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  3. Sunshine04

Beiträge von Sunshine04

  • Bil09 Lösungsweg ???.....

    • Sunshine04
    • 13. Juli 2017 um 18:03

    Hallo HaPe!

    Ich beziehe mich auf die Aufgabenstellung, die Rock schon hier eingefügt hat. Leider komme ich mit den Posten "Beteiligungen" und den "Zuschreibungen" nicht wirklich klar bzw. bin da sehr unsicher. Bist Du so nett und gibst mir Hilfestellung, sofern Du da weiterhelfen kannst???
    Nur zu meinem Verständnis: Zuschreibungen erfolgen, wenn Gründe für außerordentliche Abschreibungen nicht mehr bestehen. Verstehe ich das so richtig? Wie ist mit Zuschreibungen im Folgejahr umzugehen? Wird der Betrag aus der Spalte "Zuschreibungen" entfernt bzw.. taucht dann nicht mehr auf?
    Ist es richtig, dass die Zuschreibungen nicht zu den histor. AK/HK hinzuaddiert werden dürfen?
    Bsp.: Ursprüngl. AK/HK 500, Zuschreibungen 300
    Folgejahr: AK/HK 500 oder AK/HK 800, Zuschreibungen 0,00 €, Buchwert 800 (500 + 300)

    Frage zu b) Kauf einer Hochdruckpresse, Anschaffungskosten 700.000,00 €: Kann man wohl davon ausgehen, dass der Abschreibungsbetrag der Presse von (50.000,00 €/p. a., lt. AfA 14 Jahre) in den Technischen Anlagen und Maschinen (350.000,00 €) schon enthalten ist?


    Ich hänge mal meinen Anlagespiegel dran. Vielleicht hast Du ja Zeit, dir diesen auch noch anzuschauen und mir mitzuteilen, ob meine Lösung richtig ist. Ich wäre dir jedenfalls sehr dankbar ;) :) .

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  • BIL05-XX9-K25 Aufgabe 2b

    • Sunshine04
    • 5. Mai 2017 um 13:16

    Hallo abby1107!

    Richtig ist, dass kalkulatorische Kosten nicht mitberechnet werden. Die Anschaffungskosten errechnen sich i. d. R. immer von den Nettobeträgen; jedoch gibt es auch eine Ausnahme und zwar, wenn der Unternehmer gem. § 15 Abs. 2 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, weil er diese beim Finanzamt nicht geltend machen kann und folglich auch vom Finanzamt nicht zurückerstattet bekommt! In so einem Fall würde die Umsatzsteuer vollständig zu den Anschaffungskosten gehören.

    Allerdings werden die Anschaffungspreisminderungen/Preisnachlässe vor den Anschaffungsnebenkosten und den evtl. anfallenden nachträglichen Anschaffungskosten abgezogen und sollte Skonto noch gewährt werden, so sind diese dann vom Zieleinkaufspreis (= Listeinkaufspreis - Rabatt) abzuziehen und auch erst danach werden die AK-Nebenkosten und evtl. nachträgliche AK hinzugerechnet und zwar immer mit den Netto- und nicht mit den Bruttobeträgen, weil die zu aktivierenden Anschaffungskosten immer mit dem Nettobetrag ausgewiesen wird - Ausnahmeregelung -wie oben beschrieben- beachten.

    Folglich:
    Listeneinkaufspreis (netto): 5.000.000,00 €
    - 10 % Preisnachlass _ - 500.000,00 €
    = Bareinkaufspreis 4.500.000,00 €
    + Transportkosten (netto) + 200.000,00 €
    + Fundament (netto) + 700.000,00 €
    + Lärmschutz (netto) + 350.000,00 €
    + Montage (netto) 400.000,00 €

    = Anschaffungskosten 6.150.000,00 €

    Berechnung der Anschaffungskosten bei Gewährung von Skonto und Preisnachlass (z. B. Rabatt):
    Listeinkaufspreis
    - Rabatt
    = Zieleinkaufspreis
    - Skonto
    = Bareinkaufspreis
    + Bezugskosten
    = Anschaffungskosten (Bezugspreis, Einstandspreis)

  • Einsendeaufgabe bil04-xx2-k26

    • Sunshine04
    • 25. April 2017 um 14:44

    Hallo Urmel!
    Benötigst du noch Hilfe oder hat es sich mittlerweile erledigt?

    zu a)
    Um den Durchschnittswert der PWB zu ermitteln, muss man folgende Formel anwenden:
    Ausgefallene Forderungen netto / Forderungsbestände netto * 100
    Jahr 01: 8.400 / 280.000 * 100 = 3 %
    Jahr 02: 10.600 / 340.000 * 100 = 3 %
    Jahr 03: ...........

    Dieses Berechnung führt man für die jeweiligen fünf Jahre aus.
    Danach addiert man die Prozentsätze und teilt diese durch die fünf Jahre.

    zu b)
    Ich gebe dir mal einen Ansatz und gehe davon aus, dass du die Aufgaben selbst kommentierst und somit schreibe ich hier nur ein paar Buchungssätze (nicht alle).
    Ausbuchung der endgültig ausgefallenen Forderungen:
    695 60.000,00 €
    480 11.400,00 € an 240 oder 247 71.400,00 €

    Abschlussbuchung zum 31.12.20X2:
    802 an 695 60.000,00 €
    801 an 480 11.400,00 €


    Buchung der zweifelhaften Forderung:
    247 an 240 29.750,00 €

    Korrekturbuchung der zweifelhaften Forderung:
    240 29.750,00 € an 247 29.750,00 €

    Abschlussbuchung: KEINE
    Es erfolgt keine Abschlussbuchung, weil das Konto 247 Zweifelhafte Forderungen nunmehr wieder ausgeglichen ist.

    INFO: In meinem Buch steht es leider nicht korrekt drin.

    Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen und auch einen Denkanstoß geben. Viel Erfolg für die Aufgabenlösung der Nrn. 2 und 3.

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