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Abfindung

  • Lennarthh
  • 29. Mai 2006 um 20:27
  • Erledigt
  • Lennarthh
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 29. Mai 2006 um 20:27
    • #1

    Hallo an alle,
    Ich habe folgende Frage:

    Eine Abfindung, die vom Arbeitgeber gezahlt wird, obwohl Mister X den Betrieb nicht verlässt. Die Abfindung kommt zustande, weil der Arbeitsvertrag bzw. Posiion geändert wurde.
    Frage: Ist die Abfindung steuerfrei ?

    Danke für alle Antworten..

    MFG Lennart

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 29. Mai 2006 um 23:13
    • #2

    Abfindungen waren in jüngster Vergangenheit noch nie steuerfrei. Es gab Freibeträge auf die keine Steuern erhoben wurden, aber das ist seit 01.01.06 eh kalter Kaffee

    Zitat

    Der Freibetrag für Abfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG ist ab 01.01.2006 entfallen. Dies ist im Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 geregelt (BGBl. I, Nr. 76)

    Der Staat muß sparen und baut daher die Steuervergünstigungen ab!

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  • Lennarthh
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 30. Mai 2006 um 00:03
    • #3

    Ja, aber gitl dies auch für einmalige Zahlungen, also ich könnte schwören ich habe mal gelesen, dass es bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. 20 000 DM) steuerfrei ist...
    Vielen dank

  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 30. Mai 2006 um 08:42
    • #4

    Die Abfindung wird hier also auf Grund einer Änderungskündigung gezahlt. Abfindungen sind nicht mehr steuerfrei.
    Sie waren mal bis zu bestimmten Betragshöhen steuerfrei, aber das wars mal.
    Daher:
    Alles steuerpflichtig

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 30. Mai 2006 um 17:43
    • #5

    Was hayfu und ich gesagt haben stimmt schon.

    Das mit den 20.000 DM ist lange lange her, der Freibetrag galt nämlich bis zum 31.12.2001 für Mitarbeiter über 50 Jahre, davon mindestens 15 Jahre im Unternehmen.

    Die Freibetragsgrenze lag ab dem 01.01.2004 bei 7.200 EUR für "normale" (unter 50. Jahre, weniger als 15 Jahre im Unternehmen) Menschen, aber wie gesagt das ist seit 01.01.06 Kalter Kaffee.

    Das einzige was dir noch etwas hilft ist §§ 24 Nr. 1 a + 34 I, II EStG, das ist eine Art Antiprogressionsregel, d.h. du musst zwar alles versteuern, aber der Steuersatz steigt aufgrund dieser Einmahlzahlung nicht so stark an, als wenn es ein reguläres Einkommen wäre. Aber nachlesen kannst du ja selber!

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  • Lennarthh
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 30. Mai 2006 um 20:32
    • #6

    Danke an alle !!!

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