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Beiträge von hulaschnitte

  • Econ 1/ 0308 K20

    • hulaschnitte
    • 8. Dezember 2008 um 08:51

    aber irgendwie haben wir doch ni die selben ergebnise. ich hab nämlich bei a und bei b als drittes ein anderes ergebnis. bei a hab ich 105.000 und bei b 220.000. woran liegt das?

  • Econ 1/ 0308 K20

    • hulaschnitte
    • 5. Dezember 2008 um 07:51

    so jetzt hab ich das nochmal ordentlich geschrieben

    1 24.000 € (A) 70.000 € (A)
    75.000 € (K) 75.000 € (K)
    99.000 € 145.000 €

    2 36.000 € (A) 105.000 € (A)
    45.000 € (K) 45.000 € (K)
    81.000 € 150.000 €

    3 60.000 € (A) 175.000 € (A)
    45.000 € (K) 45.000 € (K)
    105.000 € 220.000 €

  • Econ 1/ 0308 K20

    • hulaschnitte
    • 5. Dezember 2008 um 07:48

    So ich hab die Aufgabe jetzt wie folgt gelöst. Was sagst du dazu?
    Fall A Fall B

    1 24.000 € (A)
    75.000 € (K)
    99.000 € 70.000 € (A)
    75.000 € (K)
    145.000 €

    2 36.000 € (A)
    45.000 € (K)
    81.000 € 105.000 € (A)
    45.000 € (K)
    150.000 €

    3 60.000 € (A)
    45.000 € (K)
    105.000 € 175.000 € (A)
    45.000 € (K)
    220.000 €

  • Econ 2/ 1007 A17

    • hulaschnitte
    • 4. Dezember 2008 um 14:31

    Kann mir jemand bei der Aufgabe 5 behilflich sein? An der komm ich nicht so richtig weiter. Hier noch einmal die Fragestellung: :confused:

    5. Nehmen Sie Stellung zu folgender Aussage:

    „ Die zunehmende Arbeitsteilung hat den einzelnen Menschen immer abhängiger gemacht. Sie ist daher abzulehnen.“

    Ich bedanke mich für jeden Hinweis oder jede Auskunft die mich ein Stück weiter bringen tut. :o

  • Econ 1/ 0308 K20

    • hulaschnitte
    • 4. Dezember 2008 um 14:25

    Danke für den Hinweis. Werde mir das Heft noch einmal zu Gemüte ziehen und versuchen die Aufgabe zu lösen. Sonst habe ich das Heft nämlich durch :dankedankedanke:

  • SoPo1/ 1004

    • hulaschnitte
    • 1. Dezember 2008 um 16:15

    Kann mir jemand eine korrekte Definition für folgende Begriffe nennen?
    1. Regierungskoalition
    2. Steuerverbund

    Ich bedanke mich jetzt schon mal für alle nützlichen Infos :D

  • ILS stattl. gepr. Betriebwirt - GrRe 1

    • hulaschnitte
    • 1. Dezember 2008 um 15:45

    also das habe ich jetzt zu der ersten Aufgabe geschrieben. Ist das in Ordnung, oder fehlt da noch was?

    a, Lt. § 177, Abs. 1, BGB ist festgelegt, dass wenn jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag abschließt, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.
    Abs. 2, sagt aus, dass wenn der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auffordert, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
    Im vorliegenden Fall wurde V von K eine Vertretungsmacht ausgestellt über einen Verkaufspreis von € 10 000. Der Kauf der Möbel ist zunächst schwebend unwirksam, da der Kaufpreis um € 20 000 überschritten wurde. Stimmt K dem gesamten Kaufgeschäft in Höhe von € 30 000 zu, so wird der Vertrag wirksam. Verweigert K dies jedoch so kann H von V Erfüllung des Vertrages, also Abnahme und Kaufpreiszahlung oder wahlweise auch Schadenersatz verlangen. Lt. § 179. BGB.
    b, Händler H kann von V eine Genehmigung von K verlangen, die V berechtigt, den Kauf über 30.000 Euro zu tätigen.

  • Econ 1/ 0308 K20

    • hulaschnitte
    • 1. Dezember 2008 um 14:30

    Nehmen wir an, zwei Industrieunternehmen mit unterschiedlichen Standorten wollten
    monatlich jeweils 20 Produkteinheiten erstellen. Die mit der Untersuchung der
    Gegebenheiten beauftragten Techniker haben die folgenden Kombinationen
    zwischen Arbeit und Kapital als technisch durchführbar bezeichnet.

    1, zwei Arbeits- und fünf Kapitaleinheiten
    2, drei Arbeits- und drei Kapitaleinheiten
    3, fünf Arbeits- und drei Kapitaleinheiten

    Welches Fertigungsverfahren bzw. welche Kombination der Produktionsfaktoren
    würden Sie als Ökonom der Geschäftsleitung des jeweiligen Unternehmens
    empfehlen, wenn folgende Faktorpreise beständen?

    a, Fall A

    Eine Arbeitseinheit würde Kosten von 12.000 €, eine Kapitaleinheit Kosten von 15.000 € entstehen lassen.

    b, Fall B

    Eine Arbeitseinheit würde Kosten von 35.000 €, eine Kapitaleinheit Kosten von 15.000 € verursachen. (Standortbedingt sind die Arbeitskosten höher als im
    Fall A)

    Wählen Sie zur Darstellung Ihrer Lösung eine Tabelle in der Form einer Matrix.

    Kennzeichen Sie die in den Fällen A und B jeweils herausgefundene kostengünstigste Faktorkombination deutlich.

    Ich habe keinen blassen Schimmer, wie ich die Aufgabe lösen soll. Kann mir bitte, bitte jemand hlefen? *liebguck* :noangel:

  • ILS stattl. gepr. Betriebwirt - GrRe 1

    • hulaschnitte
    • 1. Dezember 2008 um 14:22

    Naja ich hab noch 3 Fragen die mir fehlen und wo ich irgendwie ni richtig voran komme. Die restliche hab ich schon. Vielleicht kann mir ja jemand dazu was schreiben *liebguck*

    1. V ist Angestellter bei K. K beauftragt den V neue Büromöbel bei Händler H zu kaufen, jedoch nicht mehr als € 10 000 zu verauslagen. Als V des Geschäft des H betritt, ist er von der Vielfalt der Angebote begeistert. H bietet ihm hochwertige Designer-Möbel zum Kaufpreis von € 30 000 an. V hält dies für ein günstiges Angebot und denkt, dem K würden die Möbel bestimmt gefallen. Er unterschreibt daher im Namen des K einen entsprechenden vertrag. Als K davon erfährt, verweigert er gegenüber H die Abnahme und Bezahlung der Möbel.

    Prüfen und begründen Sie:

    a, kann H von K Erfüllung des Kaufvertrages verlangen? 15 Pkt.
    b, Was kann H von V verlangen?

    2. A liest am 1.10. morgens in der Zeitung: „Mercedes 220 C, Baujahr 2002, € 10 000,-„. A schreibt noch am gleichen Tag an die angegebene Adresse des B, dass er den Wagen für den angegebenen Preis kaufen möchte. B lässt sich mit der Beantwortung Zeit und schreibt A am 15.11., dass A den wagen sofort abholen könne. A findet den Brief in seinem Briefkasten. Da er sich am 14.11. bereits ein anderes Auto gekauft hat, ruft er den B an und teilt ihm mit, dass er kein Interesse mehr an dem Wagen habe. B besteht auf Abnahme des Wagens und Kaufpreiszahlung. A ist der Auffassung, es sei überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen.

    3. Anton (A) ist langjähriger Kunde bei der B-Bank (B). Er schreibt der B, sie möge für ihn 100 Aktien der Piepenbrinck-AG kaufen. Wertpapierberater Wichtig (W) hat Zweifel an der Qualität der Papiere und lässt die Sache auf sich beruhen. Nach zwei Wochen bemerkt A das Unterlassen der B. Er fordert von der B Schadenersatz wegen Vertragsverletzung, da die Aktien mittlerweile um 20 Punkte gestiegen sind. B ist der Auffassung, es fehle am Vertragsschluss für den Kauf der Aktien, da das Angebot des A von ihr nicht angenommen worden sei. Das Schweigen des W könne nicht als Willenserklärung gewertet werden.

    Prüfen und begründen Sie: Ist zwischen A und B ein Geschäftsbesorgungsvertrag über den Kauf der Aktie zustande gekommen?

    Es wäre super toll wenn mir jemand helfen könnte. Ich würde auch natürlich bei anderen Aufgaben meine Hilfe anbieten. :)

  • Beurteilungsbogen - Beurteilungssystem (BWLB 6)

    • hulaschnitte
    • 1. Dezember 2008 um 14:15

    also wenn es noch gewünscht ist kann ich gern mal schreiben was ich da so geschrieben habe. Einfach mich kontaktieren, dann geht es los :)

  • ILS stattl. gepr. Betriebwirt - GrRe 1

    • hulaschnitte
    • 27. November 2008 um 15:48

    Hallo alle die das hier lesen. Ich habe seit gut einem einem Monat mein Fernstudium angefangen und hänge jetzt an dem Heft der BGB Grundlagen fest.
    Kann mir zufällig jemand bei den Aufgaben helfen, der dieses Heft schon bearbeitet hat?
    Ich freue mich über jeden hilfreichen Gedanken :D.
    LG Franzi

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