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Vwl01_f

  • myraidfive
  • 10. Juni 2007 um 15:44
  • Erledigt
  • myraidfive
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 10. Juni 2007 um 15:44
    • #1

    Wer kann mir bei folgender Frage helfen ?
    Warum ist es im heutigen Rentenversicherungssystem nicht möglich, dass die heutigen Erwerbstätigen auf einen größeren Teil ihres Einkommens verzichten, indem sie höhere
    Rentenbeiträge bezahlen, um von diesen Ersparnissen dann später im Alter versorgt zu werden ?

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  • hiwi
    Schüler
    Beiträge
    68
    • 14. Juni 2007 um 19:40
    • #2

    Hallo myraidefive:

    hier ein Zitat aus Wikipedia:
    "Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge, aber auch von Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen (d. h. in der Praxis, sie werden sofort wieder an die Leistungsberechtigten ausbezahlt), wobei vom Versicherungsträger in geringem Umfang Rücklagen gebildet werden können (z. B. Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung). Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter). Im Unterschied zum Umlageverfahren werden beim Kapitaldeckungsverfahren die Beiträge angespart und verzinst, um im Leistungsfall (z.B. bei Eintritt in den Ruhestand) ausgezahlt zu werden; oft wird hierbei für jeden Versicherten ein eigenes Konto geöffnet."

    In Deutschland existiert das Umlageverfahren...

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    Viele Grüße

    hiwi

  • myraidfive
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 15. Juni 2007 um 12:12
    • #3

    Hallo hiwi,

    vielen Dank für den Hinweis und Deine Mühe!

    Gruß
    myraidfive

  • okeil
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 25. April 2008 um 19:26
    • #4

    Hallo,
    kann mir jemand bei dieser Aufgabe helfen?

    Ein Unternehmen hat einen langfristigen Kredit in Höhe von 100.000 EUR beantragt und genehmigt bekommen. Auf Grund von zwei Bilanzen soll ich nun darüber entscheiden, ob der Antrag zu Recht genehmigt wurde. Die Bilanzen sollen nach der Konstitution, Finanzierung, Investierung, Bar- und Gesamtliquidität und Rentabilität des Eigenkapitals geprüft werden. Als Unternehmerlohn sind 20.000,- jährlich anzurechnen, die Kommanditeinlage B bestand 1999 mit 100.000,- bereits. Eine Exportrücklage von 7.500.- wurde Ende 1999 gebildet.

    Aktive Bilanz per 31.12.99 per 31.12.00
    AV
    Bebaute Grundstücke 150.700 153.100
    Maschinen 30.500 61.400
    Betr.-u.Gesch.Ausstattung 31.000 42.400

    UV
    Rohstoffe 130.000 140.000
    Halbfabrikate 18.000 21.000
    Fertigerzeugnisse 35.000 24.500
    Kundenforderungen 279.500 253.500
    Kasse/Postscheck 400 0
    Wechsel 22.100 14.000

    Aktive Rechnungsabgrenzung 2.100 1.300

    Passiva
    Lieferantenverbindlichkeiten 104.000 122.500
    Schuldwechsel 12.200 7.500
    Banken 94.500 64.100
    Wertber.a.Forderungen 13.900 12.600
    Rückstellungen 1.700 1.100
    Passive Rechungsabgrenzung 4.900 1.800
    Gewinnanteil d. Kommand.B 9.800 10.920
    Exp. Förd. Rücklage 7.500 13.900
    Kapital A 350.800 376.780
    Komm. Einlage B 100.000 100.000

    Kapital A
    Anfangskapital 330.400 350.800
    ./. Entnahmen 32.000 298.400 37.700 313.100
    + Gewinn 52.400 63.680
    Endkapital 350.800 376.780

    Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll. Muss ich zuerst eine Aufbereitung der Bilanz vornehmen?? Soll ich nur anhand der Zahlen die Kennzahlenermittlung mit der prozentualen Aufstellung berechnen?? Wie hoch ist Eigenkapital? Sollen bei Umlaufvermögen die Forderungen um den Wert der Wertberichtigungen aus Forder.in der Passiva gemindert werden?

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      • 8. Juni 2026 um 16:48
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