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Veräußerung GmbH- Anteil- Veräußerungsgewinn

  • manduline78
  • 6. März 2008 um 14:56
  • Erledigt
  • manduline78
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 6. März 2008 um 14:56
    • #1

    Hallo,
    meine Frage: Vor 15 Jahren erwirbt Herr X einen Anteil von 40% an der Bewa- GmbH. 2002 veräußerte er 20% seines Anteil und zum 30.10.05 die restlichen 20% für € 40.000,00. Die Anschaffungskosten vor 15 Jahren haben für den gesamten Anteil 38.000 € betragen. Veräußerungskosten sind nicht entstanden.
    Ermitteln Sie die Höhe der Einkunft, welcher Einkunftsart ist die zuzurechnen?

    Meine Antwort:
    Einkunft aus Gewerbebetrieb
    Berechnung:
    Veräußerungspreis € 40.000
    - Veräußerungskosten € 0
    -Anschaffungskosten € 19.000 (da er ja bei Verkauf der anderen 20% bereits die Hälfte abgezogen hat- oder?)

    Veräußerungsgewinn = € 21.000

    Nach § 17 (3) ESTG kann er einen Freibetrag geltent machen.
    Nun meine Frage: Wie berechne ich den Freibetrag, wenn ich die Höhe des Stammkapitals nicht kenne?

    Über Rückantworten würde ich mich echt freuen.

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  • Habenix
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 10. März 2008 um 15:55
    • #2

    Hallo Manduline,

    in der Regel sond Freibeträge feststehende Beträge, sie müssen nicht berechnet werden.
    Du hast so schön das EStG angeführt, gleich mit dem richtigen Absatz. Da steht doch der Freibetrag drin.

    Viele Grüße Uwe

  • manduline78
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 10. März 2008 um 21:32
    • #3

    Gut gebrüllt Löwe :)

    ABER: im § 17 (3) steht: " Der Veräußerungsgewinn wird zur ESt nur herangezogen, soweit er den Teil von € 9.060,00 übersteigt, der dem VERÄUßERTEN TEIL AN NENNKAPITAL DER KAPITALGESELLSCHAFT ENTSPRICHT..."

    Und nun meine Frage, wie soll ich den Freibetrag errechnen, wenn ich nicht weiß, wie hoch der Nennwert der Kapitalgesellschaft ist- ich somit auch nicht weiß, wie hoch der übersteigende Teil ist??? ;)

    Gruß Mandy

  • Habenix
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 11. März 2008 um 08:55
    • #4

    Hallo Mandy,

    bei mir im Gesetzestext steht es etwas anders:

    "...von 9060,-€ übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht. ..."

    Mein Gesetzestext ist von 2007.

    Ich bin mir auch fast sicher, diese Aufgabe im Rahmen meiner Bibu-ausbildung auch schon gelöst zu haben. Kannst Du mir die Heftbezeichnung bitte mal sagen? dann könnte ich zu Hause mal nachgucken.

    Viele Grüße Uwe

  • manduline78
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 11. März 2008 um 09:57
    • #5

    Hallo,
    ich bin bei der Hausaufgabe SfBB 3 der ILS.
    Scheint als hätte ich derbe Verständnisschwierigkeiten mit diesem §§§....
    Das würde in diesem Fall ja bedeuten, dass ich von dem Veräußerungsgewinn € 21.000,00 den Freibetrag i.H.v. € 36.100,00 abziehen kann- oder 20% von € 36.100,00???
    Ich weiß echt nicht mehr weiter! *aufgeb*
    Würde mich echt freuen, wenn du mir helfen könntest.

  • Habenix
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 11. März 2008 um 10:12
    • #6

    bevor ich Dich jetzt vielleicht noch mehr verwirre - ich schaue zu Hause nach. Bekommst auf jeden Fall diese Woche noch Bescheid.

    Übrigens, ich habe meine Ausbildung bei der HAF gemacht. Von daher dürften die Hefte vom Inhalt her fast identisch sein.

    Bis denne

  • Habenix
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 12. März 2008 um 09:22
    • #7

    Hallo Mandy,

    2. Versuch der Lösung:

    Veräußerungserlös ........... 40.000
    § 3 Nr. 40c EStG ..............20.000

    Steuerpfl. Teil ..................................................... 20.000

    Anschaffungskosten ........ 19.000
    (50% v. 38.000)

    § 3 Abs.2 EStG ................ 9.500
    Abziehbar ..............................................................9.500

    = Veräußerungsgewinn ........................................ 10.500


    Freibetrag .....................................1.812
    (20% v. 9.060)

    Gewinn ........................ 10.500
    Grenzbetrag .................. 7.220
    (20% v. 36.100)

    = schädl. Betrag ............ 3.280 ..- 3.280

    = ...................................................... 0 ......................0

    Einkünfte .............................................................10.500

    Kein Freibetrag, da schädlicher Betrag zu hoch.

    Da innerhalb der letzten 5 Jahre bereits 50% der ehemaligen Anteile verkauft wurden, können die AK nur zur Hälfte angesetzt werden.

    Mandy, ich hatte damals andere Jahreszahlen. Bei mir war es 2001 und 2004. Überprüfe daher bitte alles nochmal genau. Ansonsten hatte ich die volle Punktzahl.

    Hoffe. ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

    Viele Grüße Uwe

  • manduline78
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 13. März 2008 um 11:11
    • #8

    Hallo Uwe,
    ja, du hast mir SEHR geholfen.
    Bei dem Thema hab ich wohl ziemlich unaufmerksam gelesen (Freibeträge)
    :mad:


    Vielen vielen Dank.

    Nun ja- hab nun mit "meinen" Zahlen und Daten gerechnet und hoff nun auch auf die volle Punktzahl...

    Und? Bist du schon fertig mit dem Studium?

    Gruß Mandy

  • Habenix
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 13. März 2008 um 11:51
    • #9

    Hallo Mandy,

    ich drück Dir die Daumen.

    Habe gerade meine Abschlußarbeit zu Papier gebracht. Muß sie jetzt nur noch ins Word übertragen und abschicken - und das war es dann.

    Viele Grüße Uwe

  • manduline78
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 29. März 2008 um 13:08
    • #10

    Moin Uwe,
    hab die Lösung zurück und die volle Punktzahl!!!

    Danke nochmals.

  • Habenix
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 31. März 2008 um 14:07
    • #11

    Keine Ursache. Hab ich gern gemacht.

    Ich wünsche Dir noch viel Erfolg bei Deinen weiteren Heften.

    Viele Grüße Uwe

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