Das ist ja alles kreuz und quer geschrieben, nochmals alles soriert und
geordnet, damit sich jeder zurechtfindet.
Und ich bitte euch dieses als Gedankenstütze zu sehen und nicht als
Ihr wist schon was ....... !!! ![]()
Aufgabe 1
1.)
Planmäßige Abschreibung heißt nicht dazurechnen, sondern abschreiben, also subtrahieren, außerdem höchstmöglich ist degressiv, also 20%, d. h.,
im ersten Jahr 5009,00.
2.)
Anschaffungspreis 26500
+ Anschaffungsnebenkosten
Transport 750
Montage 1295
_________________________________
28545
vom Rechnungsbetrag Skonto 632,20
Buchung bei Anschaffung:
Maschinen 28545
Vorsteuer 4567,20
an Verbindlichkeiten aus L. u. L. 31610
an Bank 1502,20
Buchung Überweisung:
Verbindlichkeiten aus L.u.L. 31610
an Maschinen 545
an Vorsteuer 87,20
an Bank 30977,80
3.)
Abschreibung von den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten
Listenpreis 26500
+Versand 750
-Skonto 545
26705
+ Montage 1295
28000
Nutzungszeit Jahre
2001 Anschaffungskosten 28.000,00 € 9
Abschreibungsbetragkosten 5.600,00 €
2002 Buchwert 22.400,00 € 8
Abschreibungsbetragkosten 4.480,00 €
2003 Buchwert 17.920,00 € 7
Abschreibungsbetragkosten 3.584,00 €
2004 Buchwert 14.336,00 € 6
Abschreibungsbetragkosten 2.867,20 €
2005 Buchwert 11.468,80 € 5
Abschreibungsbetragkosten 2.293,76 €
2006 Buchwert 9.175,04 € 4
Abschreibungsbetragkosten 1.835,01 € Planmäßige Abschreibung
2007 Buchwert 7.340,03 € 3
Abschreibungsbetragkosten 1.468,01 €
2008 Buchwert 5.872,03 € 2
Abschreibungsbetragkosten 1.174,41 €
2009 Buchwert 4.697,62 € 1
Abschreibungsbetragkosten 939,52 €
Buchwert Beginn 04 9175,04
-Zeitteilige Abschreibung
9/12 von 1835,01 1376,26
= Buchwert 25.09.2006 7798,78
- Nettoverkaufspreis 7200,00
= Aufwand aus Vermögensabgang 598,78
Buchung der Abschreibung:
Abschreibung auf Sachanlagen 1376,26
an Maschinen 1376,26
Buchung des Barverkaufs:
Kasse 8352
an Erlöse aus Anlagenabgängen 7200
an Umsatzsteuer 1152
Ausbuchung des Buchwertes:
Erlöse aus Anlagenabgängen 7200
an Maschinen 7200
Buchung des Aufwands:
Verluste aus Vermögensabgang 598,78
an Erlöse aus Anlagenabgängen 598,78
4.)
Nach §7 Abs. 2 EStGIm im 5. Nutzungsjahr empfiehlt sich ein Wechsel
von der degressiven zur linearen Afa. (jeweils 2293,76 €)
Ich hoffe das ist jetzt alles richtig !!!
Gruß Canuma