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  3. Sonnenscheinchen

Beiträge von Sonnenscheinchen

  • brauche hilfe

    • Sonnenscheinchen
    • 13. April 2009 um 20:57

    Hallo Thomas,

    Wo brauchst du genau Hilfe?
    Bei 2a.) 2b) 2c.)???

    Viele Grüße,

    Sonnenscheinchen

  • Vwl 01

    • Sonnenscheinchen
    • 13. April 2009 um 20:54

    Hallo Gulpembe,

    Unternehmungen:

    Y und I ist richtig.
    C ist falsch...das richtige Ergebnis für C = 4.200

    private Haushalte:

    Hier gilt das Gleiche. Y und I ist richtig.
    Das richtige Ergebnis für C= 4.200

    Banken ist richtig.

    Ich hoffe, das hilft die weiter.

    Viele Grüße,

    Sonnenscheinchen

  • Kosten-und Leistungsrechnung

    • Sonnenscheinchen
    • 12. April 2009 um 22:16

    Guten Abend zusammen,

    Ich habe Probleme mit der folgenden Aufgabe:

    Erzeugnis Stückzahl Einzelkosten Gemeinkosten- Prop. GK/ Fixe GK/ VP
    FM+FL/Stcük zuschlag auf Stück Monat St
    FM +FL
    A 200 10 200% 5,0 50
    B 100 30 300% 75 120
    C 250 20 100% 30 70
    D 150 10 150% 8 ges 35
    E 400 60 250% 80 31050 245

    Zu ermitteln:
    a.) die Vollkosten für jedes Erzeugnis pro Stück
    b.) der Stückgewinn bei Vollkostenkalkulation, daraus abgeleitet: die Rangfolge der Erzeugnisse nach der Höhe des Stückgewins
    c.) die Teilkosten (Grenzkosten) für jedes Erzeugnis pro Stück
    d.)der Deckungsbeitrag pro Erzeugnism daraus abgeleitet: die Rangfolge der Erzeugnisse nach der Höhe des Deckungbeitrags
    e.) Der Gesamtgewinn bei Vollkostenkalkulation
    f) der Gesamtgewinn bei Grenzkalkulation

    Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen:)

    Viele Grüße,

    Sonnenscheinchen

  • Einkommens und Gewerbesteuer

    • Sonnenscheinchen
    • 12. April 2009 um 22:05

    Hallo Blindi,

    Ja, ich konnte diese Aufgabe mittlerweile lösen.
    Ich habe dir eine PN geschickt.

    Viele Grüße,

    Sonnenscheinchen

  • Einkommens und Gewerbesteuer

    • Sonnenscheinchen
    • 10. April 2009 um 23:02

    Guten Abend allerseits,

    Kann mir jemand mit der folgenden Aufgabe helfen:

    Einkommensteuer und Gewerbesteuer
    Sachverhalt

    Theodor Tüchtig wohnt mit seiner Ehefrau Trude in Mainz-Hechtsheim. Sie erzielen im Kalenderjahr 2007 folgende Einnahmen:

    Theodor Tüchtig betreibt in Mainz-Hechtsheim eine Spedition in Form eines Einzelunternehmens. Der entsprechende Gewinn beträgt 100.000 EUR. Bei der Ermittlung des Gewinns wurden Mietzahlungen an die Firma Müller in Höhe von 20.000 EUR als Betriebsausgaben berücksichtigt, da von der Firma Müller zusätzliche LKW angemietet wurden. Für ein langfristiges betriebliches Darlehen wurden Zinsen in Höhe von 2.500 EUR gezahlt.

    Im Kalenderjahr 2006 hatte das Unternehmen von Herrn Tüchtig noch keinen Gewinn erzielen können, sondern ein Verlust von 25.000 EUR.

    Trude Tüchtig arbeitet als Angestellte bei der Mainzer Volksbank. Der Bruttoarbeitslohn betrug 32.500 EUR. Sie musste an allen 220 Arbeitstagen von Mainz-Hechtsheim nach Mainz-Gonsenheim fahren. Sie legte täglich eine Strecke von 28 Kilometern zurück.

    Die Eheleute haben zusammen Zinsen Höhe von 15.500 EUR gutgeschrieben bekommen, beide Ehegatten je zur Hälfte.

    Trude Tüchtig ist es gelungen in einem Zeitraum von nur acht Monaten und mit einem EInsatz von nur 2.000 EUR aufgrund einer lukrativen Aktienlage den eingesetzten Betrag zu vervierfachen. Von dem Verkaufserlös von 8.000 EUR haben sich Theodor und Trude Tüchtig im November 2007 einen 2wöchigen Urlaub in die Karibik geleistet.
    1.) Aufgrund welcher Vorschriften sind die Eheleute Tüchtig verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt Mainz die o.g. Angaben zu machen und in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt sind die Angaben zu machen?

    2.) Nehmen Sie Stellung zur Einkommensteuerverpflichtung der Eheleute Tüchtig und ermitteln Sie die Summe der Einkünfte sowie das zu versteuernde Einkommen für das Kalenderjahr 2007. Dabei ist davon auszugehen, dass Versicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherung) in Höhe von insgesamt 6.136 EUR gezahlt wurden sowie eine Spende in Höhe von 1.000 EUR an die UNICEF geleistet wurde. Berücksichtigen Sie die Steuergestzänderungen die 2007 in Kraft getreten sind.
    3.) Ermitteln Sie außerdem den Gewerbeertrag und die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2007, wobei davon auszugehen ist, dass der Hebesatz der Stadt Mainz bei 450% liegt

    Habe leider absolut keine Ahnung und würde mich über Hilfe freuen.

    Viele Grüße,

    Sonnenscheinchen

  • Prüfung geprüfter Betriebswirt

    • Sonnenscheinchen
    • 9. April 2009 um 23:11

    Guten Abend alle miteinander,

    Ich bearbeite zur Zeit die Prüfungsarbeiten zum geprüften Betriebswirt.
    Es freut mich, dass ich bisher sehr gut vorankomme, aber in einigen Gebieten habe ich doch noch ein paar Unstimmigkeiten.
    Gibt es jemand, der sich mit mir austauschen möchte?

    Viele Grüße,

    Sonnenscheinchen

  • STW03 - Allgemeines Steuerrecht

    • Sonnenscheinchen
    • 5. Oktober 2008 um 20:15

    Hallo Heike:)

    Danke für deine Antwort, das ging ja super schnell;)

    Nun noch kurz eine Verständnissfrage zu 3a und 3b:

    Sehe ich es richtig, dass die Aufwendungen nicht geltend gemacht werden können, da die Einspruchsfrist nach §355 AO bereits abgelaufen ist?:confused:

    Nochmals danke!

    Liebe Grüße

  • STW03 - Allgemeines Steuerrecht

    • Sonnenscheinchen
    • 5. Oktober 2008 um 15:03

    Hallo liebe Community :)

    Nun bin ich fast fertig mit den Einsendeaufgaben zu STW03, hänge allerdings noch an folgenden Fragen:

    3.) Witwe Kunz will wissen, ob sie für das Kalenderjahr 2003 noch nachträglich (der Steuerbescheid 2003 datiert vom 22.10.2004) folgende Ausgaben geltend machen kann:

    a) Aufwendungen für Lebensversicherung in Höhe von EUR 5.000 (Vorsorgehöchstbeträge sind bisher noch nicht ausgeschöpft)

    b) größere Reparaturrechnung über EUR 8.244 betreffend ihr vermietetes Zweitfamilienhaus

    c) Spekulationsgewinn aus Veräußerung von Wertpapieren i.H.v. EUR 2.800 versteuern. Betrag wurde ausversehen nicht sofort erklärt.

    4.) Herr Mausig fragt Grausam, ob er seine Steuerschuld für 2004 am Fälligkeitstag bezahlen müsse, obwohl er schriftlich 2 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt habe?

    Kann mir hier jemand Denkanstöße dazu geben? Bzw welche Paragraphen muss ich hier verwenden? Wäre klasse, wenn ich bals Antwort bekommen würde:D

    Sollte noch jemand mit STW03 Probleme haben kann er sich gerne an mich wenden, denn zu allen anderen Aufgaben habe ich bereits die Lösung:guitar:

    Ich bedanke mich schonmal recht herzlich!

    Liebe Grüße

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