Ich habe eine Frage bezüglich der Fussnoten bei juristischen Arbeiten.Wann kommt bei einem Gerichtsurteil ein "vgl." davor?
Also was wäre der Unterschied zwischen
1. vgl. BAG NZA 1990, 434.
2. BAG NZA 1990, 434.
Ich habe eine Frage bezüglich der Fussnoten bei juristischen Arbeiten.Wann kommt bei einem Gerichtsurteil ein "vgl." davor?
Also was wäre der Unterschied zwischen
1. vgl. BAG NZA 1990, 434.
2. BAG NZA 1990, 434.
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