Also ich hab mir erstmal den Arbeitsmarkt aufegmalt und gesagt, dass die Tarifverbände
im günstigsten Fall einen marktgerechten Lonsatz finden, der den AM räumt.
Wenn ein Mindestlohn unter diesem GG-Lohn liegt, bin ich der Meinung, dass dies keinen
Eingriff in Die TA darstellt, da die Gew. noch höhere Löhne fordern können und die AGV auch darauf eingehen werden.
Sollte ein Mindestlohn aber über dem GG-Lohn liegen, wird es schwer fallen, weiterhin
Lohnsteigerungen zu fordern, da bereits hohe Al besteht (Nachfageüberschuss nach Arbeit bei diesem Lohn), die AGV müssten bei noch höheren Löhnen noch mehr entlassen, oder sie werden sich diesen stark widersetzen. Die Gew. können dann das Mehrheitsinteresse ihrer Mitglieder nicht mehr ausreichend vertreten.
Also Eingriff in die TA bei zu hohem Mindestlohn.
Und so doof wie ich bin hab ich geschrieben "Gew. können keine hohen Löhne mehr fordern" (wie hohl, fordern können sie doch immer!!) ![]()
Aber da war es schon 18:58h.
Hoffentlich nimmt Teichi mir das nicht zu übel......