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Wer kannmir helfen? ILS/ReWe 3

  • sigi867
  • 4. Februar 2008 um 13:26
  • Erledigt
  • sigi867
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 4. Februar 2008 um 13:26
    • #1

    Fall :
    Die Firma Fischer hat sich von der Firma Maurer Bauarbeiten durchführen
    lassen. 3 Monaten nach Fertigstellung und Bezahlungdes vereinbarten Preises
    zeigen sich Risse im Boden. Fischer ist empört und will mit Maurer nichts mehr zu tun haben. Er lässt die Mängel von der Fa. Meise beseitigen.Die dafür bezahlten 1000.-€ fordert er von Maurer. Der zahlt nicht! Fischer will klagen.

    a) Warum empfiehlt es sich für Fischer-ganz allgmein- sich zunächst die Rechtslage klar zu machen?
    b) Wonach richtet sich allgmein die Antwort auf die Frage nach der Rechtslage
    c) Wer ist in diesem Fall im Recht

  • lottel
    Anfänger
    Beiträge
    13
    • 12. Februar 2008 um 15:21
    • #2

    a) - nur eine zutreffende Beurteilung der rechtslage ermöglicht es Fischer, sich unnütze Kosten und Unannehmlichkeiten zu ersparen. Denn wer im Unrecht ist und es trotzdem zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lässt, wird vor Gericht unterliegen und hat die gesamten des Kosten Rechtsstreites zu tragen
    b) - richtet sich nach dem entscheidenden, maßgebenden Rechtsgrundsatz
    c) - Maurer ist im Recht, Fischer hat keinen Anspruch auf die 1000 €. Denn wenn ein Unternehmer ein mangelndes Werk herstellt, so kann der Besteller erst dann Ersatz seiner Aufwendungen fordern, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert oder die Frist, die der Besteller dem Unternehmer zur Nacherfüllung gesetzt hat, fruchtlos verstrichen ist. Fischer hätte also zunächst Maurer zur Beseitigung der Mängel auffordern müssen.

    Vielleicht kannst Du den Text noch etwas abändern (das ist nämlich exakt der Lösungstext)!! Viel Glück

    lottel

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