Das Problem ist, dass das Stammkapital auf dem Briefkopf ausgewiesen werden muss.
Zitat§ 35a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Sitz der Gesellschaft,“ die Wörter
„der Betrag des gezeichneten und des eingezahlten Kapitals,“ eingefügt.
Das führt zwangsweiße dazu das Lieferanten etc. noch verstärkter die Absicherung ihrer Forderungen von solch "kleinen" GmbHs über Bürgschaften etc. der Gesellschafter verlangen werden - ob das wirklich ein Vorteil ist? Nur weil momentan viele Ltds gegründet werden? Naja ich weiß wirklich nicht!
ZitatAlles anzeigenDie Absenkung des gesetzlichen Mindestkapitals von 25.000,- € auf 10.000,- € durch § 5
GmbHG-RefE ist grundsätzlich als Kompromiss zu begrüßen Dadurch würde sich der
deutsche Gesetzgeber dem europäischen Durchschnitt nähern. Es ist aber auch zu bedenken,
dass durch die Absenkung des Mindeststammkapitals dessen Funktion als Seriositätsschwelle
leiden würde, die sich im Geschäftsverkehr positiv auswirken kann, und dass
unternehmerische Betätigung als solche nicht an die Aufbringung des Mindestkapitals einer
GmbH gebunden ist, da sie grundsätzlich auch in Form des Einzelunternehmens erfolgen
kann.
Auszug aus der Stellungnahme der IHk Köln