Also der eigentliche Buchungssatz zur PWB ist eigentlich leicht:
Zuführung zu PwB (Aufwandskonto) an PwB auf Forderungen (Passivkonto) gebucht wird der Nettobetrag
1 % der Forderungen kann nach HGB immer abgeschrieben werden, ab 5% der Gesamtforderungen ist dem Finanzamt zu Begründen.
Gruss
Alfons B