Sitze gerade an einer Übungsaufgabe zu GWG und blick da noch nicht ganz durch. Ich hab verstanden, dass es irgendwelche Grenzen bei den Anschaffungskosten gibt (so 250€, 800€ und 1000€ schwirren bei mir im Kopf rum), aber wie genau die zusammenhängen, check ich nicht so richtig.
Heißt das, ich kann mir aussuchen ob ich sofort abschreibe oder in den Sammelposten packe, oder ist das ab einem bestimmten Betrag Pflicht? Und wenn ich wählen kann – wovon hängt es ab, was sich eher lohnt? In der Übung ging’s um einen Bürostuhl für 420€ netto, und ich hab echt geraten, in welche Kategorie der fällt.
Hat jemand vielleicht eine einfache Eselsbrücke oder ein Schema, wie man das auseinanderhält? Wäre super dankbar, weil ich sonst bei der Klausur komplett blank dastehe bei dem Thema.