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Wertberichtigung von Forderungen

  • foxydevil
  • 1. August 2006 um 15:36
  • Erledigt
  • foxydevil
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    13
    • 1. August 2006 um 15:36
    • #1

    Halli Hallo,

    ich hänge absolut an der Aufgabe 1.
    Ich wäre über jede Hilfe dankbar!!!!
    Wer kann mir helfen?

    Vielen Dank!

  • sergej
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    28
    • 1. August 2006 um 15:40
    • #2

    Hallo!
    Um was geht es genau?
    Gruß Sergej

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 2. August 2006 um 10:09
    • #3

    Es wäre nett wenn Du Deinen Betreff präzisieren würdest und Du vor allem die Aufgabe zur Verfügung stellst und Deine damit verbundenen Probleme. Ansonsten kann Dir hier keiner helfen und der Thread wird in der Versenkung verschwinden.

    Gruß
    Markus

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    E-Mail: markus at study-board.com


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  • foxydevil
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    13
    • 2. August 2006 um 15:04
    • #4

    Hallo Sergej
    Danke für Deine Anfrage.
    Ich bin schon etwas weiter und benötige nur eher Hilfe bei folgender Fragestellung:
    Wo buche ich Wertberichtigungen auf Forderungen?
    Falls Du mir hilfen kannst, schon mal lieben Dank im Voraus!
    Daniela

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 2. August 2006 um 17:33
    • #5

    Erstmal schauen ob zweifelhafte Forderungen oder uneinbringliche Forderungen, es ei denn es geht um Wertberichtigungen zwecks Wechselkursänderungen, dann ist es was anderes.
    Zweifelhafte Forderungen werden zum wahrscheinlichen Wert gebucht, uneinbringliche Forderungen (wenn z.B. die Pfändung fehlgeschlagen ist) werden zu einem Erinnerungswert in der Bilanz belassen.

    Uneinbringbare Forderungen werden direkt (Umsatzsteuerwrksam) d.h. nicht über die passive Wertberichtigung abgeschrieben

    Bsp.:
    Abschreibungen auf Forderungen
    Umsatzsteuer
    an
    Forderungen

    Zweifelhafte Foderungen müssen einzelwertberichtigt werden und zwar am Jahresende, als Vorabschlussbuchung!
    Bsp.:
    Aufwendung aus Einstellung in EWB
    an
    EWB

    Umsatzsteuer kommt erst, wenn die Forderung zur Gänze oder zu Teilen uneinbringlich wird.

    Kiva.org — Loans that change lives
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  • foxydevil
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    13
    • 2. August 2006 um 18:51
    • #6

    Vielen lieben Dank,
    da hast Du mir echt schon weitergeholfen :)

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 3. August 2006 um 15:48
    • #7

    Und um es ein bisschen zu vertiefen kannst Du auch hier kucken:

    Wertberichtigungen

    Gruß
    Markus

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