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Kredite

  • Frank Hemb
  • 22. Januar 2008 um 21:51
  • Erledigt
  • Frank Hemb
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 22. Januar 2008 um 21:51
    • #1

    Hallo!

    Ist es korrekt das ein

    ÜBERNACHTKREDIT, ein Kredit gegen Verpfändung beweglicher Sachen

    REALKREDIT, ein Kredit, der gegen Verpfändung von unbeweglichen Sachen gesichert ist

    KONTOKORRENTKREDIT, ein Kredit bis zu einer Höchstgrenze, der in wechselnder Höhe beansprucht werden kann

    DISKONTKREDIT, ein Kredit gegen Verkauf eines Handelswechsels

    ist.

    LG aus Österreich

    Frank

  • Hey Gast!
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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 23. Januar 2008 um 10:14
    • #2

    Den Begriff Übernachtkredit kenne ich nicht. Realkredit ist ein Kredit, bei dem REALE DINGE haften und keine Personen. Diese Dinge können jedoch unbeweglich (Immobilien) als auch beweglich (Maschinen ==> Sicherungsübereignung) sein. Die restlichen Begriffe sind so wie von dir beschrieben ok.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Frank Hemb
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 23. Januar 2008 um 10:43
    • #3

    Hallo!

    Danke für deine schnelle Antwort.

    Der Übernachtkredit hat angeblich den alten Lombardkredit abgelöst, hat nur noch eine Laufzet von einem Tag und kann täglich verlägert werden (Habe ich so auch noch nicht gehört).

    LG

    Frank

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