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ILS stattl. gepr. Betriebwirt - GrRe 1

  • hulaschnitte
  • 27. November 2008 um 15:48
  • Erledigt
  • hulaschnitte
    Schüler
    Beiträge
    51
    • 27. November 2008 um 15:48
    • #1

    Hallo alle die das hier lesen. Ich habe seit gut einem einem Monat mein Fernstudium angefangen und hänge jetzt an dem Heft der BGB Grundlagen fest.
    Kann mir zufällig jemand bei den Aufgaben helfen, der dieses Heft schon bearbeitet hat?
    Ich freue mich über jeden hilfreichen Gedanken :D.
    LG Franzi

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  • chryssi
    Benutzer
    Beiträge
    43
    • 28. November 2008 um 14:44
    • #2

    Hi du,

    dann schreib mir doch einfach mal, wo du genau Hilfe brauchst.
    Ich denke schon, dass ich dir helfen kann.

    Ciao Chryssi

    Gestern standen wir direkt am Abgrund -
    ist da nicht manchmal auch Rückschritt ein Fortschritt? ;)

  • Krissi1985
    Benutzer
    Beiträge
    30
    • 28. November 2008 um 17:58
    • #3

    Hi,

    formulier deine Frage am besten gleich so präzise wie möglich, dann kriegst du auch zügig Antworten..
    Hab das Heft auch schon fertig, wenn noch Fragen hast, sag Bescheid :)

  • hulaschnitte
    Schüler
    Beiträge
    51
    • 1. Dezember 2008 um 14:22
    • #4

    Naja ich hab noch 3 Fragen die mir fehlen und wo ich irgendwie ni richtig voran komme. Die restliche hab ich schon. Vielleicht kann mir ja jemand dazu was schreiben *liebguck*

    1. V ist Angestellter bei K. K beauftragt den V neue Büromöbel bei Händler H zu kaufen, jedoch nicht mehr als € 10 000 zu verauslagen. Als V des Geschäft des H betritt, ist er von der Vielfalt der Angebote begeistert. H bietet ihm hochwertige Designer-Möbel zum Kaufpreis von € 30 000 an. V hält dies für ein günstiges Angebot und denkt, dem K würden die Möbel bestimmt gefallen. Er unterschreibt daher im Namen des K einen entsprechenden vertrag. Als K davon erfährt, verweigert er gegenüber H die Abnahme und Bezahlung der Möbel.

    Prüfen und begründen Sie:

    a, kann H von K Erfüllung des Kaufvertrages verlangen? 15 Pkt.
    b, Was kann H von V verlangen?

    2. A liest am 1.10. morgens in der Zeitung: „Mercedes 220 C, Baujahr 2002, € 10 000,-„. A schreibt noch am gleichen Tag an die angegebene Adresse des B, dass er den Wagen für den angegebenen Preis kaufen möchte. B lässt sich mit der Beantwortung Zeit und schreibt A am 15.11., dass A den wagen sofort abholen könne. A findet den Brief in seinem Briefkasten. Da er sich am 14.11. bereits ein anderes Auto gekauft hat, ruft er den B an und teilt ihm mit, dass er kein Interesse mehr an dem Wagen habe. B besteht auf Abnahme des Wagens und Kaufpreiszahlung. A ist der Auffassung, es sei überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen.

    3. Anton (A) ist langjähriger Kunde bei der B-Bank (B). Er schreibt der B, sie möge für ihn 100 Aktien der Piepenbrinck-AG kaufen. Wertpapierberater Wichtig (W) hat Zweifel an der Qualität der Papiere und lässt die Sache auf sich beruhen. Nach zwei Wochen bemerkt A das Unterlassen der B. Er fordert von der B Schadenersatz wegen Vertragsverletzung, da die Aktien mittlerweile um 20 Punkte gestiegen sind. B ist der Auffassung, es fehle am Vertragsschluss für den Kauf der Aktien, da das Angebot des A von ihr nicht angenommen worden sei. Das Schweigen des W könne nicht als Willenserklärung gewertet werden.

    Prüfen und begründen Sie: Ist zwischen A und B ein Geschäftsbesorgungsvertrag über den Kauf der Aktie zustande gekommen?

    Es wäre super toll wenn mir jemand helfen könnte. Ich würde auch natürlich bei anderen Aufgaben meine Hilfe anbieten. :)

  • Krissi1985
    Benutzer
    Beiträge
    30
    • 1. Dezember 2008 um 15:36
    • #5
    Zitat von hulaschnitte

    Naja ich hab noch 3 Fragen die mir fehlen und wo ich irgendwie ni richtig voran komme. Die restliche hab ich schon. Vielleicht kann mir ja jemand dazu was schreiben *liebguck*

    1. V ist Angestellter bei K. K beauftragt den V neue Büromöbel bei Händler H zu kaufen, jedoch nicht mehr als € 10 000 zu verauslagen. Als V des Geschäft des H betritt, ist er von der Vielfalt der Angebote begeistert. H bietet ihm hochwertige Designer-Möbel zum Kaufpreis von € 30 000 an. V hält dies für ein günstiges Angebot und denkt, dem K würden die Möbel bestimmt gefallen. Er unterschreibt daher im Namen des K einen entsprechenden vertrag. Als K davon erfährt, verweigert er gegenüber H die Abnahme und Bezahlung der Möbel.

    Prüfen und begründen Sie:

    a, kann H von K Erfüllung des Kaufvertrages verlangen? 15 Pkt.
    b, Was kann H von V verlangen?

    u. a. die §§ 177, 178, 184 BGB

    2. A liest am 1.10. morgens in der Zeitung: „Mercedes 220 C, Baujahr 2002, € 10 000,-„. A schreibt noch am gleichen Tag an die angegebene Adresse des B, dass er den Wagen für den angegebenen Preis kaufen möchte. B lässt sich mit der Beantwortung Zeit und schreibt A am 15.11., dass A den wagen sofort abholen könne. A findet den Brief in seinem Briefkasten. Da er sich am 14.11. bereits ein anderes Auto gekauft hat, ruft er den B an und teilt ihm mit, dass er kein Interesse mehr an dem Wagen habe. B besteht auf Abnahme des Wagens und Kaufpreiszahlung. A ist der Auffassung, es sei überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen.

    u. a. §§ 147 und 433 BGB

    3. Anton (A) ist langjähriger Kunde bei der B-Bank (B). Er schreibt der B, sie möge für ihn 100 Aktien der Piepenbrinck-AG kaufen. Wertpapierberater Wichtig (W) hat Zweifel an der Qualität der Papiere und lässt die Sache auf sich beruhen. Nach zwei Wochen bemerkt A das Unterlassen der B. Er fordert von der B Schadenersatz wegen Vertragsverletzung, da die Aktien mittlerweile um 20 Punkte gestiegen sind. B ist der Auffassung, es fehle am Vertragsschluss für den Kauf der Aktien, da das Angebot des A von ihr nicht angenommen worden sei. Das Schweigen des W könne nicht als Willenserklärung gewertet werden.

    Prüfen und begründen Sie: Ist zwischen A und B ein Geschäftsbesorgungsvertrag über den Kauf der Aktie zustande gekommen?

    u. a. § 362 HGB

    Es wäre super toll wenn mir jemand helfen könnte. Ich würde auch natürlich bei anderen Aufgaben meine Hilfe anbieten. :)

    Alles anzeigen

    Hab meine Lösungansätze in rot dazu geschrieben..
    Ich hoffe, es hilft dir weiter... :)

  • hulaschnitte
    Schüler
    Beiträge
    51
    • 1. Dezember 2008 um 15:45
    • #6

    also das habe ich jetzt zu der ersten Aufgabe geschrieben. Ist das in Ordnung, oder fehlt da noch was?

    a, Lt. § 177, Abs. 1, BGB ist festgelegt, dass wenn jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag abschließt, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.
    Abs. 2, sagt aus, dass wenn der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auffordert, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
    Im vorliegenden Fall wurde V von K eine Vertretungsmacht ausgestellt über einen Verkaufspreis von € 10 000. Der Kauf der Möbel ist zunächst schwebend unwirksam, da der Kaufpreis um € 20 000 überschritten wurde. Stimmt K dem gesamten Kaufgeschäft in Höhe von € 30 000 zu, so wird der Vertrag wirksam. Verweigert K dies jedoch so kann H von V Erfüllung des Vertrages, also Abnahme und Kaufpreiszahlung oder wahlweise auch Schadenersatz verlangen. Lt. § 179. BGB.
    b, Händler H kann von V eine Genehmigung von K verlangen, die V berechtigt, den Kauf über 30.000 Euro zu tätigen.

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