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Beiträge von katika

  • STW07 - Umsatzsteuer

    • katika
    • 9. August 2011 um 16:01

    Hallo,

    habe mir noch einmal den Fall angeschaut. Nun frage ich mich, ob ein Reihengeschäft vorliegt. Jedoch schließe ich das eigentlich aus, da ja Hauptgeschäft und Filiale zu einem Unternehmen gehören und somit an der Lieferung nicht mindestens 2 Unternehmen beteiligt sind.

    ich weiß aber trotzdem noch nicht wo der Ort der Lieferung liegt, dort wo die Beföderung beginnt, das wäre dann Mainz oder wird das Bike gleich von Wiesbaden vom Angestellten zu den Kunden gebracht. Oder liegt der Ort dort, wo das Bike übergeben wird, also in Niederolm.

    Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.

    LG Katika

  • STW07 - Umsatzsteuer

    • katika
    • 8. August 2011 um 16:46

    Hallo,

    bin mit der Esa STW07 soweit fertig. Jedoch bin ich mir bei folgenden Fall unsicher:

    Fall3:
    Die Bike & Co. GmbH aus Mainz verkauft zwei Mountain-Bikes an ein Ehepaar aus Nieder-Olm für insgesamt € 1.200,—. Da diese Räder in Mainz nicht vorrätig sind, müssen sie zunächst vom Hauptgeschäft in Wiesbaden besorgt werden, was am folgenden Tag erfolgt. Vereinbarungsgemäß bringt ein Angestellter der Mainzer Filiale am 10.02.2007 die Mountain-Bikes nach NiederOlm. Dort richtet er den Lenker, befestigt die Fußpedale, stellt den Sattel in der Höhe richtig ein und kontrolliert noch einmal alle Schrauben. Das Ehepaar bezahlt am 15.02.2007 per Online-Banking.

    Die Umsatzart ist eine Lieferung § 3 Abs. 1 UStG.
    Bei den Ort der Leistung bin ich da mir nicht so sicher. Ist es eine ruhende Lieferung, dann liegt der Ort in Nieder-Olm § 3 Abs. 7 UStG oder ist es eine warenbewegte Lieferung, dann ist der Ort Mainz § 3 Abs. 6 UStG.

    Über eine schnelle Hilfe würde ich mich freuen.

    Vielen Dank im Voraus.

    LG Katika

  • Fin03 - Verbesserung der Liquidität

    • katika
    • 4. April 2011 um 17:58

    Hallo Dörte,

    vielen Dank für Deinen Tipp.

    LG Katika

  • Fin03 - Verbesserung der Liquidität

    • katika
    • 1. April 2011 um 13:54

    Hallo,

    Ich löse gerade die Einsendeaufgabe Fin03 und bin auch fast fertig. Aber bei Aufgabe 5 komme ich gerade nicht weiter. Stehe da völlig auf den Schlauch. Hier soll mann Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität vorschlagen, möglichst in der Reihenfolge der erwarteten Wirksamkeit (die wirksamste bzw. erfolgsversprechendste Maßnahme zuerst, dann die vergleichsweise weniger wirksamen).

    Meine Lösung bis jetzt:
    - Stundung der Lieferantenforderungen
    - Kundenforderungen verkaufen - Factoring
    - nicht betriebsnotwendige Vermögensgegentände (wie Wertpapiere) verkaufen
    - Voräte abbauen - Just in Time
    - Privatentnahmen senken

    Bei der Reihenfolge weiß ich nicht Bescheid.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Vielen Dank im Voraus.

    LG Katika

  • Zerlegung der Gewerbesteuer

    • katika
    • 9. Februar 2011 um 18:47

    Hallo Luckygirl,

    vielen Dank für Deine Antwort. In R79 Abs. 6 GewStR steht aber auch, dass die Zerlegung des Unternehmenslohn voraussetzt, das der Unternehmer in mehr als einer Betriebsstätte geschäftlsleitend tätig geworden ist. Der eine Gesellschafter erhält ja ein Geschäftsführergehalt, also leitet dieser doch die Geschäfte und er ist nur in der Gemeinde A tätig. Also müsste ich danach die 25.000€ der Gemeinde A voll zurechnen. Oder verstehe ich da was falsch.

    LG Katika

  • Zerlegung der Gewerbesteuer

    • katika
    • 9. Februar 2011 um 16:42

    Hallo,

    ich versuche mich gerade an einer Aufgabe zur Zerlegung der Gewerbesteuer und komme da nicht weiter.

    Es handelt sich dabei um eine Personengesellschaft (zwei Gesellschafter) mit Betriebsstätten in Gemeinde A (Geschäftsleitung) und Gemeinde B. Der eine Gesellschafter bekommt ein Geschäftsfühergehalt und ist regelmäßig in Gemeinde A tätig. Der andere bekommt kein Gehalt und ist regelmäßig in Gemeinde B tätig. Beide arbeiten gleich viel.

    Nun weiß ich nicht, wo ich den Unternehmerlohn von 25.000€ (§31 Abs.5 GewStG) zuordnen muss. Gehört er ganz zur Gmeinde A, weil da der geschäftsführende Gesellschafter tätig ist oder muss er hälftig beiden Gemeinden zugeordnet werden.

    Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.

    LG
    Katika

  • Vwl02 Sgd

    • katika
    • 25. November 2010 um 21:33

    Hallo Sunny,

    Danke für Deine Hilfe.

    LG
    Katika

  • Vwl02 Sgd

    • katika
    • 25. November 2010 um 13:50

    Hallo Sunny,

    warum ist es das Direktorium und nicht der Zentralbankrat, als oberstes Entscheidungsorgan. Der Rat des EZB ist doch das Entscheidungsgremium für die Geldpolitik, z.b. Leitzinsen. Das kapiere ich nicht.

    Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im voraus.

    LG
    Katika

  • Hilfe bei ESA's

    • katika
    • 23. November 2010 um 13:53

    Hallo,

    ich brauche bei folgende EA´s Hilfe.
    Leider komme ich mit diesen Heften nicht klar und komme auf keinen grünen Zweig.

    Hat vielleicht jemand die EA´s und könnte sie mir zum Vergleich schicken?
    Im Gegenzug kann ich euch natürlich andere EA´s geben.

    ARBM01,
    DVBI01,
    VWL02,
    REK01,
    REK02B,
    REK03N,
    SOR01

    Bitte unter katika75@gmx.de melden! Danke!

    Viele Grüße
    Katika

  • KRE03Ü - Kosten der Unter- oder Überbeschäftigung

    • katika
    • 30. Januar 2010 um 17:08

    Hallo Lilela

    vielen Dank für Deine Hilfe.

    Gruß
    katika

  • KRE03Ü - Kosten der Unter- oder Überbeschäftigung

    • katika
    • 29. Januar 2010 um 15:12

    Hallo,

    brauche dringend Eure Hilfe. Ich bearbeite zur Zeit die ESA zu KRE03Ü und hänge bei der Aufgabe 8h.
    Was sind Kosten der Unter- oder Überbeschäftigung?

    Ich denke bestimmt wieder zu kompliziert.

    Reicht es vielleicht schon, wenn man folgendes schreibt:
    Kosten der Unterbeschäftigung sind Kosten, die entstehen, wenn die vorhandenen Kapazitäten nicht voll ausgelastet werden. Und bei Kosten der Überbeschäftigung dann entsprechend das Gegenteil.

    Für eine schnelle Hilfe bedanke ich mich im voraus.

    Grüße katika

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