Ergänzend die Praxisseite, weil im Skript meist nur zwei, drei Beispiele stehen und man dann in der Aufgabe die Fälle nicht wiedererkennt. Das sind die Rückstellungen, die in fast jedem Jahresabschluss auftauchen:
- Urlaubsrückstellung (nicht genommener Resturlaub ist am Stichtag bereits verdient)
- Abschluss- und Prüfungskosten sowie Kosten der Steuererklärung
- Gewährleistung und Kulanz (oft als Pauschalrückstellung aus Erfahrungswerten)
- Prozessrisiken inklusive Anwalts- und Gerichtskosten
- Tantiemen und Boni, deren Höhe erst nach dem Stichtag feststeht
- Berufsgenossenschaftsbeiträge und die Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Ein Fall, der Studierende regelmäßig erwischt: die ausstehende Rechnung für eine bereits erhaltene Leistung. Die Ware ist im Dezember geliefert, die Rechnung kommt im Januar. Hier entscheidet allein, ob du die Höhe kennst: Steht der Betrag durch Bestellung oder Lieferschein fest, ist es eine sonstige Verbindlichkeit. Musst du schätzen, ist es eine Rückstellung. Der Aufwand gehört in beiden Fällen ins alte Jahr.
Und weil Nina die Kennzahlen angesprochen hat, zwei Wirkungen, die man kennen sollte:
- Rückstellungen zählen zum Fremdkapital → die Eigenkapitalquote sinkt, der Verschuldungsgrad steigt. Banken schauen deshalb sehr genau hin, wie „echt“ die Rückstellungen sind.
- In der Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode wird die Erhöhung von Rückstellungen dem Jahresüberschuss wieder hinzugerechnet – sie hat Aufwand erzeugt, aber keinen Cent Zahlung. Das ist auch der Grund, warum ein Unternehmen mit hohem Gewinn wenig Cash haben kann und umgekehrt.
Klausurtipp zum Schluss: Wenn in der Aufgabe steht „mit einer Inanspruchnahme ist zu rechnen“ oder „es ist wahrscheinlich, dass …“, ist das praktisch immer das Signal für eine Rückstellung. Steht dagegen „möglicherweise“ oder „nicht auszuschließen“, zielt die Aufgabe meist auf eine Haftungsangabe unter der Bilanz (§ 251 HGB) und gerade nicht auf eine Rückstellung.