dezember 2009 um 23:10
  • Erledigt
  • Asphaltpanther
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 7. Februar 2010 um 10:13
    • #21

    Hallo Bella,

    wärst du so nett und würdest mir bei der Aufgabe helfen? Du hast STW2 ja bestimmt schon zurück bekommen. 1 Habe ich schon fertig, ich hänge im Moment an 2.

    LG
    Sandra

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  • svenilein
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 7. Februar 2010 um 20:47
    • #22

    Hallo !
    Ich hänge auch der Aufgabe 2 -- mein Fernlehrer hat mir den Tip gegeben --- Sätze zu bilden !!
    Jetzt hänge ich auch komplett an der Aufgabe 2 fest .
    Aufgabe 1 , 3 und auch 4 habe ich fertig .
    Es wäre schön wenn wir jemand einige Lösungsansätze zusenden kann .
    Gruß svenilein

  • Flip
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    332
    • 8. Februar 2010 um 09:04
    • #23

    Hi,
    hoffe es hilft dir weiter.
    LG Flip
    2) Bei der Lösung der Aufgabe gehe ich davon aus, dass bei allen Beteiligten die Soll-Besteuerung vorliegt, da dieses die Regelbesteuerungsart ist und nichts anderes angegeben wurde. ( §13a Abs.1 Nr.1a UStG)
    Der Voranmeldezeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr ( §18 Abs2 UStG) Beträgt die Steuerschuld im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 6.136,00€, so ist der Kalendermoanat Voranmeldezeitraum.
    Da hier in der Aufgabenstellung keine Angaben gemacht wurden, gehe ich von einer monatlichen Voranmeldung aus.

    A abzuführende UsT 570,00€ Anmeldezeitraum Januar
    Abzuziehende VSt 0,00€
    ( $13a Abs. 1 Nr.1a UStG) maßgeblich für die Voranmeldung ist der Zeitpunkt, zu dem die Leistung vollständig erbracht wurde


    B abzugsfähige VSt 570,00€ AAnmeldezeitraum Februar
    Die abzugsfähige Vortseuer kann in dem Anmeldezeitraum abgezogen werde, in der sämtliche Voraussetzungen für die Abziehbarkeit vorliegen:
    - Wenn Leistungen ausgeführt worden ist und
    - Wenn ordungsmäße Rechnung vorliegt
    ( deshalb hier im Februar, da die Rechnung im Ferbuar erstellt ist, Leistungen war ordnungsgemäß
    Abzuführende Ust 1520,00€ Anmeldezeitraum März
    ( §13a Abs.1 Nr.1a UStG) maßgeblich für die Voranmeldung ist der Zeitpunkt, zu dem die leistung
    Vollständig erbracht wurde
    Lieferung erfolgte im März


    C abzugsfähige VSt 1520,00€ Anmeldezeitraum April
    Die abzugsfähige Vortseuer kann in dem Anmeldezeitraum abgezogen werden, in der sämtliche Voraussetzungen für die Abziehbarkeit vorliegen:
    - Wenn Leistung ausgeführt worden ist und
    - Wenn ordungsmäße Rechnung vorliegt
    ( deshalb heir April, da dRechnung im April erstellt , Leistung war da ordungsmäß erbracht worden.
    Abzuzuführende Ust 2090,00€ Anmeldezeitraum April
    ( § 13 a Abs.1 Nr.1a UStG) maßgeblich für die Voranmeldung ist der Zeitpunkt zu dem die leistung
    Vollständig erbracht wurde
    Lieferung erfolgte im April
    Dadurch ergibt sich an das FA zu zahlende Differenz: 570,00€


    D abzugsfähige VSt 2090,00€ Anmeldezeitraum April
    Die abzugsfähige Vortseuer kann in dem Anmeldezeitraum erbracht werden, in der sämtliche Voraussetzungen für die Abziehbarkeit vorliegen:
    - Wenn die Leistung ausgeführt worden ist und
    - Wenn ordungsmäße Rechnungen vorliegen
    - ( deshalb hier April, da die Rechnung im April erstellt, Leistung war ordungsmäßgem. Erbracht
    Abzuführende Ust 1277,31€ Anmeldeteitraum Juni
    ( §13a Abs.1 Nr.1a UStG) maßgeblich für die Voranmeldung ist der Zeitpunkt, zu dem die Leistung
    - Vollständig erbracht wurde
    - Lieferung erfolgte im Juni
    Aufgrund des niedrigen Verkaufspreeises ergibt sich für D insgesamt betrachtet eijne Steuerertsattung in Höhe von 812,69€


    K Da K eine Privatperson ist und kein Unternehmer, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und erstellt deshalb auch keine Umsatzsteuervoranmeldung. Er trägt die Umsatzsteuer des Kaufpreises. Beim Verkauf der Küche an den Nachmieter fällt keine Umsatzsteuer an
    ( § 13a AAbs.1 Nr.1 UStG)
    √

  • Asphaltpanther
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 9. Februar 2010 um 08:09
    • #24
    Zitat von diejutt

    Hallo Sandra,

    am besten gibst du mir mal deine E-mail.
    Die Aufgabe ist zu umfangreich, um sie hier herein zu schreiben.

    LG Jutta



    Hallo Jutta,

    meine E-Mail ist asphaltpanther@gmx.de

    Vielen Dank.

    LG
    Sandra

  • bambam1979
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 15. März 2010 um 21:43
    • #25

    Hallo,

    wenn du so lieb wärst und auch mir behilflich zu sein: bambam1979@gmx.de

    LG
    Enrico

  • skywalker071
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 16. März 2010 um 13:34
    • #26

    Hallo Leute, ich hänge auch an STW02.
    Bin bei der SGD und im System gab es ein neues Aufgabeblatt mit der Kennung XX8-A24.
    Sprecht ihr über das oder das vorherige?
    Könnte auch dringend Hilfe gebrauchen, wenn mir jemand mal einen Lösungsansatz zusenden könnte wäre ich gern bereit Lösungen oder Lösungsansätze für andere Einsendeaufgaben zurück zu senden. (rette_mich@gmx.de)
    Bin bis auf STW01 und STW02 mit allen Einsendeaufgaben fertig.
    Ich mach den IT Betriebswirt.

  • kia1403
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 16. März 2010 um 16:30
    • #27

    Hallo!

    Hast Du mittlerweile die Lösung für Aufgabe 2 bekommen? Ich hänge nämlich auch bei der Aufgabe und würde mich über Hilfe freuen!

    Grüsse

    kia

  • skywalker071
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 25. März 2010 um 12:46
    • #28

    hi kia,

    nein leider hat sich niemand gemeldet :(
    hab sie auch noch nicht gelöst.
    bist du weiter gekommen?

  • schnattinka
    Anfänger
    Beiträge
    12
    • 20. März 2011 um 22:35
    • #29

    Nach welchen Paragraphen weißt du denn, dass die Leistung steuerpflichtig ist?

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