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Rechtsgrundsätze zu Vertragsvereinbarungen

  • Mira75
  • 23. Februar 2008 um 14:42
  • Erledigt
  • Mira75
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 23. Februar 2008 um 14:42
    • #1

    Hallole ihr lieben Helfer, mache gerade ein Fernstudium und hänge an einem Fall fest:
    Großhändler Großmann ist vor Fabrikant Faber´s Büro ausgerutscht und hat sich leichte Prellungen zugezogen. Die Raumpflegerin hatte nicht damit gerechnet, dass um die Uhrzeit noch Leute in den Räumen sind und vergessen, das Warnschild "Frisch gebohnert" aufzustellen. Einige Tage später hält Faber ein Schreiben von Großmann in Händen mit einer Zahlungsforderung von 2030€ für : 30€ Taxigeld -konnte nach dem Schreck nicht mehr fahren.
    2000€ Schadensersatz für Verdienstausfall-musste am nächsten Tag eine Pause einlegen.
    Nun zu den Fragen: 1. Was ist rechtlich gesehen von den Forderungen des Großmann zu halten. 2. In welcher Höhe besteht Anspruch???
    Wäre über eine Antwort sehr dankbar
    LG Mira:)

  • Hey Gast!
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  • nikolar
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 6. März 2008 um 19:05
    • #2

    ;) an genau dieser Aufgabe hänge ich auch.

    lg nikola

  • Mira75
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 6. März 2008 um 21:31
    • #3

    Ich habe mich durchgebissen und habe eine Lösung gefunden: Es besteht erst mal Anspruch auf 30 € da diese durch Quittung belegt sind. Der Rest ist zu Prüfen. Man kann nicht einfach eine Summe nennen usw.......steht sogar im Studienheft LG

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