Ninas Rechnung ist völlig richtig – ich ergänze die Bedingungen, unter denen „annehmen“ wirklich gilt, weil das gern in der Klausur als Falle kommt:
- Es müssen freie Kapazitäten da sein. Wenn du dafür einen regulären Auftrag mit vollem Deckungsbeitrag verdrängst, rechnest du plötzlich Opportunitätskosten mit ein – dann ist die Untergrenze höher.
- Der Zusatzauftrag darf dein reguläres Geschäft nicht kannibalisieren (Stammkunden erfahren vom Billigpreis und wollen ihn auch).
- Es bleibt eine kurzfristige Ausnahme. Als Dauerlösung ruinierst du dich, weil nie jemand die Fixkosten trägt.
Merksatz fürs Controlling: kurzfristig entscheidet der Deckungsbeitrag, langfristig das Vollkosten-Ergebnis.