Zweifelhafte Interpretation des Urheberrechts durch das Landgericht Oldenburg
Das Landgericht Oldenburg hat sich ein zweifelhaftes Urteil geleistet:
Es sei für die Einräumung von Nutzungsrechten unerheblich, wer der Urheber sei.
Mehr über die Hintergründe des Urteils unter http://www.schlicktau.de
Gruß Bernd