Hallo Regina,
einen Tip. Wenn Du sonst nicht mit Vista arbeitest, sondern vielleicht sogar mit window xp, dann wende Dich an SGD und Du bekommt speziell für xp neue Lehrhefte.
Auch wenn dann das Office-Paket dran kommt, dann kannst Du auch die Hefte für Office 2003 anfordern.
Denn ich finde es wichtig, sich mit dem Betriebssystem auseinander zusetzen, das auch auf dem Rechner ist.
Denn xp und vista sind von der Aufmachung sehr verschieden.
Butz111
Beiträge von Butz111
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Hallo Bubi,
Ich habe Dir schon einmal geschrieben.
Genau das ist der Knackpunkt, die Schwierigkeit besteht hier die einzelnen Aufgabengebiete dementsprechend einzuteilen. Ich mache mal ein Beispiel: Im Vertrieb gehen bei den Vertriebsmitarbeiter im Innendienst regelmäßig kleinere Aufträge von Kunden ein. Die Auftragsbearbeitung von kleineren Aufträgen kann als Routinearbeit eingestuft werden. Aber wie teilt man größere Aufträge die seltener vorkommen ein. Gehört das auch zum Routinegeschäft, oder ist es eher im Toleranzbereich oder liegt hier eher ein Ausnahmefall vor. Ausnahmefälle sollten dann von der Führungskraft bearbeitet werden. Hier könnte Unmut bei den Mitarbeitern entstehen, so nach dem Motto: Traut mir mein Chef die Auftragsbearbeitung von größeren Aufträgen nicht zu? Oder wenn auch dieser Tätigkeitsbereich als Routinearbeit eingestuft wird, dann werden die Mitarbeiter vielleicht überfordert, weil bei größeren Aufträgen mehr Spezialwissen erforderlich ist oder weil zuviele Tätigkeiten in Routinefälle eingestuft worden sind.
Ich hoffe Dir reicht das so...
Butz111 -
Hallo Bubi,
Bei der Aufgabe 1 geht es darum was für Machtverhältnisse der Spezialist gegenüber seiner Führungskraft hat.
a.) er hat eine höhere Expertenmacht wie seine Führungskraft. Das heißt die Führungskraft ist von seinem Wissen abhängig.
b.) den würde ich in Projekten einsetzen, wo genau dieses Wissen erforderlich ist und er wäre für die Führungskraft ein guter Berater
zur Aufgabe 2
nach Vroom heißt es ja, das Menschen zu einer Leistung streben, wenn sie dadurch ein persönlich gestecktes Ziel erreichen wollen. Und bei der Entlohnung bei den Arbeitnehmern gibt es ja auch Unterschiede. Das heißt der eine hat einen Leistungsanreiz, der andere Maschinenbedingt ja nicht. Jetzt kannst Du darauf antworten wer sich mehr anstrengen wird.
Letztendlich kann ja nur bei einem die Anstrengungsbereitschaft erhöht werden.
Bei der Aufgabe 7 kann ich Dir nur empfehlen, ein Entscheidungsdiagramm nach Vroom im Internet herunterzuladen.
Dementsprechend würde ich die Fragen beantworten, dann kommt Du automatisch auf die Lösung.
Laut Vroom und Yetton gibt es den optimalen Führungsstil sowieso nicht.
Falls Du hier nicht weiterkommst, einfach nochmal konkrete Fragen stellen.
Ich will Dir dazu nicht die Lösungen präsentieren sondern einfach ein paar Denkanstöße mit auf den Weg geben. Denn mit diesem Thema sollte man sich etwas länger auseinander setzen. Und das Studienheft reicht dazu nicht aus, sondern ich bleibt einem der Weg in die Bücherei nicht erspart.
Butz 111 -
Hallo Franzelchen,
Hier geht es darum, zu erklären was MBE ist. Ist im Studienheft ganz gut erklärt, übrigens in den Heften FÜHR01 und FÜHR02 auch, oder halt im Internet unter wiki schauen.
Das sich bei den Mitarbeitern die Klagen häufen, kann daran liegen, dass die Aufgaben nicht richtig abgegrenzt wurden. Aus vielen Tätigkeiten wurden Routinearbeiten gemacht, die Mitarbeiter können diese Vielzahl nicht bewältigen, oder sie sind total unterfordert und das führt ja bekanntlich auch zu Frustration. Einfach erklären, wo die Schwachpunkte von MbE sind.
Und danach sollst Du dein Aufgabengebiet nehmen und gliedern welches Routineaufgaben sind, Toleranz- und Ausnahmefälle, die dann z.B. bei MbE übernehmen würde. Guck Dein Team an, ob MbE eigentlich möglich ist.
Gruss
Butz111 -
Hallo Franzelchen,
Kosten- und Leistungsrechnung ist teilweise echt ein hartes Brett.
Den Istgemeinkosten-Zuschlaggsatz berechnest Du so: In der Aufgabe ist ja z. B. die Hauptstelle 5, hier nimmst Du die Summe der Ist-Gemeinkosten und teilst diese mit der Zuschlagsbasis.
So machst Du das mit den anderen Kostenstellen auch.
Auch hier findest Du im Studienheft ein ausführliches Beispiel.
Butz111 -
Hallo Franzelchen,
ich will Dir hier keine Lösung präsentieren (Lösungen bringen zum Lernen nichts), dennoch ein paar Denkanstöße.
Du sollst ja die Kosten je geleistete Stunde, mit denen diejenigen der sonstigen Kostenstellen zu belasten sind. Und zwar nach dem Anbauverfahren (findest Du übrigens auch im Heft)
Also:
Du stellst erst einmal die aufgelaufenen Gemeinkosten und die abgegeben Leistungen gegenüber. (mit einer Tabelle Hausverwaltung und EDV)
Die Hausverwaltung hat 550 Stunden geleistet, davon hat sie 1 % an die EDV abgegeben. Die 1% berrechnest Du aus den 550 Stunden. Genau das gleiche machst Du umgekehrt auch für die Kostenstelle EDV. Die hat 740 Stunden geleistet und davon hat sie 1,5% an die Hausverwaltung geleistet.
Dann stellst Du die empfangenen Leistungen gegenüber: Die Hausverwaltung hat 1,5% von EDV empfangen und die EDV hat 1% von der Hausverwaltung empfangen.
Ausgewiesen wird alles in Stunden.
Dann kannst du die innerbetrieblichen Verrechnungssätze bilden:
Grundsatz: Primäre Gemeinkosten der Hilfskostenstellen geteilt durch die an Hauptstellen abgegebenen Leistungen. Dann kommt der Euro-Betrag pro geleistete Stunde heraus jeweils für Hausverwaltung und EDV.
Die Verteilung auf die Hauptkostenstellen erfolgt dann durch Mulitplikation der Kosten pro Leistungseinheit mit der Zahl der auf die jeweiligen Hauptkostenstellen entfallenden Leistungseinheiten.
Somit werden bei der Hausverwaltung X Euro an die Hauptstellen verteilt. Und bei der EDV Y Euro an die Hauptstellen verteilt.
Ich kann Dir nur empfehlen, dieses Beispiel im Studienheft anzuschauen.
Gruss
Butz111 -
Hallo Diege,
ich hoffe Du brauchst noch Hilfe. Ich weiß ja nicht ob die PEAU-Hefte im Zusammenhang mit dem Betriebswirt stehen. Wenn ja, dann solltest Du Dir PÄD01 und 02 unbedingt ansehen bzw. durcharbeiten. Da wäre Deine Frage schon beantwortet.
Hier meine Antwort zu Deiner Frage: Es ist der Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer. Aufgabe des Ausbildungsberaters ist die Eignungsfeststellung. Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Die Ausbilder werden nach persönlicher und fachlicher Eignung geprüft. Die Zahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte stehen. Die Eignungsfeststellung soll während der Dauer eines Berufsausbildungsverhältnisses wenigstens einmal wiederholt werden. Wobei diese Regelung den Ausbildenden nicht von der Verantwortung entlässt.
Da heißt, der Ausbildungsbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, dem Ausbildungsberater Zutritt in den Betrieb zu gewähren.
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Hallo Roland,
hat sich Deine Frage erledigt? Bin auch gerade bei diesem Heft. Habe Aufgabe III bereits gelöst.
Bei Aufgabe II habe ich auch noch ein paar Hänger.
Gruss
Susanne
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