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Vertragsart

  • nanna
  • 25. März 2005 um 18:06
  • Erledigt
  • nanna
    Benutzer
    Beiträge
    96
    • 25. März 2005 um 18:06
    • #1

    Hallo Leute,

    Ich sitze über folgender Frage und komme einfach nicht weiter.

    Brigitte W. hat vor zwei Jahren ihren Führerschein gemacht. Sie kauft sich ein Auto, das aber F (ihr Freund) auf seinen Namen zulässt, damit sie bei der Versicherung keine 260% (für Amfänger) sondern nur 120% (als Zweitwagen) bezahlen muss.
    Es kommt aber, wie es im Leben so oft kommt: Nach einiger Zeit kriegen die beiden Krach. B wendet sich enttäuscht einen anderen Mann als Partner zu. Die Trennung von F ist für B endgültig. Daraufhin entschließt sich ihr bisheriger Freunf F aus Rache, das Auto von B an einen anderen, den Dieter (D) zu verkaufen. Kraftfahrzeugbrief und Zweitschlüssel des Autos hatte er noch im besitz; das Auto holte er sich vor der Haustür von B.

    Frage.
    a) Welcher Vertrag wurde zwischen F und D geschlossen?
    Die Antwort ist klar ein Kaufvertrag

    b) Ist der Vertrag gültig?
    Meines erachtens ja, der Fahrzeugbrief ist ja auf dem Namen von F

    c) Welche Eigentümer-/ Besitzerverhältnisse bestanden vor und nach dem Verkauf F an D?

    ??

    d) Kommt B wieder zu ihrem Auto?
    ??

    e) Kann B gegen F Ersatzansprüche geltend machen??

    ???

    Ich hoffe einer von euch kann mir etwas weiter helfen.

    Gruss Sandra

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