Also bei Diplomstudiengängen in Bayern war es so:
I. Erlass des 1. Praxissemesters bei einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
II. Erlass des 2. Praxissemesters bei einer mind. 12 (!?) Monate dauernden, zusammenhängenden praktischen Berufstätigkeit außerhalb der Hochschule und in keinem Ausbildungssystem.
Willst du dich genauer informieren wirf' einen Blick in die StPO. Mit der Anrechnung würde ich mich gleich an den entsprechenden Prof. im Fachbereich wenden, die geben dir da fundiertere Auskünfte.
NC: WS05/06 3,2/3,3/6 (Abi/Fos/max. Wartesemester)
Gruß
Markus