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ILS GrRe 2b - EA 5

  • Giselas
  • 10. März 2008 um 14:17
  • Erledigt
  • Giselas
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    10
    • 10. März 2008 um 14:17
    • #1

    So langsam glaube ich, dass ich in dem Heft überhaupt nichts verstanden habe. Vielleicht kann mir auch hierbei jemand auf die Sprünge helfen. Der Fall:
    Elektronix (E) ist Inhaber eines Unternehmens, das Baumaschinen vermietet. Am 26.5. hat er dem Baumix (B) eine Putzmaschine bis zum 10.6. vermietet. Nachdem B die Arbeiten ausgeführt hat, gerät er in Liquiditätsschwierigkeiten. Er wendet sich an Kaufmix (K) und bietet ihm die Putzmaschine zum Preis von 10.000 Euro zum Kauf an. K ist sofort einverstanden, weiß er doch, dass die Maschine tatsächlich noch 12.000 Euro wert ist. B einigt sich mit K über den Eigentumsübergang an der Maschine und übergibt sie ihm nebst den dazugehörigen Unterlagen. K ist dabei davon ausgegangen, dass B Eigentümer der Maschine ist. Nach Ablauf der Mietzeit verlangt E von B Herausgabe der Maschine. Dabei erfährt E von den ganzen Vorgängen.

    Prüfen und begründen Sie:
    a) Kann E von K Herausgabe der Maschine verlangen?
    b) Kann E von B Schadenersatz verlangen
    Unterstellen Sie dabei, dass K im Wege des gutgläubigen Erwerbs, Eigentümer der Maschine geworden ist.

    Ich hoffe, einer von euch kann mir hier eine Erklärung geben. Wäre super nett.

    Gruss
    Giselas

    Einmal editiert, zuletzt von Giselas (11. März 2008 um 19:42)

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  • Maja23
    Moderatorin
    Beiträge
    1.083
    • 10. März 2008 um 19:03
    • #2

    Nochmal als Tipp für alle, damit das Forum gut funktionieren kann:
    Grundsätzlich ist der Beitrag hier richtig, da die Aufgabe mit genannt wurde, aber bitte nehmt dann auch einen aussagekräftigen Betreff, damit der Leser gleich auf den ersten Blick erkennen kann worum es geht. "Normale" Studenten können mit den Kürzeln nämlich nichts anfangen.
    Viel Erfolg/Spaß weiterhin hier im Forum.

    Maja

  • **Sternchen**
    Anfänger
    Beiträge
    24
    • 31. Juli 2008 um 13:00
    • #3

    Hi Giselas,
    vielleicht hast du mitlerweile selbst die Antwort gefunden:

    bei a) - kann er keine Herausgabe fordern, da das Eigentum im Gutglauben
    übergegangen ist
    bei b) - kann Schadensersatz gefordert werden bezueglich ungerechtfertige
    Bereicherung durch unerlaubte Handlung

    Hoffe das hilft etwas.

    Ich hänge aber an Aufgabe 4 !!

  • chryssi
    Benutzer
    Beiträge
    43
    • 3. August 2008 um 13:02
    • #4

    Hallo ihr zwei,

    hab auch lange an dem Heft gesessen und erst nach langem Diskutieren mit dem ganzen Büro ne Lösung gefunden. Das hilft wirklich.

    a)
    K ist rechtmäßiger Eigentümer, weil er ja gutgläubig davor ausgehen durfte, dass sie im Besitz von B ist. Der hatte sie ja auch von E überlassen bekommen und zwar freiwillig.

    b)
    E hat nach Ablauf der Mietzeit ein Recht auf Rückgabe der Maschine, da dies aber nicht mehr möglich ist, hat er Anspruch auf Schadenersatz.
    Dabei hat er die Wahl zwischen Schadenersatz oder Herausgabe des Verkaufserlöses.

    Was habt ihr den noch für Fragen, vielleicht reicht ja 'ne Richtung oder 'en Ansatz

    Seit ihr im ILS Forum unterwegs? Da bin ich auch grade, wegen dem folgenden Heft.

    Viele Grüße Chryssi

    Gestern standen wir direkt am Abgrund -
    ist da nicht manchmal auch Rückschritt ein Fortschritt? ;)

  • **Sternchen**
    Anfänger
    Beiträge
    24
    • 3. August 2008 um 17:37
    • #5

    HI,

    genaus so hab ich die Frage auch gelöst und beantwortet.
    Ja, ich bin im ILS-Froum unterwegs.
    Bei was hast du denn ne Frage geschrieben??
    Kann ich mir gern mal anschauen

    Viele Gruesse

  • chryssi
    Benutzer
    Beiträge
    43
    • 4. August 2008 um 07:25
    • #6

    Guten Morgen,

    meine Frage ist der Beitrag " eins drunter" bezüglich ILS Heft GrRe 3.

    Ob ein Prokurist einen Kredit aufnehmen und Grundschuld belasten kann.
    Das wäre ja noch zu klären, aber das ganze drum herum in der Frage....
    ich bin verwirrt!!!!!

    Wäre super, wenn du's dir mal durchlesen könntest:anbet:

    Danke schon mal und schönen Tag an alle

    Ciao chryssi

    Gestern standen wir direkt am Abgrund -
    ist da nicht manchmal auch Rückschritt ein Fortschritt? ;)

  • **Sternchen**
    Anfänger
    Beiträge
    24
    • 5. August 2008 um 18:12
    • #7

    Ohh....
    Da kann ich leider nicht helfen. Ganz so weit
    bin ich noch nicht mit lernen.
    Sorry

    Wie lange bist du schon beim ILS-Studium dabei ?

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 26. November 2009 um 14:48
    • #8

    zu b) aus dem Eingangsbeitrag: Anspruch aus Bereicherungsrecht über 10000.-. Anspruch auf Schadensersatz aus Vertrag grundsätzlich über 12.000.-, da aber bei Realisierung des Bereicherungsanspruchs lediglich 2000.- offen bleiben, in dieser Höhe.

    zu Frage Beitrag " eins drunter" bezüglich ILS Heft GrRe 3: Kreditaufnahme mit Prokura ist kein Problem, § 49 I HGB. Für die Bestellung des Grundpfandrechts gilt, § 49 II HGB plus Eintrag der Erweiterung im HR, so dass ein Prokurist eine Grundschuld bestellen kann.

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