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Zuständige Stelle nach BBIG

  • alphomega3
  • 17. April 2007 um 11:32
  • Erledigt
  • alphomega3
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    31
    • 17. April 2007 um 11:32
    • #1

    Ein Betrieb möchte erstmals ausbilden und stellt einen Azubi ein. Nach dem Einreichen des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Stelle möchte ein Mitarbeiter dieser Stelle möchte ein Mitarbeiter dieser Stelle den Ausbildungsplatz besichtigen:
    a) Welche Berufs-/Funktionsbezeichnung hat der Mitarbeiter der zuständigen Stelle?
    b) Muss diesem Mitarbeiter die Besichtigung des Ausbildungsplatzes gestattet werden? Rechtsquelle

    zu a) die zuständige Stelle hat zu diesem Zweck Berater(innen) zu bestellen (§76 abs. 1 BBiG) oder ist dies der Berufbildungsausschuss (§ 77 BBiG)

    zu b) § 77 BBiG Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss

    Lieg ich hiermit richtig?

  • Robert Pokorny
    Anfänger
    Beiträge
    16
    • 28. Oktober 2012 um 14:34
    • #2

    das sollte richtig sein.

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