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  3. Urgaburga

Beiträge von Urgaburga

  • Verlust d.Prüfungsanspruchs wg. falscher Klausuranmeldung

    • Urgaburga
    • 19. Dezember 2005 um 16:33

    Hallo zusammen!

    Ich studiere BWL an einer Uni und bin im Hauptstudium, 10.Semester.
    Ich habe am Samstag völlig unerwartet ein Einschreiben von meinem Prüfungsamt bekommen in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Prüfungsanspruch in meinem Studiengang an meiner Uni erloschen ist weil ich eine Prüfung nicht in der Frist von 2 Jahren nach dem ersten Fehlversuch bestanden habe.
    Ich hatte mich im Prüfungstermin 1/2004 für eine Klausur AVWL2 angemeldet, wegen eines Praktikums dann aber nicht lernen können und bin durchgefallen. Danach habe ich ein weiteres Praktikum absolviert und dann ein Jahr im Ausland studiert (mit Beurlaubung meiner Uni), bin also erst zu diesem Semester wieder an meine Uni zurückgekehrt. Habe mich auch für den nächsten Prüfungstermin für verschiedene Prüfungen angemeldet, aber nicht für AVWL2 da ich die Prüfung und die dazugehörige Zweijahresfrist völlig vergessen hatte. Jetzt kam gestern dieses Schreiben, ohne Vorwarnung, und natürlich nach Ablauf der Anmeldefrist für die Klausuren dieses Semesters.
    Ich bin momentan echt verzweifelt, vielleicht kann mir ja jemand da draussen weiterhelfen.
    Das Prüfungsamt an meiner Uni ist leider als sehr streng bekannt, eine Ausnahme werden die für mich wohl kaum machen. Könnte mir evtl. die Härtefallregelung zur verpassten Frist bei der Klausuranmeldung helfen? Habe die Wiederholungsfrist ja noch nicht verpasst, mich nur nicht für die entsprechende Klausur im Termin 1/2006 angemeldet. Ausserdem gilt ab nächstem Semester eine neue Prüfungsordnung in der es die Zweijahresfrist nicht mehr gibt.

    Wenn ich das richtig sehe sind die Folgen für mich ja genauso als wäre ich dreimal durch diese Klausur gefallen, ich darf also mein komplettes BWL-Studium an einer Uni vergessen. Natürlich habe ich diese Frist verpennt, aber so ganz ohne Vorwarnung finde ich das schon extrem hart.

    Hoffe auf eure Antworten, Morgen früh geht's erstmal zum Leiter des Prüfungsamts, aber meine Hoffnungen sind eher gering.....

    Danke!

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