Anjas Reihenfolge ist genau richtig; ich ergänze die Praxis, wie du konkret vorgehst:
- Schriftlich (auch E-Mail genügt) den Mangel melden und zur Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen – zwei Wochen sind meist okay. Nenn ausdrücklich, was du willst (Reparatur oder Neugerät).
- Reagiert der Händler nicht oder klappt die Reparatur zweimal nicht, kannst du zurücktreten und dein Geld verlangen.
Zwei Dinge noch: (1) Das gilt gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller – die freiwillige Herstellergarantie ist etwas anderes und kommt zusätzlich obendrauf. (2) Bei einem erheblichen Mangel darfst du zurücktreten; bei einem nur geringfügigen bleibt dir „nur“ die Minderung. Ein Akku, der nicht mehr lädt, ist klar erheblich – da stehst du gut da.