Klar 🙂 Wichtig ist, was die beiden Konten überhaupt sind:
- Vorsteuer = deine Forderung ans Finanzamt (aktiv), entsteht beim Einkauf.
- Umsatzsteuer = deine Verbindlichkeit ans Finanzamt (passiv), entsteht beim Verkauf.
Am Monatsende verrechnest du beide. Buchungssatz, wenn die USt höher ist (Normalfall = Zahllast):
- Umsatzsteuer an Vorsteuer (die Vorsteuer wird „aufgesogen“)
- Umsatzsteuer an Verbindlichkeiten ggü. Finanzamt (der Rest = Zahllast)
Ist die Vorsteuer mal höher (z. B. große Investition), kehrt sich das um: Dann hast du einen Vorsteuerüberhang und bekommst eine Erstattung vom Finanzamt.